Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2025-09-18
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Sie wissen alle bestens, wie bedeutend Sportvereine für unsere Gesellschaft sind. Sportvereine sind nicht einfach nur Freizeitangebote oder ein Zeitvertreib, sondern Sportvereine sind sehr viel mehr. Sie sind eine Schule fürs Leben, sie stützen die Gesundheitsförderung, sie stehen für Integration, und sie prägen eindeutig auch die Identität in unseren Dörfern und Städten. Das funktioniert alles, weil sich Hunderttausende von Menschen in der Schweiz freiwillig nebenbei engagieren, und zwar als Trainerinnen, Nachwuchsleiter, Platzwarte, Eltern, Vorstandsmitglieder und so weiter und so fort. Diese Leute entwickeln miteinander eine unglaubliche Energie und halten die Gesellschaft zusammen. Dass dieses Gefüge zunehmend unter Druck gerät und loser wird, wissen wir leider auch. Es gibt verschiedene Gründe dafür, zunehmender Individualismus etwa oder vielleicht auch abnehmende Solidarität. Und auch im Sport halten der Formalismus und die Bürokratie Einzug, genau wie in anderen Lebensbereichen auch.
Gerade darum geht es in diesem Vorstoss, nämlich um einen rechtlich-technischen Mechanismus im Bereich der Unfallversicherung, eine Praxis, die in ihrer Wirkung formalistisch und unverhältnismässig ist. Sportvereine müssen gemäss Interpretation des geltenden Rechts und auch gemäss der bundesrätlichen Verordnung sämtliche Mitarbeitende gegen Unfälle versichern, wenn auch nur eine einzige Person im Verein pro Jahr mit mehr als 10[NB]080 Franken entschädigt wird. In der Praxis - und das kommt in unserer Vereinslandschaft x-fach vor - heisst das: Ein Verein, der vielleicht einen halbprofessionellen Trainer für ein paar Stellenprozente entschädigt, muss dann plötzlich auch für all jene Mitglieder eine Unfallversicherung abschliessen, die lediglich einen symbolischen Obolus erhalten, also vielleicht Spesen, ein Sitzungsgeld, eine Leiterentschädigung von "Jugend und Sport" oder was auch immer - also für fleissige Personen, bei denen der Einsatz eigentlich null und nichts mit einer Erwerbstätigkeit zu tun hat, wie man sie sich gemeinhin vorstellt. Auf einen Schlag wären also alle diese Personen UVG-pflichtig.
Die Folgen für die Clubs sind leider einschneidend. Bei der Berechnung der Versicherungsprämien wird logischerweise alles über einen Leisten geschlagen, was dann zur Folge hat, dass sich die Prämien in Sportarten mit höherem Verletzungsrisiko in Grössenordnungen bewegen, die für kleine Vereine echt existenzbedrohend sind. In anderen Branchen müssen die Clubs Prämien im Promillebereich zahlen. Je nachdem gibt es sogar Vereine, die nicht einmal mehr einen Versicherer finden, weil diese das höhere Risiko von Sportunfällen gar nicht tragen wollen und die teuren Folgekosten erst recht nicht. Und jene Vereine müssen dann über die sogenannte Ersatzkasse zwangszugewiesen werden zu nochmals viel höheren Prämiensätzen.
Die Situation war nicht immer so, das muss man wissen. Bis vor einigen Jahren war die Praxis eine andere. Unfälle im Breitensport galten in aller Regel als Nichtberufsunfälle, und das lief dann über die Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers. Das war praxisnah, und das hat auch funktioniert. Aber seit die Versicherer jetzt zunehmend darauf insistieren, dass auch Breitensportvereine als Arbeitgeber im Sinne des UVG gelten, wenn sie Personen nur schon minimal entschädigen, sind die Sportvereine so weit belastet, dass ihnen das ein Stück weit die Luft zum Atmen nimmt. Sie können sich umhören, es ist wirklich ein grosses Problem.
Was macht man, wenn man unter Druck ist und Luft braucht? Ja, dann wird man kreativ. Es gibt mittlerweile tatsächlich Vereine, die sich aufgrund dieser Problematik neu strukturieren, vielleicht auch neu strukturieren müssen, um irgendwie aus dieser hohen Kostenbelastung herauszukommen. Man baut komplizierte Konstrukte, vermeintlich clever, und ist dann sogleich wieder mit neuen rechtlichen Fragestellungen und Problemen konfrontiert. Und das, meine ich, kann es nicht sein. Das ist aus meiner Sicht ein klarer Fehlanreiz, den man in seiner Ursache beseitigen muss; man muss das Problem an der Wurzel packen.
Einen halben Schritt hat der Bundesrat zum Glück gemacht. Ich danke ihm ausdrücklich dafür, dass er letztes Jahr eine höhere Freigrenze beschlossen hat. Der Bundesrat anerkennt damit, dass wir hier im Sport, eben weitgehend im Freizeitbereich, eine besondere Situation haben, die nicht einfach gleich behandelt werden kann wie bei klassischen Arbeitgeberstrukturen. Trotzdem spreche ich nur von einem halben Schritt, weil er nicht konsequent ist und das Problem nicht an der Wurzel gepackt wurde. Nach wie vor genügt bereits eine einzige Person, ich habe es gesagt, über dieser Schwelle, damit der ganze Verein unter die Versicherungspflicht mit den hohen Kosten fällt.
Es wäre eine tragfähige Lösung auf dem Tisch gelegen, das muss man auch wissen. Über Jahre hinweg haben Fachleute aus allen relevanten Kreisen - also Versicherungswirtschaft, Suva, Ersatzkasse, Swiss Olympic, Verwaltung - intensiv an Lösungen gearbeitet. Diese Fachgruppe hat dann skizziert, dass man jene Personen ausnehmen könnte, die zwar im Club ein paar Franken erhalten, aber eben nicht im klassischen Sinn eines Nebenerwerbs. Sie würde man ausnehmen, wenn sie über ihren Hauptarbeitgeber durch eine Nichtberufsunfallversicherung abgesichert sind. Oder umgekehrt: [PAGE 957] Wer keine andere Deckung hat, vielleicht ein Studierender oder eine pensionierte Person, die im Sportverein mitarbeitet, soll selbstverständlich weiterhin über den Club versichert werden müssen.
Mit einer solchen oder einer ähnlichen Lösung, der Fächer ist ja offen, wäre meines Erachtens zweierlei erreicht, nämlich ein gezielter Schutz dort, wo es nötig ist, und eine spürbare Entlastung dort, wo die Pflicht systemfremd ist. Das wäre also ein praxistaugliches, faires System. Nun lässt sich über Fairness natürlich trefflich streiten und auch darüber, wieweit das Äquivalenzprinzip sichergestellt werden kann. Das ist klar, und das ist auch mir wichtig. Das nimmt der Bundesrat dann auch als Argument dafür, dass er sich letztes Jahr eben nur für diesen kleinen, leisen Schritt entschieden hat.
Wenn man es sich aber genau anschaut, dann kann man sehr wohl zum Schluss kommen, dass eine sportspezifische Regelung nicht zu Ungleichbehandlungen führt, dass sie absolut gerechtfertigt ist. Allein schon der Umstand, dass es bei den betroffenen Personen eben zuallerletzt um einen Lebensunterhalt geht, genügt eigentlich schon als Begründung. Es ist kein Erwerbswillen vorhanden, wenn die Mitarbeit im Verein nicht dem Hauptzweck der Einkommenserzielung dient. Auch in allen anderen Sozialversicherungen gibt es Beispiele, bei denen Nebentätigkeiten aus sehr ähnlichen Gründen von der obligatorischen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hier im Sport eine Analogie zu ziehen, wäre also nichts Einzigartiges.
Die Unterscheidung zwischen den Personenkreisen innerhalb des Clubs, also zwischen denjenigen mit einer Versicherungsdeckung über den Haupterwerb und denjenigen ohne, ist durchaus zulässig. Dies beruht auf einem objektiven Unterscheidungsmerkmal und verletzt damit das Gleichbehandlungsgebot nicht.
Sie haben die Stellungnahme des Bundesrates vor sich. Er verfolgt eine restriktivere Lesart. Er ist der Meinung, es brauche eine Anpassung des UVG, um einen gesicherten Spielraum zu haben. Das hat die damalige Bundespräsidentin schon vor genau einem Jahr hier in Bezug auf eine entsprechende Interpellation gesagt.
Wie auch immer: Mein Vorstoss soll den Anstoss geben. Offenbar liegt es am Parlament, hier den Weg für eine differenzierte Lösung zu öffnen, für eine Lösung, die Rechtssicherheit schafft und unsere Vereine vor einer existenziellen Belastung bewahrt. Unsere Vereine sollen nach wie vor Jugendarbeit, Integrationsarbeit, Gesundheitsförderung leisten, dies als Rückgrat unserer Zivilgesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie wegen der administrativen Belastung aufgeben müssen. Natürlich dürfen wir auch nicht zulassen, dass das bewährte System der Unfallversicherung ausgehebelt wird. Aber wir dürfen punktgenau optimieren: Verpflichtung dort, wo notwendig, Entlastung und Deregulierung dort, wo es sinnvoll und rechtsstaatlich zulässig ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.