Burkart Thierry · Ständerat · 2025-09-16
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
Im Anschluss an Kollege Engler erlaube ich mir noch ganz kurz, das Bild noch etwas grösser zu machen. Worüber reden wir hier? Wir reden über den Beschleunigungserlass. Weshalb reden wir darüber? Wir reden darüber, weil wir uns gewiss sind, dass wir in unserem Land mehr Stromproduktion und mehr Speicherkapazität brauchen. Die Strompolitik, die Energiepolitik in unserem Land ist eine der grossen Herausforderungen der nächsten Jahre, die wir zu bewältigen haben.
Kollege Rieder hat kurz an die Energiestrategie erinnert. Ich erlaube mir, nochmals daran zu erinnern, welches die drei grossen Pfeiler der Energiestrategie sind.
Das erste Element lautet: den Import erhöhen. Wir waren uns im Zusammenhang mit der Energiestrategie immer bewusst, dass es mehr Stromimporte brauchen wird. Während der letzten Jahre haben wir aber festgestellt, dass diese Möglichkeit des Importes irgendwo begrenzt ist. Deshalb hat man im Mantelerlass festgelegt, dass man nicht mehr als 5 Terawattstunden Strom pro Jahr importieren soll.
Das zweite Element war, dass man Reservekraftwerke braucht. Hier ist der Bundesrat daran, dafür zu sorgen, dass man Reservekraftwerke erstellt, Gaskraftwerke, die zur Überbrückung dienen sollen. Sie sollen aber eben wirklich nur im Sinne von Reserven dastehen. Das hat man im Wissen darum entschieden, dass das Schweizervolk das Ziel "Netto null CO2 per 2050" definiert hat.
Das dritte Element ist der enorme Ausbau der erneuerbaren Energien. Hier - darauf wurde berechtigterweise bereits hingewiesen - haben wir einen enormen Rückstand. Diesem Rückstand möchte man mit verschiedenen Massnahmen begegnen. Wir haben den "Solar-Express" verabschiedet, wir haben den "Wind-Express" verabschiedet, und wir haben den Mantelerlass verabschiedet. Dieser Mantelerlass mit diesen sechzehn Wasserkraftprojekten, die eine zusätzliche Stromproduktion von 2 Terawattstunden bereitstellen sollten, ist einbezogen.
Nur basieren wir in Bezug auf den Strombedarf nach wie vor auf veralteten Zahlen; ich habe in der letzten Session versucht, das aufzuzeigen. Wir basieren nämlich auf der Energieperspektive 2050 des Bundesrates. Diese wurde 2020 erstellt, und damals wurde festgehalten, dass wir in unserem Land im Jahr 2050 etwa 80 bis 90 Terawattstunden Strom benötigen werden; heute sind es etwas mehr als 60. Diese Energieperspektiven werden jetzt überarbeitet. Dort wird es neue Elemente geben, die hineinspielen werden, wie zum Beispiel die Entwicklung bei den Blockchains, die Entwicklung bei der KI, das enorme Bedürfnis nach Datenzentren, auch in der Schweiz. Diese werden gebaut werden, und sie werden dazu führen, dass der Strombedarf viel höher sein wird, als man bisher prognostiziert hat. Auch basierend auf den noch vorliegenden Zahlen - 80 bis 90 Terawattstunden im Jahr 2050 -, benötigen wir aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie rund 40 bis 50 Terawattstunden Strom, die wir noch zubauen müssen, und wir sprechen heute bei diesen sechzehn Wasserkraftprojekten von 2 Terawattstunden Produktion.
Sie sehen die Mengenverhältnisse, die Differenzen sind enorm. Das zeigt auch, dass wir jede zusätzliche Terawattstunde Strom in unserem Land brauchen, nicht nur aufgrund der Produktionslücke, sondern insbesondere auch aufgrund der benötigten Speicherkapazitäten, um einer Winterstromlücke begegnen zu können.
Kollege Rieder hat aufgezeigt, dass wir Beschlüsse gefasst haben im Zusammenhang mit der Restwassermenge. Dieser Restwassermengenbeschluss, den wir gefasst haben, entspricht etwa der Kompensation von 2 Terawattstunden Strom. Wir haben damit also nicht einmal eine zusätzliche Stromproduktion, sondern eigentlich nur eine Kompensation von noch wegfallenden Produktionskapazitäten.
Das zeigt: Wir brauchen jede Möglichkeit, und das liegt ja diesem Beschleunigungserlass zugrunde. Es ist also nicht irgendwie so, dass wir den Umweltverbänden an den Kragen wollen, sondern der Wille ist, dass wir eine echte Beschleunigung erhalten im Zubau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Wasserkraft, die eben im Zusammenhang mit den Speichermöglichkeiten sehr wichtig ist. Wir haben einen gigantischen Rückstand.
Jetzt gibt es verschiedene Vorschläge. Wir müssen zuerst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es wahrscheinlich in den letzten Jahren und Jahrzehnten kein Wasserkraftprojekt gab, das nicht mit einer Umweltbeschwerde belegt wurde. Das zeigt, dass man auch in diesem Punkt ansetzen muss. Das hat auch die Minderheit bzw. der Nationalrat gemerkt. Die Minderheit hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dieser Antrag ist aber aus mehreren Gründen wirklich nicht weiterzuverfolgen.
Das Erste sind die rechtsdogmatischen Gründe: Ein Rechtsmittel, das einem zusteht, das man aber nur dann ausüben kann, wenn es zwei andere auch bedienen, ist in unserem Land ein Unikum. Meines Erachtens ist es rechtsstaatlich höchst fragwürdig. Entweder man hat ein Rechtsmittel und kann es ausüben, oder man hat es nicht. Quasi rechtsdogmatisch darauf angewiesen zu sein, dass auch andere das Rechtsmittel ergreifen, ist kein Weg, den wir beschreiten sollten.
Zweitens: Politisch müssen wir uns nichts vormachen. Hier würde eine Chimäre aufgebaut. Es wäre nämlich nicht so, dass eine Beschleunigung stattfinden würde, sondern es wäre so, dass die Umweltverbände, die ja ohnehin schon sehr gut miteinander vernetzt sind, sich auch gegenseitig aushelfen und einander in ihren Zielen unterstützen würden. Insofern hätte man gar keine Beschleunigung.
Der Mehrheitsantrag, scheint mir, ist zwar tatsächlich ein Einschnitt, es ist aber ein Einschnitt, der eigentlich direkt-demokratisch legitimiert ist. Es gab eine Volksabstimmung über den Mantelerlass. Es wurde festgelegt: Diese sechzehn Wasserkraftprojekte wollen wir unbedingt. Aber in der Tat ist es so, dass es ein Einschnitt ist, weil diese Projekte in unterschiedlichen Projektstadien sind und man deshalb ehrlicherweise auch sagen muss: Die Schweizer Bevölkerung[NB]wusste[NB]natürlich nicht, wie sich diese Projekte entwickeln werden. Insofern ist dieser Antrag mit einem gewissen Mangel behaftet.
Allerdings wäre es aus der Sicht des Beschleunigungsbedürfnisses nach wie vor ein gangbarer Weg. Insofern hätte ich auch vor einer Volksabstimmung nicht allzu grosse Angst. Wenn man die Schweizer Bevölkerung fragt, ob sie dafür sei, dass man bei sechzehn, wirklich nur bei sechzehn Projekten das Verbandsbeschwerderecht ausschliesst und dafür Strom bekommt, den wir in der Zukunft brauchen, dann, so glaube ich, wird sie in der Abwägung dieser beiden Rechtsgüter entsprechend entscheiden.
Kollege Engler, dem ich für seine wichtige Arbeit danke, die er hier geleistet hat, hat es bereits ausgeführt: Am Schluss muss es ein tragfähiger Beschluss sein, den wir verabschieden können. Insofern ist der Kompromissantrag auch sehr ehrlich gemeint. Es ist ein Kompromiss zwischen dem Bedürfnis, mindestens einen Teil dieser sechzehn Projekte in der entsprechenden Zeit verwirklichen zu können, und dem Anspruch, dass ein Rechtsmittel, das grundsätzlich besteht, nicht einfach völlig ausgeschlossen wird. Insofern glaube ich, dass das ein Weg ist, den wir beschreiten sollten,[NB]beschreiten[NB]müssen.[NB]Ich hoffe fest, dass von den Referendumsdrohungen, die im Raum standen, abgesehen werden kann.
Ich bitte Sie, den Einzelanträgen Engler und Burkart zuzustimmen und damit zu einer echten Lösung beizutragen. Es ist die Lösung, die wir als einen wesentlichen Schritt für eine genügende Stromversorgung in unserem Land in der Zukunft benötigen. [PAGE 880]