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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2025-09-17

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-17

Wortprotokoll

Mein Vorstoss ist die Folge einer schon seit Längerem zu beobachtenden schwerwiegenden Erscheinung. Bei Personen, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde, reichen deren Rechtsvertreter aus taktischen Gründen eine Anzeige gegen die agierenden Polizistinnen und Polizisten ein. Damit soll das strafbare Handeln der Beschuldigten relativiert und ihr eigenes Strafverfahren verzögert werden. Das verschafft Zeit und Ablenkung, denn es müssen Zeugen aufgeboten werden, die Festnahme muss rekonstruiert werden und so weiter. Manche Polizisten werden deswegen in den Innendienst und zum Protokoll- und Rapporteschreiben versetzt, obwohl sie für den[NB]Frontdienst[NB]ausgebildet[NB]sind. Die damit verbundenen Umstände und Kosten gehen zulasten der Öffentlichkeit und der Sicherheit.

Auch die KKPKS, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, spricht von einem grossen Problem, das insbesondere in der Romandie und in den Deutschschweizer Städten in Erscheinung trete. Viele Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wegen angeblicher Exzesse lösen sich später in Luft auf. Darauf deuten auch die Zahlen hin, wenn man die diesbezüglichen Anzeigen und die Verurteiltenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) vergleicht, wobei jedoch genaue Zahlen fehlen.

Das sind also taktierte Gegenanzeigen. Sie belasten unsere Justiz und unsere Polizeikräfte auf völlig unnötige Art. Momentan ist der Beruf der Aussendienstpolizei ohnehin unter Beschuss: Krawalle in Lausanne, Unterstellungen und Mutmassungen, Hautfarbe-Canceln bei der polizeilichen Suche nach Verbrechern. Politiker und Journalisten schieben gerne der Polizei die Schuld in die Schuhe, und die obersten Polizeichefs schikanieren unsere Ordnungshüter mit politisch korrekten Fahndungsvorgaben. Dabei nimmt die Kriminalität im Land jährlich zu, insbesondere die schweren Gewaltstraftaten. Allein von 2023 bis 2024 hatten wir laut Kriminalstatistik 19 Prozent mehr schwere Gewaltdelikte. Und die Gewalt gegen Ordnungskräfte ist seit Jahren massiv im Steigen begriffen. Leider interessiert das weder die offizielle Politik noch unsere Medien sonderlich - völlig zu Unrecht.

Aber zurück zu dieser parlamentarischen Initiative: Sie hat einen etwas aussergewöhnlichen Weg durchlaufen. In der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde ihr zunächst Folge gegeben, in der Schwesterkommission dann aber nicht. Diese Differenz entstand vorab deshalb, weil die Verwaltung in der einen Kommission andere Informationen vorgetragen hat als in der anderen. Die Kantone könnten heute schon einen Ermächtigungsvorbehalt einführen, um ihre Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Verfahren zu schützen, wurde dann schliesslich gesagt; in drei Kantonen, in Zürich, St.[NB]Gallen und Appenzell Innerrhoden, würden die Grundlagen dazu bereits bestehen. Die parlamentarische Initiative hätte also rein deklaratorischen Charakter. Das Spezielle daran ist, dass sich die Polizeien und ihre Verantwortlichen dessen gar nicht bewusst sind, insbesondere beispielsweise auch in meinem Kanton, dem Kanton Zürich, nicht.

Einer der Gründe könnte in der bundesgerichtlichen Praxis liegen, wonach eine Ermächtigung schon dann erteilt werden muss, wenn ein strafbares Verhalten auch nur in minimalster Weise glaubhaft erscheint. Das wäre ein Grund, als Bundesgesetzgeber tätig zu werden, da es nur uns zusteht, die Rechtsprechung der höchsten Richter zu korrigieren. Handlungsbedarf ist also meines Erachtens durchaus gegeben. Man kann nun die parlamentarische Initiative mit der Feststellung abwimmeln, das sei Sache der Kantone. Es kann aber ein Teil einer Regelung im eidgenössischen Recht sein, wonach die Kantone ganz pauschal eine bundesgesetzliche Grundlage für solche Ermächtigungen erhalten.

Polizisten sind besonders exponierte Staatsangestellte und agieren auf einem sehr schwierigen Terrain. Sie halten für uns und unsere Sicherheit wortwörtlich den Kopf hin. Wir sollten ihnen den Rücken stärken, die Justiz entlasten und in einem Guss rasch und schweizweit das Ermächtigungsverfahren für Polizistinnen und Polizisten einführen. Das können wir hiermit mit einem Ja zu dieser parlamentarischen Initiative machen. [PAGE 1628]