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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-09-17

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-17

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Amaudruz wurde am 14.[NB]März 2024 eingereicht und fordert die Beseitigung der Diskriminierung von verheirateten Paaren bei den AHV-Renten. Konkret soll die Plafonierung der Renten von Ehepaaren bei 150 Prozent der Maximalrente aufgehoben werden.

Die Initiative wurde in den Sitzungen der SGK vom 21.[NB]Juni 2024 und 23.[NB]Mai 2025 beraten. Für die parlamentarische Initiative wurden in der Kommission folgende Argumente angeführt, die schliesslich aber nur eine Minderheit überzeugten; zusammengefasst geht es um diese drei wesentlichen Punkte:

1.[NB]Gleichbehandlung: Die bestehende Regelung benachteilige verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren, da letztere bis zu 33 Prozent höhere Renten erhalten könnten. Diese Ungleichbehandlung sei willkürlich, antisozial und verfassungswidrig.

2.[NB]Dringlichkeit: Die Initiative sei eine Möglichkeit, schneller als mit einer Volksabstimmung eine Lösung zu finden, da ähnliche Anliegen bereits mit Volksinitiativen wie jener der Mitte-Partei, "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare", thematisiert würden.

3.[NB]Systemkorrektur: Die AHV als erster Pfeiler der Altersvorsorge solle eine gerechte und verfassungskonforme Grundlage bieten. Die Initiative sei bewusst offen formuliert, um eine umfassende Analyse und Lösung zu ermöglichen.

La majorité de la commission refuse de donner suite à l'initiative parlementaire pour les raisons suivantes. Premièrement, des avantages existent pour les couples mariés. En effet, selon la majorité, les couples mariés bénéficient également d'avantages dans le système AVS, notamment grâce au splitting, aux rentes de veuve et de veuf et aux privilèges en matière de cotisations. La suppression du plafonnement sans qu'il ne soit tenu compte de ces avantages pourrait créer de nouvelles inégalités[NB]; c'est pourquoi la question doit être considérée dans son ensemble.

Deuxièmement, il y a des conséquences financières. L'Office fédéral des assurances sociales a informé la commission que la suppression du plafonnement entraînerait des coûts supplémentaires annuels de 3,8 milliards de francs jusqu'en 2030. Compte tenu des défis financiers déjà existants, ces coûts supplémentaires posent problème s'ils ne peuvent être compensés par des cotisations supplémentaires.

Troisièmement, il y a la question des doubles emplois. Dans l'ensemble, la majorité de la commission a reconnu que des préoccupations similaires, voire identiques, ont déjà été traitées dans d'autres interventions et rapports, par exemple dans le postulat 21.4430, "Conséquences d'une prévoyance vieillesse indépendante de l'état civil[NB]?".

Die Kommission hat deshalb die Beratung erstmals sistiert, um den Zwischenbericht zum vorhin genannten Postulat zu beurteilen. Dieser Bericht hat die Kommission dann dazu geführt, am 23.[NB]Mai 2025 die parlamentarische Initiative nochmals zu beurteilen. Die Kommission kam dann zur Erkenntnis, dass eine nochmalige und parallele Bearbeitung der Aufhebung des AHV-Rentenplafonds ineffizient und nicht notwendig ist.

Ich komme zum Fazit: Die Kommission erkennt die Relevanz des Themas, sieht jedoch erhebliche finanzielle und systemische Herausforderungen bei der Umsetzung der Initiative. Angesichts bereits laufender Arbeiten und Berichte empfiehlt die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Die Diskussionen sollen im Rahmen der bestehenden Vorstösse und der Volksinitiative der Mitte-Partei weitergeführt werden.

Die Kommission unterbreitet Ihnen den Antrag, der parlamentarischen Initiative Amaudruz keine Folge zu geben, und zwar fiel der Entscheid mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, diesem Antrag zu folgen.

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