Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-09-17
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-17
Wortprotokoll
Ihre Staatspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 15.[NB]August 2025 die von der Grünen Fraktion am 10.[NB]September 2024 eingereichte parlamentarische Initiative 24.445, "Für eine gesunde Demokratie. Schluss mit der bezahlten Unterschriftensammlung", vorgeprüft. Sie merken es, Sie haben es auch von der Vorrednerin gehört: Insgesamt wurden drei parlamentarische Initiativen mit ähnlichen Forderungen von der Grünen Fraktion eingereicht. Wir behandeln nun die zweite davon.
Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass das Bundesgesetz über die politischen Rechte dahin gehend zu ändern ist, dass es alle Vorgehensweisen verbietet, die darauf abzielen, Einnahmen aus der Sammlung oder Abgabe von Unterschriften zu generieren, die für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Referendums erforderlich sind. Von diesem Verbot nicht betroffen sind Sammlungen, die von Personen organisiert oder durchgeführt werden, die bei Organisationen angestellt sind, welche zu einem Initiativ- oder Referendumskomitee gehören.
Die detaillierte Begründung für diese parlamentarische Initiative haben Ihnen einerseits die Urheberin und danach andererseits die Minderheitssprecherin bereits ausführlich dargestellt. Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Begründung für diese Ablehnung kann ich im Sinne der Kommission wie folgt darstellen: Zunächst hat auch Ihre Kommission festgestellt und die Grundhaltung bestätigt, dass Fälschungen von Unterschriften beim Sammeln für das Zustandekommen von Volksinitiativen und Referenden dem Vertrauen schaden. Sie schaden unserer Demokratie und stellen einen Straftatbestand dar. Aus diesem Grund ist es auch Sache der Strafbehörden, dagegen vorzugehen. Die Kommission hat sich bereits in verschiedenen Sitzungen von der Bundeskanzlei darüber informieren lassen. Sie konnte entgegennehmen, dass die Bundeskanzlei verschiedene Strafanzeigen eingereicht hat. Es liegt nun an der Bundesanwaltschaft, diese Strafverfahren zügig voranzutreiben. Die Kommission begrüsst auch die von der Bundeskanzlei vorgenommenen intensivierten systematischen Kontrollen.
Ich komme nun zur Bewertung der erwähnten Initiative: Die Kommission erachtet es nicht als Aufgabe des Gesetzgebers, erlaubte oder verbotene Vorgehensweisen zum Sammeln von Unterschriften zu definieren. Die Abgrenzung der verschiedenen Vorgehensweisen wäre schwierig. Müsste zum Beispiel verboten werden, wenn eine Organisation oder ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden erlaubt, während der Arbeitszeit Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln? Es gäbe Diskussionen darüber, ob nun eine bestimmte Sammelweise erlaubt gewesen sei oder nicht, was das Vertrauen in den demokratischen Prozess weiter schwächen würde. Fälschungen können zudem auch von Personen vorgenommen werden, die nicht gegen Bezahlung sammeln.
Die Minderheit brachte ein, dass das gewerbsmässige Sammeln von Unterschriften besonders betrugsanfällig sei. Es gehe jedoch nicht nur um die Bekämpfung von Fälschungen, sondern es sei grundsätzlich fragwürdig, wenn für das Sammeln von Unterschriften bezahlt werde. Wenn Unternehmen mit den Volksrechten Gewinn machten, erscheine die Demokratie als käuflich. Die Minderheit sieht auch keine Abgrenzungsprobleme: Sobald jemand mit Unterschriftensammlungen Geld verdiene, sei es zu verbieten.
In der Gesamtbetrachtung haben Argumente wie die Abgrenzungsschwierigkeiten wegen der möglichen Umgehung durch eine Mitgliedschaft in einem Initiativkomitee und der Ausbau der Bürokratie für die Überprüfung der Sammelaktivität die Mehrheit mehr überzeugt. Eine Verkomplizierung der Unterschriftensammlung würde ja schlussendlich auch wieder dem Vertrauen in die direkte Demokratie schaden.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, ich habe es gesagt, mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 24.445 keine Folge zu geben.