Flach Beat · Nationalrat · 2025-09-16
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
Die Grünliberale Fraktion nimmt dankend Kenntnis vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.3438 der RK-N.
Die Mühlen in Bern mahlen langsam. Das weiss jedes Ratsmitglied, das einmal eine Motion eingereicht hat, die angenommen wurde, und das dann zusehen musste, wie langsam die Gesetzgebung tatsächlich vonstattengeht, wie lange es dauert, bis das, was mit der Motion gefordert wurde, endlich ins Gesetz gegossen wird. Jahre, teilweise Jahrzehnte dauert das. Das ist unsere behäbige Art und Weise, wie wir häufig Gesetze machen. Wir beschliessen, dass Handlungsbedarf besteht, und dann beziehen wir alle Kreise mit ein. Dadurch schaffen wir in aller Regel ein qualitativ gutes, breit abgestütztes Gesetz, das dann auch der Praxis entspricht und gut angewandt werden kann, sich in unser Rechtsgefüge einpasst, sei es national, sei es kantonal, sei es international.
Die Häufung von Notrechtsituationen seit dem Jahr 2008 zeigt uns aber, dass unsere Behäbigkeit bei der Gesetzesberatung und -gestaltung wahrscheinlich immer mehr ins Stolpern und Holpern gerät. Die Welt dreht sich tatsächlich schneller, und die Krisen kommen schneller, überraschender. Vor allen Dingen ist die nächste Krise immer eine andere als die letzte. Das hat sich auch bei der Rettung der UBS gezeigt, später bei der Zwangsfusion der Credit Suisse und entsprechend auch bei anderen Krisen wie der Covid-19-Krise und ähnlichen Dingen. Das heisst, der Bundesrat war als Führungsgremium zusammen mit den Kantonen mehr und mehr in der Situation, schneller legiferieren zu müssen und trotzdem der Rechtsstaatlichkeit Rechnung zu tragen.
Notrecht bedeutet immer eine Machtverschiebung, eine Machtverschiebung von der Legislative zur Exekutive. Das bedeutet auch immer ein gewisses Risiko. Das Parlament muss aus diesem Bericht herausnehmen, dass wir wahrscheinlich agiler werden müssen, dass wir schneller werden müssen, wenn wir unseren Auftrag als Gesetzgeber auch weiterhin wahrnehmen wollen.
Was sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Analyse der CS-Krise, aber auch der Covid-19-Szenarien, auch noch gezeigt hat, ist, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit der Transparenz seiner Entscheide teilweise kaum noch handlungsfähig war, weil er Angst vor Leaks hatte. Das hat sich insbesondere bei der Credit Suisse gezeigt. Es ist sehr wichtig, und das ist einer unserer Kritikpunkte, dass der Bundesrat einen Modus Operandi findet, wie er in diesen Situationen wirklich handeln und auch das entsprechende Know-how mit einbeziehen kann. Es kann nicht sein, dass das Bundesamt für Justiz ganz am Schluss noch befragt wird, ob das, was man plant, eigentlich verfassungsmässig sei oder nicht.
Im Grossen und Ganzen aber zeigt der Bericht auf, dass der Bundesrat den Willen hat, Notrecht nur dann einzusetzen, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt, und dass das Parlament weiterhin die Möglichkeit hat und haben soll, auch selber Massnahmen zu ergreifen. Wir haben diesbezüglich mit der Befristung von Notverordnungen auf sechs Monate usw. bereits einige Dinge umgesetzt. Bei der Finanzdelegation haben wir neue Möglichkeiten geschaffen, und das Parlament kann selbstverständlich auch ausserordentliche Sessionen verlangen. Allenfalls müssen wir das nächste Mal schneller davon Gebrauch machen, auch wenn es am Schluss nicht viel bringt. Es ist eine Frage der Transparenz, dass das Parlament sich dazu äussern kann. Denn das Parlament ist die Vertretung des Volkes, der Wählerinnen und Wähler, und diese müssen Stellung nehmen können, und das muss öffentlich und transparent erfolgen. Das können wir hier im Saal tun, aber das können wir nicht tun, wenn wir zuhause sind und der Bundesrat alleine entscheidet.
Aber wir nehmen dankend Kenntnis vom Bericht und stehen gerne zur Verfügung, um diese Verbesserungen auch umzusetzen und etwas agiler zu werden.