AB 363023
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22
Wortprotokoll
Die Verwaltungskosten decken die operative Umsetzung der Invalidenversicherung durch die Durchführungsstellen, vor allem die IV-Stellen und die regionalen ärztlichen Dienste, ab. Ebenfalls darin enthalten sind die Ausgaben für die Steuerung und die Aufsicht durch das Bundesamt für Sozialversicherungen sowie die Kosten von Compenswiss für die Verwaltung des IV-Fonds. In den Durchführungskosten werden die Kosten Dritter für Abklärungsmassnahmen und Gerichtsverfahren verbucht.