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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-09-15

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission unseres Rates beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser Standesinitiative St.[NB]Gallen vom 7.[NB]Juni 2024 keine Folge zu geben. Ihnen liegt dazu ein Kommissionsbericht vor.

Die Standesinitiative verlangt, "die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, um den Kantonen zu ermöglichen, den Personen des Asylbereichs für die finanzielle Sozialhilfe Bezahlkarten anstelle von Bargeld auszuhändigen".

Die Kommission hörte am 13.[NB]Januar 2025 eine Vertretung des Kantons St.[NB]Gallen an. In der anschliessenden Diskussion stand die Frage im Vordergrund, ob in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht oder ob die Kantone schon heute frei sind, Sozialhilfeleistungen für Personen aus dem Asylbereich in Form von Bezahlkarten oder anderen Sachleistungen auszurichten. Zu dieser Frage hatte das Parlament im letzten Jahr zwei Postulate gutgeheissen. Im Ständerat war dies das Postulat Friedli Esther 24.3165, im Nationalrat das Postulat 24.3478 der SPK-N.

Bei der Beratung beider Postulate wies Bundesrat Beat Jans darauf hin, dass es in der alleinigen Kompetenz der Kantone liege, ob und inwieweit die Sozialhilfe als Geld oder als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Bundesrat Jans wies schon damals richtigerweise auch darauf hin, dass gemäss Artikel 82 Absatz 3 des Asylgesetzes die Unterstützung für Asylsuchende nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sei.

Dieser Einschätzung schloss sich die Kommission an der Sitzung vom 13.[NB]Januar 2025 im Grundsatz an. Trotz der an sich klaren Rechtslage entschied sie sich aber dafür, vor dem definitiven Entscheid über die Standesinitiative den Bericht des Bundesrates zu den beiden genannten Postulaten abzuwarten. Die Vorprüfung wurde daher sistiert und an der Sitzung vom 19.[NB]August 2025 fortgesetzt.

Im Postulatsbericht des Bundesrates vom 20.[NB]Juni bestätigte sich die frühere Beurteilung; ich fasse diese in aller Kürze zusammen: Die Zuständigkeit für die Ausrichtung der Sozialhilfe liegt nach der verfassungsmässigen Kompetenzausscheidung grundsätzlich bei den Kantonen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ausgestaltung der Sozialhilfe im Asylbereich. Möchte ein Kanton für Personen aus dem Asylbereich Bezahlkarten einführen, ist er daher in diesem Entscheid frei. Auf Bundesebene sind dazu keine neuen gesetzlichen Grundlagen nötig.

Ich erlaube mir noch eine Ergänzung zuhanden des Amtlichen Bulletins. In der Kommission wurde bei der Beratung der Standesinitiative die Frage aufgeworfen, welche Personengruppen als Personen des Asylbereichs gelten, denen gemäss Artikel 82 Absatz 3 des Asylgesetzes bzw. Artikel 86 Absatz 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes die Sozialhilfe nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten ist. Die Antwort darauf ist, dass es sich dabei um Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung handelt. Anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose gehören demgegenüber nicht dazu. Diese sind in Bezug auf Sozialhilfeleistungen der einheimischen Bevölkerung gleichzustellen.

Ich komme zum Schluss. Die Kommission stellt fest, dass auf Bundesebene kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie beantragt Ihnen daher, der Standesinitiative St.[NB]Gallen keine Folge zu geben.