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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Ich möchte Ihnen gerne auch die Fakten in Erinnerung rufen: Bereits heute sind rund 95 Prozent der Personen, die bei der Bundesverwaltung angestellt sind, Schweizer Staatsangehörige. Nur etwa 5 Prozent sind ausländische Mitarbeitende, und bei diesen 5 Prozent sind wiederum 80 Prozent aus der EU, also aus europäischen Staaten. Der Anteil von Drittstaatsangehörigen ist verschwindend gering. Dort, wo es wegen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist - etwa bei der Polizei, beim Nachrichtendienst, bei der Armee, bei der Strafverfolgung, beim Zoll, bei der Grenzsicherheit oder auch bei der Vertretung der Schweiz im Ausland -, kann der Stellenzugang bereits heute auf Schweizerbürgerinnen und -bürger eingeschränkt werden. Das ist in der Bundespersonalverordnung so geregelt. Ein genereller Inländervorrang, wie ihn die Motion fordert, wäre hingegen völkerrechtswidrig. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verbietet eine solche Diskriminierung, ebenso wie unser eigenes Ausländer- und Integrationsgesetz.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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