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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2025-09-16

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-16

Wortprotokoll

Sie haben es bereits von meiner Vorrednerin gehört, die das sehr gut erklärt hat. Grundsätzlich geht es bei diesem Geschäft mit der Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft um den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung unseres Schuldbetreibungs- und Konkurswesens. Das ist ein Anliegen, das auch die SP-Fraktion klar mitträgt. Denn heute gibt es in der Schweiz sage und schreibe 354 Betreibungskreise. Eine vollständige Aussagekraft zur Bonität einer Person oder einer Firma ist somit schlicht und einfach nicht möglich. Gerade in Fällen von [PAGE 1569] Konkursreiterei wäre das aber zentral. Die Schadenssumme solcher betrügerischer Praktiken beläuft sich auf über eine Milliarde Franken pro Jahr, eine Summe, die letztlich wir alle bezahlen. Eine zentralisierte Auskunft kann dazu beitragen, dass solch rechtsmissbräuchliches Verhalten eingedämmt wird. Aber auch für gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger bedeutet eine zentrale Betreibungsauskunft eine spürbare Erleichterung. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen häufig umzieht, muss heute in mehreren Betreibungskreisen einzelne Auszüge beschaffen. Diese Hürden sind unnötig und werden mit der Vorlage endlich beseitigt.

Für die SP-Fraktion ist aber klar: Die Bedingung für ein solches Gesetz ist, dass der Datenschutz gewährleistet ist und gleich lange Spiesse für alle gelten. Deshalb bestehen wir darauf, dass die zentrale Datenbank mit den höchsten Sicherheitsstandards betrieben wird, dass Missbrauch wirksam verhindert wird, dass Einsichtsbeschränkungen existieren und dass möglichst wenig persönliche Daten offengelegt werden. Was die gleich langen Spiesse angeht, bitte ich Sie, die Minderheit Flach zu Artikel 8 Absatz 3 abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Es darf nicht sein, dass Fehler in einem Betreibungsregistereintrag bestehen bleiben, nur weil Betroffene keinen einfachen Zugang zur Korrektur haben. Wer fehlerhafte Informationen findet, muss die Möglichkeit haben, deren Löschung unkompliziert direkt auf der Plattform zu beantragen.

Schliesslich können wir auch im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs einen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei leisten. Darum bitte ich Sie, die Minderheit I (Brenzikofer) zu Artikel 12 Absatz 3 zu unterstützen. Eine Barzahlung einer Betreibung in der Höhe von 100[NB]000 Franken ist schlicht nicht nötig. Mit einem tieferen Barbetrag erschweren wir Missbrauch, stärken wir internationale Standards und sichern wir die Rechtsstaatlichkeit im Betreibungswesen, ohne dass normale Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden.