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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-09-22

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-22

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dass wir bei unserer zweimaligen Entscheidung bleiben, zu der wir in der Detailberatung gekommen sind, d.[NB]h., dass wir für den Fall einer Administrativhaft sicherstellen, dass diese mit einem unentgeltlichen Rechtsbeistand überprüft werden kann.

Vielleicht zuerst zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen: Wir haben in unserem Strafrecht - ich meine zu Recht - einen Rechtsbeistand für jede Person, die eines Verbrechens angeklagt wird. Oft weiss man bei Prozessbeginn noch nicht, ob die angeklagte Person schuldig ist oder nicht. Manchmal weiss man es eigentlich auch schon. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtlich gesehen gefällt, aber man weiss, wenn man zum Beispiel eines Terroristen habhaft wird, dass es diese Person war. Trotzdem verlangt unser Rechtsstaat für die Strafverteidigung einen staatlichen Rechtsbeistand, dies, weil es um relevante Strafen gehen kann. Die schwerste davon ist der Freiheitsentzug.

Hier nun geht es um Freiheitsentzug in einer sehr viel milderen Situation. Es geht um die sogenannte Administrativhaft. Das heisst, es geht nicht um Haft zur Strafe, sondern Haft zur Sicherstellung eines Entscheides, zur Sicherstellung, dass man die betreffende Person zum Beispiel in ein anderes Land zurückschaffen kann.

Die Personen, die eine solche Administrativhaft erleiden, haben aber den gleichen Schock, das gleiche Unverständnis und das gleiche Bedürfnis, dass das auch korrekt angeschaut wird. Und ich meine, sie sollten auch das gleiche Recht haben, dass sie in dieser rechtlichen Überprüfung unterstützt werden. Es sind nämlich im Normalfall nicht Personen, die der entsprechenden kantonalen Landessprache mächtig sind. Es sind im Normalfall auch nicht Personen, die einfach ein Bankkonto haben, dank welchem sie einen ihnen bekannten Anwalt oder eine Anwältin anrufen können, um den Entscheid überprüfen zu lassen. Und man weiss ja, dass die Administrativhaft dann je nach Art doch mehr als nur zwei oder drei Tage dauert. Deshalb wäre es richtig, das so zu machen.

Es steht auch in der europäischen Aufnahmerichtlinie in Verbindung mit der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMV), dass es eine Möglichkeit geben muss, eine unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Anspruch zu nehmen. Es gibt dort, das muss ich zugeben, auch Einschränkungen, zum Beispiel, wenn jemand viel Geld hat. Aber es gibt auch das Recht, dies ist in der entsprechenden Bestimmung festgeschrieben, dass man einen solchen Entscheid, wonach man keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand erhalte, dann auch anfechten kann. Und für diese Anfechtung kriegt man auf europäischer Ebene eine unentgeltliche Rechtsvertretung.

Jetzt, in diesem Fall, würde ich sagen, ist es wohl prozesseffizienter, kostengünstiger, klüger und schneller, wenn man das von Anfang an macht. Es gibt auch Kantone, die das nach einer bestimmten Frist machen. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Diese steht jetzt nicht zur Diskussion. Ich bin[NB]immer[NB]noch[NB]der[NB]Überzeugung, Ihr Rat habe in der ersten und in der zweiten Runde richtig entschieden. Bleiben Sie dabei.

Damit könnten wir auch einen Kompromiss retten, zu dem wir Grünen uns durchgerungen haben, aber zu dem wir nicht mehr bereit sind zu stehen, wenn es in der Schlussabstimmung dann um das Ganze geht - wenn wir hier nicht weiterhin den Schritt aufeinander zu machen, den wir jetzt schon zweimal gemacht haben.