Müller Damian · Ständerat · 2025-09-18
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Was bei anderen Kaufentscheiden üblich ist, soll nun auch bei den Medikamenten gelten: Kundinnen und Kunden sollen sich über die konkreten Preise inklusive Rabatte und günstige gleichwertige Produkte informieren können. Der Bundesrat wird mit der vorliegenden Motion aufgefordert, für Transparenz zu sorgen.
Neu sollen für Medikamente, auch für verschreibungspflichtige, online einerseits Preisvergleiche und andererseits Produktvergleiche nach verschiedenen Kriterien möglich sein. Patientinnen und Patienten sollen sich Produkte vergleichend anzeigen lassen können, zum Beispiel nach Indikationen, Krankheitsbildern und Beschwerden, nach Dosisstärken und Packungsgrössen und noch vielem mehr. Dabei soll aber auch die kostengünstigere Alternative zum Originalpräparat zu finden sein.
Den Anbietern von Arzneimitteln ist es aktuell untersagt, die konkreten Nettopreise für verschreibungspflichtige Produkte auf der Website zu publizieren. Das bedeutet, dass es heute verboten ist, Rabatte für Konsumenten auszuweisen, denn gemäss der aktuell geltenden Arzneimittel-Werbeverordnung käme dies insbesondere bei rezeptpflichtigen Medikamenten einer Publikumswerbung gleich. Zudem ist es den Anbietern heute nicht gestattet, im Rahmen von Suchfunktionen verschiedene Medikamente vergleichend oder in einer Liste aufzuführen. Damit ist es Patientinnen und Patienten nicht möglich, nach günstigeren Arzneimitteln zu suchen und Gesundheitskosten einzusparen oder von Projekten wie E-Rezepte zu profitieren.
Eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung ist zur Erfüllung der vorliegenden Motion nicht notwendig, da schon heute in allen stationären und Online-Apotheken für alle Arzneimittel der tatsächlich zu bezahlende Preis angegeben werden muss. Um das Anliegen der Motion vollständig zu erfüllen, muss allerdings die Arzneimittel-Werbeverordnung angepasst werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Im Nationalrat war das Geschäft unbestritten; im Dezember des letzten Jahres beschloss der Nationalrat die Annahme der Motion. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates hat sich an ihrer Sitzung vom 26.[NB]Juni dieses Jahres einstimmig für die Annahme der Motion ausgesprochen.
Ich bitte Sie, auch hier dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.