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Bäumle Martin · Nationalrat · 2025-09-18

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-09-18

Wortprotokoll

Das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) ist ein neuartiges plurilaterales Abkommen. Es wurde am 15.[NB]November 2024 von Costa Rica, Island, Neuseeland und der Schweiz unterzeichnet. Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen intensiv mit den Zielen und dem Nutzen dieses Abkommens befasst. Drei Kernpunkte sind dabei herauszuheben:

1.[NB]Das ACCTS trägt zur Weiterentwicklung des internationalen Handelsrechts bei. In der aktuellen Situation ist das wichtig. Wir sehen ja die Schwierigkeiten, die wir im Moment in den USA bezüglich Handelsrecht haben. Unser Land ist auf stabile Handelsbeziehungen angewiesen.

2.[NB]Das Abkommen leistet einen wichtigen Beitrag zur internationalen Umwelt- und Klimapolitik.

3.[NB]Innenpolitisch steht der Umsetzung dieses Abkommens nichts im Wege.

Die Bedeutung für die regelbasierte internationale Politik und die Diversifizierung der internationalen Beziehungen ist zentral. Als mittelgrosse, offene Volkswirtschaft ist die Schweiz stärker als andere Länder auf ein regelbasiertes internationales Handelssystem angewiesen. Das neue Abkommen unterstützt durch seinen Inhalt und seine Einhaltung der WTO-Regeln den Multilateralismus und ein auf WTO-Regeln basierendes System.

Wir stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen, gerade da die Vereinigten Staaten die Regeln der internationalen Handelspolitik leider immer weniger einhalten. Bei der Suche nach einer Lösung mit den Vereinigten Staaten dürfen wir unsere langfristigen Handelsstrategien nicht aus den Augen verlieren. Es bleibt wichtig, die Handelsbeziehungen durch plurilaterale Initiativen innerhalb und ausserhalb der WTO sowie durch Freihandelsabkommen so weit wie möglich weiter zu vertiefen und auszubauen. Marktoffenheit und Rechtssicherheit sind dabei zentral. Die Schweiz setzt sich immer dafür ein, dass Abkommen mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind. In diesem Sinne hat die Schweiz in den letzten Monaten und Jahren wichtige Freihandelsabkommen abgeschlossen, zuletzt zum Beispiel das Mercosur-Abkommen.

Ihre Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass diese positive Agenda der Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen die beste Grundlage für unsere Aussenwirtschaft bietet. Das Abkommen ist ein Teil dieser positiven Politik der Diversifizierung und Weiterentwicklung des regelbasierten Handelssystems. Mit einer zugegebenermassen heute noch kleinen Anzahl von Ländern - das haben wir in der Kommission intensiv diskutiert - legen wir ein neues plurilaterales Abkommen vor, dessen Bestimmungen auf ökologische Klimaziele ausgerichtet sind. Die vier beteiligten Länder - Schweiz, Costa Rica, Island und Neuseeland - geniessen allesamt hohe internationale Glaubwürdigkeit sowohl in Handels- als auch in Umweltfragen. In diesem kleinen Kreis ist es gelungen, ein modernes Abkommen auszuhandeln, was zuvor in der WTO gescheitert war.

Die Kommission erwartet, dass weitere Länder Interesse an einem Beitritt zu diesem offenen Abkommen haben werden. Je mehr Länder teilnehmen, desto grösser wird der Welleneffekt sein. Ein formelles Beitrittsverfahren ist noch nicht möglich, da das Abkommen noch nicht in Kraft ist. Darum ist auch eine Ratifikation durch die Schweiz notwendig. Neuseeland hat das Abkommen bereits ratifiziert, und die Ratifizierungen durch Island und Costa Rica werden auch in[NB]diesem[NB]Jahr[NB]erwartet.[NB]Das Abkommen dürfte bei Zustimmung auch in der Schweiz gegen Ende des Jahres in Kraft treten.

Das Besondere an diesem Abkommen ist, dass es nicht nur auf die Vertiefung der Handelsbeziehungen mit Partnerländern abzielt. Vielmehr handelt es sich um ein Abkommen, an dem die Schweiz erhebliche systemische Interessen hat. Die Schweiz ist stark in internationale Wertschöpfungsketten, gerade für Umweltgüter und -dienstleistungen, eingebunden und kann daher besonders vom Wachstum dieser Märkte profitieren. In diesem Sinne ist die internationale Verpflichtung, die Zölle auf Umweltgüter auf null zu senken, vorteilhaft, auch wenn keine Gegenseitigkeit besteht. [PAGE 1653]

Darüber hinaus hat unser Land alle Industriezölle nach nationalem Recht abgeschafft, um unsere wirtschaftliche und industrielle Position zu stärken. Der Zollabbau und die damit einhergehende administrative Vereinfachung der Zollverfahren ermöglichen es den Schweizer Unternehmen, von günstigeren Vorleistungen zu profitieren und ihre Produktionskosten zu senken, was auch für Umweltgüter gilt.

Die Liste der Umweltgüter umfasst rund 360 Zolltarifpositionen. Dazu gehören nicht nur wichtige Fertigprodukte wie Züge, Elektroautos oder Fotovoltaikmodule, sondern auch Komponenten dieser Technologien wie Wechselrichter für Fotovoltaikmodule, Steuerungssysteme für die Windenergie usw. Die Liste der Umweltdienstleistungen identifiziert einen wichtigen Dienstleistungssektor mit positiven Auswirkungen auf Klima und Umwelt; betroffen sind das Bauwesen, das Ingenieurwesen, transporttechnische Prüfungen, IT- und sogar Finanzdienstleistungen.

Die in bestimmten Sektoren eingegangenen Verpflichtungen gehen nie über die Verpflichtungen in den von der Schweiz unterzeichneten oder demnächst zu unterzeichnenden Freihandelsabkommen hinaus. Subventionen für fossile Brennstoffe in anderen Ländern sind nicht nur klimaschädlich, sie begünstigen oft bestimmte Branchen und verzerren den Handel. Trotzdem wird dieses Abkommen keine Einschränkung für einen allfälligen Import von fossilen Brennstoffen, z.[NB]B. Flüssiggas aus den USA, bringen.

Die Bereitstellung unverbindlicher Richtlinien unterstützt freiwillige Umweltzeichen, ohne ungerechtfertigte Handelshemmnisse zu schaffen. In der Schweiz sind solche Umweltzeichen äusserst verbreitet. Die Stärkung ihrer Qualität und Vergleichbarkeit liegt im Interesse sowohl der Produzenten als auch der Konsumenten in der Schweiz.

Die Schweiz kann die Verpflichtungen aus diesem Abkommen ohne Auswirkungen auf ihr nationales Recht umsetzen. Das ist wichtig. Da wir von Anfang an an der Entwicklung der Initiative beteiligt waren, konnten wir die Bedürfnisse der Schweiz einbringen. Alle unsere Verpflichtungen spiegeln unsere Praxis perfekt wider.

Der gemischte Ausschuss zum Abkommen wird rund alle zwei Jahre tagen. Meldeverpflichtungen für Subventionen müssen ebenfalls alle zwei Jahre erfüllt werden. Die Schweiz wird hierzu Statistiken einreichen, die unser Land ohnehin bereits veröffentlicht. Für Fragen zu Richtlinien für die verschiedenen Umweltlabels wird eine Kontaktstelle eingerichtet. Das SECO wird hier zur Verfügung stehen.

Der Bund geht davon aus, dass das Abkommen keinen nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsaufwand generiert. Es passt aber insgesamt gut zu unseren aussenwirtschaftlichen Strategien. Gerade angesichts der aktuellen Unsicherheit in der internationalen Handelspolitik erscheint dies wichtiger denn je. Das internationale Handelsrecht ist unverzichtbar und soll weiterentwickelt werden. Mit diesem Abkommen trägt die internationale Handelspolitik zu unserer internationalen Klima- und Umweltpolitik bei. Dies ermöglicht es uns, unsere Ziele rationaler und schneller zu erreichen.

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission die Genehmigung des Abkommens. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen angenommen.