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Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Kollege Schmied Walter schlägt uns in seinem Antrag in den Artikeln 25 und 26 eine massive Erhöhung des Strafmasses vor. Die WBK des Ständerates hat sich mit der Frage des Strafmasses recht eingehend auseinander gesetzt. Sie hat dann auch in Artikel 25, in dem es um die Vergehen geht, eine Erhöhung des Strafmasses eingeführt, indem sie die Busse gestrichen hat. Die WBK des Nationalrates hat diese Fragen nicht diskutiert; sie hat sich dem Beschluss des Ständerates angeschlossen.

Persönlich meine ich, dass weitere Erhöhungen unverhältnismässig sind. Ich nehme hier das Fortpflanzungsmedizingesetz zu Hilfe: Wie werden die Vergehen dort geahndet? Gemäss Artikel 29 beispielsweise, in dem es um die missbräuchliche Gewinnung von Embryonen geht, wird ein Vergehen - analog der Lösung des Ständerates - mit Gefängnis bestraft. Gemäss Artikel 30 des Fortpflanzungsmedizingesetzes wird mit Gefängnis bestraft, wer einen Embryo ausserhalb des Körpers der Frau über den Zeitpunkt hinaus sich entwickeln lässt, in dem die Einnistung in der Gebärmutter noch möglich ist usw. Was ich Ihnen damit darlegen wollte: Wir sollten darauf achten, dass wir eine Balance zwischen dem Strafmass im Fortpflanzungsmedizingesetz und jenem hier im Stammzellenforschungsgesetz haben.

In diesem Sinne empfehle ich persönlich, den Antrag Schmied Walter abzulehnen.