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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-09-18

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18

Wortprotokoll

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Argentinien über soziale Sicherheit hat Ihre Kommission am 26.[NB]Juni dieses Jahres beraten. Der Bundesrat hat am 14.[NB]Mai 2025 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens verabschiedet. Mit dieser Botschaft unterbreitet er dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung dieses Abkommens. Ziel ist es, die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sicherzustellen.

Argentinien ist die drittgrösste Volkswirtschaft in Lateinamerika und der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz in der [PAGE 931] Region. Die beiden Länder haben Abkommen in den Bereichen Handel, Investitionsschutz, Rechtshilfe und Doppelbesteuerung abgeschlossen. Schweizerische Unternehmen beschäftigten im Jahr 2023 in Argentinien mehr als 11[NB]000 Personen, und in Argentinien lebt eine Schweizer Gemeinschaft von über 15[NB]000 Personen. Es bestehen in dieser Region bereits Sozialversicherungsabkommen mit Chile, Uruguay und Brasilien, und auch andere europäische Länder haben mit Argentinien schon solche Abkommen abgeschlossen. Es ist also keine Novität.

Es ist ein Standardabkommen nach international anerkannten Grundsätzen, das unterbreitet wird, und es betrifft aus Schweizer Sicht, wie gesagt, die Koordinierung der Rentenversicherungssysteme AHV und IV. Es geht auch um die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen, und es wird der Zugang zu den Rentenleistungen erleichtert. So sind im argentinischen System 30 Versicherungsjahre erforderlich, um Anspruch auf eine Altersrente zu erwerben. Durch das Abkommen können Versicherungszeiten aus der Schweiz angerechnet werden. Das Abkommen sieht sodann die Auslandszahlungen der Renten vor. Argentinische Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen, könnten die Rente auch im Ausland beziehen. Zudem werden Doppelversicherungen und Versicherungslücken vermieden.

Was sind die Kosten? Die Beitragsrückvergütung, die argentinischen Staatsangehörigen bereits jetzt offensteht und die wahlweise auch unter dem Abkommen weiterhin gilt, hat keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Sie können ihre Beiträge, die sie geleistet haben, also zurücknehmen, haben dafür aber keine Rentenansprüche. Es wurde uns dargelegt, dass diese Möglichkeit relativ häufig in Anspruch genommen wird. Das führt nicht zu Kosten für die Schweiz und ist im Gegenteil sogar ein Vorteil, da die Mehrheit der Beitragszahler weniger einzahlen, als sie Rente erhalten. Sie würden also besser die Rente beziehen, als die Beiträge zurückzunehmen. Man hat die Kosten der exportierten Renten basierend auf dem Abkommen mit Brasilien hochgerechnet und kommt auf rund 900[NB]000 Franken an zusätzlichen Kosten für diese Sozialversicherungswerke. Das Abkommen ist mit jenen mit Uruguay, Chile und Brasilien vergleichbar.

In der Kommission entstand eine Diskussion über die Alterskinderrenten, eine allfällige Besteuerung von exportierten Renten usw. Dies geschah im Zusammenhang mit den Diskussionen, die wir um die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente führten, wo die Mitfinanzierung dieser 13.[NB]AHV-Renten und der Renten generell durch die Rentner im Ausland ein Thema war. Es ist klar, dass ein Sozialversicherungsabkommen Gleichbehandlung verlangt. Eine Besteuerung von exportierten Renten ist deshalb nicht möglich, und so schlossen wir diese Diskussion.

Nach der Diskussion beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.