Engler Stefan · Ständerat · 2025-09-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18
Wortprotokoll
Wenn Sie auch schon so lange hier sind wie ich - ich bin im vierzehnten Jahr hier -, haben Sie sicher bemerkt, dass ich mich nicht als Gesundheitspolitiker oder Gesundheitsexperte exponiert habe. Das muss man aber auch nicht sein - man muss kein Experte sein, um zur Erkenntnis zu gelangen, dass ein Gesundheitssystem, das für sich zu Recht in Anspruch nimmt, eine hochstehende Qualität zu haben, am Schluss auch bezahlbar sein muss. Über 2,2 Millionen Menschen in unserem Land können ihre Krankenkassenprämien nicht selbst bezahlen, und ihr Anteil steigt. Daher muss es ein gesellschaftliches Anliegen sein, Kosteneinsparungen dort realisieren zu wollen, wo sie sich ohne Qualitätsverlust erreichen lassen. Wir haben heute im Verlaufe des Vormittags anhand verschiedener Motionen darüber gesprochen, wo allfällige Kostenreduktionen im Gesundheitswesen denkbar wären. Ich verfolge diese politischen Diskussionen jetzt über Jahre hinweg und höre immer wieder viele gute Ideen dazu, wo es Einsparmöglichkeiten gibt und was man tun könnte. Umgesetzte und verbindliche Massnahmen sind indessen selten.
Mit meiner Motion greife ich einen Regelungsbereich ausserhalb der zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern ausgehandelten Tarife für medizinische Leistungen auf. Mein Vorstoss zielt auf die sogenannten Amtstarife ab. Diese werden von der zuständigen Behörde, von der Verwaltung, vom Departement festgelegt und gelangen etwa für Medikamente, Laboranalysen und Hilfsmittel zur Anwendung. Für rund 60 Prozent der Kosten unserer Krankenversicherung sind die ausgehandelten Tarife relevant, also die von den Tarifpartnern - den Krankenversicherern und den Leistungserbringern - ausgehandelten Preise. Immerhin für 40 Prozent der Kosten sind es jedoch die durch den Bund bzw. durch die Verwaltung festgelegten Preise. Bei einem aktuellen Prämienvolumen von 40,5 Milliarden Franken machen 40 Prozent etwa 16 Milliarden Franken im Jahr aus, dies für Leistungen, bei denen die Behörde Tarife und Preise festlegt und bei denen es der Bund also in der Hand hätte, auf die Kostenentwicklung direkt Einfluss zu nehmen.
Auf die einzelnen Bereiche der Amtstarife entfallen folgende Anteile an den Gesamtkosten: 6,6 Prozent entfallen auf Medikamente, die von den Ärzten abgegeben werden; 11,5 Prozent auf Medikamente, die von den Apotheken abgegeben werden; 4 Prozent auf Medikamente in den Spitälern; 4,5 Prozent auf Analysen sowie 0,4 Prozent auf Rettungstransporte. Sie sehen also ein ganzes Sammelsurium an Produkten und medizinischen Leistungen, deren Tarife und Preise nicht ausgehandelt werden, sondern durch den Bund bzw. durch die Verwaltung festgelegt werden dürfen.
Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus dem Jahr 2024 widmete sich der Frage, ob die Prozesse zur Sicherstellung der Kostenrealität im medizinischen Tarifwesen genügend seien. Im KVG dürfen bekanntlich Tarife höchstens [PAGE 954] die effektiven und für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken. Das ist die zentrale Vorgabe, die im Bericht der Finanzkontrolle, der öffentlich ist, unter dem Begriff "Kostenrealität" zusammengefasst wird.
Eine der Schlussfolgerungen, die dem Bericht zu entnehmen sind, ist die folgende: Die Eidgenössische Finanzkontrolle fand keine Hinweise, dass Verhandlungstarife eine bessere Tarifpflege ermöglichen als Amtstarife. Beim Vergleich allerdings mit den Amtstarifen fiel der Eidgenössischen Finanzkontrolle auf, dass dort die neuen Kompetenzen für Datenzugriffe nicht gelten. Obwohl also der Bund diese Tarifstrukturen selbst festlegt, hat er gegenüber den Leistungserbringern weniger Handhabe. Für eine zweckmässige und kostenreale Struktur ist er aber auf die Mitwirkung der Leistungserbringer angewiesen.
Die Schlussfolgerung der Eidgenössischen Finanzkontrolle daraus ist: Das Eidgenössische Departement des Innern wird angehalten oder es wird ihm empfohlen, bei der nächsten Gesetzesrevision darauf hinzuwirken, auch bei den Amtstarifen mehr Kompetenzen zu erhalten, um bei Bedarf die erforderlichen Daten bei den Leistungserbringern einfordern zu können. Das ist an und für sich eine einfache Empfehlung, die durchaus dazu beitragen könnte, die Kostenrealität bei den Amtstarifen besser zu überwachen.
Auf diese gesetzgeberische Lücke zielt mein Vorstoss; es ist nichts Spektakuläres. Der Vorstoss verlangt nicht - ich hätte das auch hineinschreiben können -, dass die den Amtstarifen unterliegenden medizinischen Leistungen und Produkte um 10 Prozent günstiger werden sollen. Der Vorstoss verlangt nur, aber immerhin, dass das Krankenversicherungsgesetz im Sinne des Berichtes der Finanzkontrolle derart zu ergänzen ist, dass der Bund auch bei den Amtstarifen eine Überwachung der Kosten, wenn diese übermässig steigen, durchführen kann, dies analog zu den Tarifpartnern in Artikel 47c.
Was sagt der Bundesrat in der Stellungnahme zu diesem Vorstoss? Er anerkennt diesbezügliche Lücken im geltenden Krankenversicherungsgesetz. Er will aber eine Auslegeordnung vornehmen, bevor er eine Gesetzesanpassung in Erwägung zieht. In dieser Argumentation liegt ein Stück weit ein gewisser Widerspruch: Einerseits wird nicht von der Hand gewiesen, dass man über lückenhafte Grundlagen verfügt, um die Kostenrealität der Amtstarife überprüfen zu können. Andererseits schiebt man diese Gesetzesrevision hinaus und nimmt damit in Kauf, dass über längere Zeit die Grundlagen fehlen, um diese Überprüfung der Kostenrealität vorzunehmen.
Ich erzähle Ihnen noch eine interessante Begebenheit: Wir bekommen vor einer Session ja Unmengen an Post, vor allem auch von der Gesundheitsbranche. Uns schreiben Vertreter von Apotheken, Spitälern, Heimen, Versicherungen und anderen Organisationen, was sie von unseren Vorstössen halten. Ich war natürlich gespannt, zu erfahren, was diese Organisationen - ohne sie beim Namen zu nennen - zu diesem Vorstoss sagen.
Ein erster Verband unterstützt die Forderung. Er schreibt: "Es ist folgerichtig, dass der Bund bei den Amtstarifen ebenfalls seinen Beitrag an die Kostendämpfung zu leisten hat. Damit würden die gleichen Regeln für den Bund und die Tarifpartner gelten." Eine zweite nationale Organisation schreibt: "Die Motion hat zum Ziel, den Bund bei der Kostenüberwachung und -dämpfung verstärkt in die Verantwortung zu nehmen. Heute sind lediglich die Tarifpartner verpflichtet, Kosten zu monitoren und bei unberechtigter Mengenausweitung Massnahmen zu ergreifen." Ein paar Zeilen später schreibt die Organisation, auch für die Amtstarife brauche es eine Ergänzung im Krankenversicherungsgesetz, analog zu Artikel 47c. Auch dieser Verband unterstützt also die mit dem Vorstoss eingebrachte Forderung. Ein dritter, ebenfalls grosser Verband schreibt immerhin, er könne das Anliegen nach mehr Transparenz zur Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung nachvollziehen. Dem vorgeschlagenen Ansatz - der Ausweitung des Monitorings von Tarifverträgen auf die sogenannten Amtstarife - stehe er aber sehr kritisch gegenüber. Schliesslich sei es zentral, dass die bestehende Kostenüberwachung zur Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Tarife genutzt werde. Und die letzte Empfehlung, die ich bekommen habe - ich nehme an, Sie lesen jeweils auch all diese Schreiben, die Sie vor einer Session erreichen -, lehnt den Vorstoss rigoros ab. Der Verband lehnt diese Motion dezidiert ab, und er schreibt im letzten Satz, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Überwachung der Kosten zu Kollateralschäden zulasten der Patientinnen und Patienten führen könnte.
Sie sehen also, die Organisationen, die sich zum Vorstoss gemeldet haben, beurteilen den Vorstoss unterschiedlich. Der Bundesrat schreibt zwar, er werde allenfalls später eine Gesetzesänderung vorlegen, aber ich möchte Sie bitten, diesen Vorstoss jetzt zu unterstützen und damit einem Nichtgesundheitspolitiker einmal die Möglichkeit einzuräumen, einen wenn auch kleinen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten.