Maissen Theo · Ständerat · 2000-03-21
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-21
Wortprotokoll
Wenn ich hier die Minderheit vertrete, welche vom Bericht nicht in zustimmendem Sinne, sondern ohne Wertung Kenntnis nehmen will, muss ich zu Beginn festhalten, dass ich nicht grundsätzlich gegen diesen Bericht bin. Im Gegenteil, auch ich finde, dieser Bericht sei eine wertvolle Grundlage. Ich unterstütze auch die Stossrichtung dieses Berichtes. Mit diesem Antrag ist überhaupt keine grundsätzliche Opposition verbunden. Ich nehme an, dass mir das Herr Bundespräsident Ogi auch abnimmt; immerhin bin ich nun das amtsälteste Mitglied der SiK und habe in dieser Kommission bis jetzt als Soldat alle Obersten und Brigadiers "überlebt".
Warum der Minderheitsantrag? Drei Punkte sind ausschlaggebend: Es geht mir einmal um grundsätzliche Überlegungen zum Funktionieren von Parlament und Regierung, dann um inhaltliche Vorbehalte und schliesslich um den Handlungsspielraum des Parlamentes in der Umsetzung.
1. Festzuhalten ist - das scheint mir wichtig -, dass wir diesen Bericht ja aufgrund von Artikel 44bis des Geschäftsverkehrsgesetzes behandeln. Hier heisst es in Absatz 1: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung die Berichte zur Kenntnisnahme." Erst in Absatz 2 heisst es dann: "Jeder Rat kann ausdrücklich beschliessen, von einem Bericht in zustimmendem oder in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen." Ich nehme an, dass das jeder Rat für sich tut. Das Interessante daran ist - darauf muss ich Sie doch aufmerksam machen -, dass der Bundesrat auf Seite 1 des Berichtes beantragt, vom Bericht "Kenntnis zu nehmen". Die Fahne hat also insofern einen "Fehler", als der Antrag der Minderheit jenem des Bundesrates entspricht; ich habe von keinem anderen Bundesratsbeschluss gehört. Der Bundesrat beantragt uns das Gleiche wie die Minderheit.
Zum Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative: Ich meine, in einem solchen Bericht geht es doch darum, dass die Regierung Darlegungen ihrer Absichten macht. In einem nächsten Schritt wird die Regierung im legislatorischen Bereich Beschlussentwürfe mit Botschaften vorlegen, über die dann vom Parlament zu befinden ist. Die Absichtserklärungen sowie Orientierungen einerseits und die konkreten Beschlüsse andererseits sind für mich zwei Stufen, die streng voneinander zu trennen sind. Ich meine, es ist ein Einbruch in die Gewaltenteilung, wenn wir uns bereits zu den Absichtserklärungen der Regierung in einem zustimmenden oder ablehnenden Sinn äussern. Die Absichten des Parlamentes sollen in diesem Moment offen bleiben. Das ist im Interesse der Transparenz des Verhältnisses und der Funktionsteilung zwischen Parlament und Regierung: Der Bundesrat gibt seine Vorstellung bekannt; wir diskutieren darüber; aufgrund der Diskussion kann sich auch der Bundesrat orientieren, mit welchen Vorlagen er dann letztlich an das Parlament gelangen will. Ich glaube, für diesen Prozess des gegenseitigen Meinungsaustausches aufgrund eines solchen Berichtes ist ein Beschluss mit blosser Kenntnisnahme ausreichend.