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Vietze Kris · Nationalrat · 2025-09-18

Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission beraten, wonach die Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können soll. Die wirtschaftliche Lage ist Ihnen bekannt: Schlüsselindustrien wie Maschinenindustrie, Elektro- und Medizinaltechnik, Metallindustrie, Uhrenindustrie und deren Zulieferer stemmen sich schon seit Längerem gegen eine ausgeprägte Schwäche in den globalen Märkten, die von[NB]Krisen,[NB]Krieg[NB]und[NB]Unsicherheit genährt wird. Zusätzliche Brisanz erhält die Situation durch die rekordhohen US-Zölle, die dazu führen, dass der Exportmarkt Amerika fortlaufend wegbricht.[PAGE 1649]

Nach Ansicht Ihrer Kommission gefährdet die aktuelle Lage zahlreiche Stellen in zentralen Bereichen der Schweizer Wirtschaft, notabene in Betrieben, die nicht allein aufgrund konjunktureller Schwäche heute in einer kritischen Situation sind, sondern zusätzlich wegen der aktuellen Verwerfungen. Ziel der Kurzarbeit ist der vorübergehende Ausgleich von Beschäftigungseinbrüchen, der Erhalt von Arbeitsplätzen, wenn diese durch unvermeidbare Arbeitsausfälle gefährdet sind, und auch das Halten von spezifischen Fähigkeiten in der Schweiz.

Die Vorlage hat zum Ziel, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung um zwölf statt wie bisher sechs Abrechnungsperioden zu verlängern. Auf diese Weise könnten Unternehmen während der zweijährigen Rahmenfrist bis zu 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Nach geltendem Recht liegt die Höchstbezugsdauer bei 18 Monaten. Sollte allerdings ein Unternehmen während 24 Monaten durchgängig Kurzarbeit abrechnen, soll bis zum nächsten möglichen Bezug eine Frist von 6 Monaten abgewartet werden. Damit soll[NB]vermieden[NB]werden,[NB]dass über mehrere Jahre hinweg Kurzarbeitsentschädigungen ohne Unterbruch bezogen werden können.

Wir legiferieren hier aufgrund der Dringlichkeit rasch, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, adäquat zu reagieren. Die Vorlage ist entsprechend auch ein dringliches Bundesgesetz. Das bedeutet, dass das Gesetz befristet sein muss. Dies ist auch der Fall: Es ist befristet bis zum 31.[NB]Dezember 2028. Wir beweisen hiermit übrigens auch, dass wir als Parlament vorausschauend, gezielt und schnell reagieren können, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, adäquat zu reagieren.

Ihre Kommission ist mit 18 zu 7 Stimmen auf das Geschäft eingetreten.

Eine Minderheit macht geltend, dass sie das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung nicht infrage stelle und dieses bei vorübergehenden Beschäftigungseinbrüchen und Krisensituationen wirke, sie zurzeit aber beides nicht sehe. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bestimmen, ob es sich um eine vorübergehende Krise handle. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft seien nicht bekannt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei nicht alarmierend, eine längere Kurzarbeitszeit könne Strukturwandel verhindern.

Der Ständerat hat die Vorlage vergangene Woche mit 45 zu 0 Stimmen angenommen. Auch der Bundesrat begrüsst die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung. Um gefährdete Arbeitsplätze in der Exportindustrie zu sichern und Zeit zu gewinnen, seien rasche und gezielte Massnahmen wie die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 24 Monate nötig.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, diesem dringenden und wichtigen Geschäft zuzustimmen.