Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-09-16
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-16
Wortprotokoll
Wie ich bereits im Eingangsvotum erwähnt habe, gibt es neben der Frage des Eintretens und der Rückweisung noch zwei weitere Streitpunkte.
Der erste betrifft Artikel 80b AIG. Unser Rat hat in der ersten Runde einen Artikel 80b aufgenommen, gemäss dem im Dublin-Verfahren die anordnende Behörde den Betroffenen, die noch keine Rechtsvertretung haben, von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens eine amtliche Rechtsvertretung bestellt. Der Ständerat hat sich mit diesem Anliegen in keiner Form auseinandergesetzt. Die SPK-N hat diese Bestimmung nun gestern wieder in die Vorlage aufgenommen. Es geht immerhin um Rechte in Verfahren, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen. Die Minderheit Schmid Pascal will diese Bestimmung streichen. Die Mehrheit der Kommission - das Abstimmungsresultat betrug 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen - erachtet diese Ergänzung als sachlich richtig und für die Mehrheitsfähigkeit in einer allfälligen Volksabstimmung wichtig.
Des Pudels Kern dieser Vorlage 1 bildet die Frage der freiwilligen Teilnahme der Schweiz am neuen Solidaritätsmechanismus im Rahmen der AMMR. In unserem Rat gab es dafür in der ersten Runde eine Mehrheit, die aber durch das Scheitern in der Gesamtabstimmung obsolet geworden ist. Der Ständerat hat den von uns formulierten Grundgedanken, dass Solidarität nur dann spielen soll, wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, übernommen und verfeinert. Im Ständerat setzte sich eine Minderheit Gössi durch. Allerdings wurde im Ständerat auch festgehalten, dass die Formulierung noch verbesserungswürdig sei.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen jetzt eine Formulierung mit Elementen aus der obsolet gewordenen Nationalrats- sowie aus der Ständeratsversion. Zudem sind die Voraussetzungen für die Teilnahme etwas übersichtlicher gegliedert. Das Konzept sieht in Absatz 2 den Grundsatz vor, dass die Teilnahme der Schweiz freiwillig ist. Das ist wichtig im Aussenverhältnis. Wir verpflichten uns gegenüber anderen Staaten zu nichts. Absatz 3 regelt quasi das Innenverhältnis, nämlich unter welchen Bedingungen wir teilnehmen. Gemäss dieser Bestimmung nimmt die Schweiz unter der Bedingung teil, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert. Beim Entscheid werden drei Kriterien berücksichtigt: erstens, ob alle für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten ihre Fälle zurücknehmen, zweitens, wie sich die gesamteuropäische und nationale Migrationslage präsentiert, und drittens schliesslich die finanziellen Auswirkungen der zu treffenden Massnahmen. Zudem würden gemäss Absatz 4 - das scheint mir sehr wichtig zu sein - die Kantone und andere interessierte Kreise vorgängig konsultiert.
Kollege Schilliger hat Ihnen sein Konzept bereits präsentiert. Für eine finanzielle Beteiligung am Solidaritätsmechanismus würden die Hürden gesenkt, für die Übernahme von Schutzbedürftigen würden ähnliche Bedingungen gelten wie im Konzept der Mehrheit. Die Kommission hat die jetzige Mehrheitsversion mit 13 zu 12 Stimmen dem Antrag Schilliger vorgezogen. Wir sind auch der Ansicht, dass die Version der Mehrheit näher am Konzept von Ständerätin Gössi ist. Denn der Ständerat hat ja auch keine Unterscheidung zwischen finanzieller Beteiligung und Beteiligung über Kontingente gemacht. [PAGE 1565]
Falls Sie heute der Minderheit Schilliger folgen, sollte der Ständerat die gesetzgeberische Konstruktion mit dem Verweis auf Artikel 1a des Bundesbeschlusses nochmals anschauen. Die Zulässigkeit dieses Verweises konnte gestern in unserer Kommission nicht abschliessend geklärt werden, allenfalls liesse sich dafür aber eine andere Lösung finden.
Schliesslich obsiegte das jetzige Mehrheitskonzept mit 13 zu 12 Stimmen auch gegenüber der Minderheit Rutz Gregor, die sämtliche Neuerungen in Artikel 113 streichen und damit generell auf eine Teilnahme am Solidaritätsmechanismus verzichten will. In diesem Fall würde der jetzige Artikel 113 weiter gelten, und Artikel 1a des Bundesbeschlusses 1 würde gestrichen.
In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Annahme der Vorlage ausgesprochen.