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Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der sehr deutlichen Mehrheit Ihrer ständerätlichen Kommission zu folgen. Sie sehen in der zweiten Spalte der Fahne den Entwurf der Kommission des Ständerates. Wieso hat die Ständeratskommission in diesem Bereich höhere Limiten gesetzt? Sie entnehmen es dem ersten Satz von Artikel 4ter: "In Anbetracht des tiefen Risikos von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen [...]"; da steht dann eben z.[NB]B. der Kauf und Verkauf von Liegenschaften.

Seit der Einführung der Geldwäschereibestimmungen am 10.[NB]Oktober 1997 verschärfen wir in immer kürzeren Abständen die Kontrollbestimmungen. Es ist nun das erste Mal, das muss ich hier deutlich sagen, dass wir die Gesamtbevölkerung der Schweiz unter Generalverdacht stellen und Geschäfte kontrollieren lassen, die früher völlig normale Geschäfte ohne Anstrich von Geldwäscherei waren. Insbesondere der Kauf von Immobilien und Liegenschaften ist ein ehrbares Geschäft, das Sie alle wahrscheinlich selbst auch schon ausgeführt und veranlasst haben.

Wenn Sie hier also die Schwelle sehr tief ansetzen, führt das zu erhöhter Bürokratie. Es werden viel mehr Kaufverträge, viel mehr Geschäfte kontrolliert. Es werden Mehrkosten entstehen, es gibt langsamere Prozesse. Am Ende des Tages haben Sie dann wiederum eine Motion auf dem Tisch, die die Bürokratie in der Schweiz entschlacken will.

Die Geldwäscherei kann selbstverständlich in Barbershops und in Pizzavertriebsläden gemacht werden. Aber die Strafverfolgungsbehörde ist bereits jetzt aufgefordert, solche Barbershops im Hinblick auf ihre kriminellen Machenschaften zu kontrollieren. Das hat mit der Geldwäscherei-Strafbestimmung überhaupt nichts zu tun. Das hat mit der Vortat zu dieser Strafbestimmung zu tun. Wenn sich ein Barbershop neben dem "Barbern" auch noch mit anderen Tätigkeiten vergnügt, dann kann und muss selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörde einschreiten. Das ist nicht verboten. Ob er Mieter oder Käufer ist, spielt gar keine Rolle.

Was wir hier in der Geldwäscherei-Gesetzgebung wollen: Wir wollen die wirklich verdächtigen Finanztransaktionen aufnehmen und strafverfolgen. Wenn wir diesen Bereich immer weiter und weiter ausdehnen, fallen immer mehr Kontrollen an, und am Ende des Tages sehen wir eben gerade die kritischen Fälle nicht. Der Berichterstatter hat ansonsten zu diesem Geschäft wiederholt gesagt, dass er nicht glaube, dass diese Bestimmungen zu einer Verbesserung der Verfolgung der Geldwäscherei führten. An seiner Stelle sage ich es hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Sie haben erhöhte Bürokratie zur Folge, die wir nur machen, damit die Schweiz beim Länderbericht auf der guten statt auf der schlechten Seite steht.

Daher bitte ich Sie, hier in diesem Bereich, wo wir selbst regulieren können, die Regulation im Sinne des Volkes zu machen und die Schwelle höher zu setzen.

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