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preparatory:AB 362507

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-17

Wortprotokoll

Die zentralen Argumente dieser Motion beziehen sich auf das Gleichbehandlungsgebot. Hier sind wir ja eigentlich gleicher Meinung, das kann ich schon vorwegnehmen.

Die verschiedenen Dienstleistungssysteme und Pflichten von Doppelbürgern variieren aber von Staat zu Staat. Deshalb ist zum einen keine absolute Gleichbehandlung möglich. Zum andern bestehen auch Ungleichheiten zwischen Schweizer Dienstpflichtigen und Doppelbürgern aus Ländern, mit denen keine Abkommen mit der Schweiz bestehen. Aktuell können sich französisch-schweizerische Doppelbürger durch das bestehende Abkommen mit nur einem Tag Dienst in Frankreich den Dienstpflichten der Schweiz entziehen; Herr Ständerat Poggia hat das ausgeführt. Dennoch hat Frankreich die Wehrpflicht nicht abgeschafft. Diese wurde lediglich sistiert und kann im Bedarfsfall jederzeit wieder reaktiviert werden. Ein Wiedereinsetzen der Wehrpflicht bedeutet für die Doppelbürger, die in Frankreich Dienst leisten müssen, eine starke Verpflichtung, nicht zuletzt im Hinblick auf die Rolle Frankreichs in der Sicherheitsarchitektur Europas.

Der Bundesrat ging davon aus, dass mit jährlich höchstens rund 600 französisch-schweizerischen Doppelbürgern zu rechnen sei, die sich für die Erfüllung der Dienstpflicht für den französischen Militärdienst entscheiden. Im Schnitt der letzten Jahre, das hat Herr Ständerat Poggia auch ausgeführt, waren es jedoch jährlich rund 730 französisch-schweizerische Doppelbürger, die sich gegen die Dienstpflicht in der Schweiz entschieden haben.

Der Bundesrat ist deshalb im Sinne des Motionärs bereit, Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen. Dabei sollen insbesondere die Aktualität und die Ausgestaltung des Notenaustauschs von 2010 geprüft werden. Eine umgehende unilaterale Anpassung erachtet der Bundesrat allerdings nicht als zielführend.

Le Conseil fédéral estime que les accords existants garantissent une sécurité juridique aux personnes ayant la double nationalité qui ne doit pas être remise en cause. Il considère toutefois que le principe de la sécurité juridique est primordial.

Pour ces raisons, je vous prie de rejeter la motion Poggia.

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