Müller Leo · Nationalrat · 2025-09-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15
Wortprotokoll
Wir beraten heute, Sie haben es mitbekommen, die Volksinitiative mit dem Titel "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!". Mit meiner Minderheit - es ist die grösstmögliche Minderheit in einer 25er-Kommission, es unterstützen nämlich zwölf Personen diese Minderheit - beantrage ich Ihnen, diese Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Warum?
Das Ziel ist es, die Heiratsstrafe abzuschaffen, und die vorliegende Volksinitiative setzt dort an, wo das Problem auch effektiv besteht, nämlich bei den Bundessteuern. Die meisten Kantone haben die Heiratsstrafe längst abgeschafft, nur der Bund hat dies noch nicht geschafft. Somit ist einzig und allein eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern vorzunehmen. Es ist nicht unnötigerweise in die Regulierungshoheit der Kantone einzugreifen, das heisst, es ist nicht in den Föderalismus einzugreifen. Diesbezüglich ist diese Initiative sehr effizient.
Mit dieser Initiative soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung kann dann im [PAGE 1545] Gesetzgebungsprozess erarbeitet werden. Nur im Notfall, das heisst, wenn der Gesetzgeber es nicht schafft, innert dreier Jahre eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und zu verabschieden, tritt die alternative Steuerberechnung in Kraft. Ansonsten ist der Gesetzgeber frei, welche Ausgestaltung bei der Abschaffung der Heiratsstrafe gewählt werden soll. Die Initiative gibt aber vor, dass für Ehepaare weiterhin nur eine Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden muss. Im Gegensatz zur Individualbesteuerung werden somit nicht Unmengen, das heisst keine zusätzlichen 1,7 Millionen Steuerdossiers erforderlich sein. Zudem erfolgt die Steuereinschätzung wie bis anhin. Die einzige Änderung, die für die Abschaffung der Heiratsstrafe erforderlich ist, ist die Frage, wie der Steuerbezug berechnet wird. Diese Initiative vereinigt somit die Vorteile der heutigen Besteuerung und jene der Individualbesteuerung.
Auch mit dieser Initiative werden Erwerbsanreize geschaffen. Zudem ist für die Abschaffung der Heiratsstrafe ein einfaches Verfahren möglich. Der Gesetzgeber muss, wie gesagt, nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen. Es ist auch nicht notwendig, dass alle 26 Kantone ihre Steuergesetzgebung anpassen und die Individualbesteuerung einführen, um die Heiratsstrafe abschaffen zu können. Auch sind nicht Tausende von Beamtenstellen auf Bundesebene, auf Kantonsebene und auf Gemeindeebene neu zu schaffen, die bei einer Individualbesteuerung erforderlich wären. Mit der vorliegenden Initiative kann die Heiratsstrafe viel eleganter abgeschafft werden als über die Individualbesteuerung.
Bei der konkreten Umsetzung kann entweder ein Teilsplitting-Modell, ein Vollsplitting-Modell oder eben auch die alternative Steuerberechnung eingeführt werden. Sie haben es vorhin von der Kommissionsberichterstatterin gehört: Wir haben Berechnungen in Auftrag gegeben. Das sind erste Berechnungen. Sie wurden noch nicht weiter diskutiert. Es gibt noch viel Gestaltungsspielraum, um Anpassungen vornehmen zu können. Bedenken Sie auch: Die Individualbesteuerung lehnen vier Fünftel, das heisst 80 Prozent, der Kantone ab. Sie wollen die Individualbesteuerung nicht.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.