Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-09-17
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17
Wortprotokoll
In Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, bei Artikel 40ter dem Ständerat zu folgen. Es geht hier um den Vorbezug von AHV-Leistungen vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Wir alle wollen im Rahmen dieser 11. AHV-Revision im Sinne der Flexibilisierung des Rentenalters einen vorgezogenen Rentenbezug ermöglichen. Nach Auffassung unserer Kommissionsminderheit und im Einklang mit dem Ständerat, der sich bereits zum zweiten Mal intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt hat, soll aber ein solcher Vorbezug versicherungstechnisch neutral erfolgen. Das heisst konkret, dass die AHV-Renten für Frühpensionäre um den versicherungstechnisch korrekten Gegenwert der vorbezogenen Leistungen gekürzt werden. Dies bedeutet eine Kürzung der Rente um 5,4 Prozent bei einem um ein ganzes Jahr vorgezogenen Altersrücktritt.
Dieser versicherungstechnisch unbestrittene Kürzungssatz ist nach Auffassung unserer Kommissionsminderheit der einzig sachlich vertretbare Ansatz, um dem Solidaritätsgedanken voll und ganz gerecht zu werden und um irgendwelche Querfinanzierungen, Verzerrungen und sogar mögliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Würde man der Kommissionsmehrheit folgen und, je nach der politischen Empfindlichkeit oder Empfindsamkeit, von der Versicherungsmathematik abweichen und sogar - ich verweise auf den Eventualantrag der Mehrheit in den Übergangsbestimmungen und auf den heute ausgeteilten Antrag Cina - unterschiedliche Kürzungssätze vorsehen, so hätte dies unweigerlich eine Ungleichbehandlung der Versicherten zur Folge.
Eine soziale Abfederung im Sinne der Mehrheit würde zudem einen gefährlichen Anreiz zum vorzeitigen Altersrücktritt bilden, gerade bei Personen, welche ohne Not ihre Beitragspflicht bis zum ordentlichen Pensionierungsalter leisten können. Auch angesichts der demographischen Entwicklung, der Zukunftsperspektiven unserer Demographie, wäre ein solcher Anreizmechanismus sozialpolitisch und wirtschaftlich schlicht und einfach eine falsche Weichenstellung.
Schliesslich weist die Kommissionsminderheit nochmals mit Nachdruck auf die finanziellen Konsequenzen der Variante der Kommissionsmehrheit hin. Es ist nach unserer Überzeugung angesichts der finanziellen Perspektiven unserer AHV nicht zu verantworten, für die vorzeitige Pensionierung einer Minderheit der Erwerbstätigen der Mehrheit der AHV-Beitragszahler Mehrkosten in der Grössenordnung von jährlich 400 Millionen Franken aufzubürden, abgesehen davon, dass eine solche Lösung auch den Bund gegen 70 Millionen Franken kosten würde.
Im Namen unserer starken Kommissionsminderheit ersuche ich Sie deshalb, bei Artikel 40ter dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.