Trede Aline · Nationalrat · 2025-09-23
Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich erwähne nur kurz drei Punkte. Wie Sie sich vielleicht erinnern mögen, gab es das letzte Mal, als ich hier zum Beschleunigungserlass sprach, noch drei Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates. Heute gibt es keine mehr, weil die Einigungskonferenz getagt hat. Damals aber sind wir bei zwei von drei Differenzen dem Ständerat entgegengekommen. Ich habe damals gesagt, dass uns der Ständerat doch bei der Einschränkung der Beschwerderechte entgegenkommen könnte, zumindest dieses eine Mal. Das war anscheinend nicht möglich, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher sehr gut aufgezeigt haben. Zwölf Stunden vor der Debatte im Ständerat - dies bei einem Geschäft, das wir mehrere Jahre lang behandelt haben - wurden von zwei Mitgliedern der UREK-S zwei gleichlautende Einzelanträge im Rat eingereicht. Was heisst das? Dieser Antrag, der in keiner Sachbereichskommission der beiden Räte diskutiert worden ist, entspricht dem nun vorliegenden Antrag, der durch die Einigungskonferenz gekommen ist. Das betrifft Artikel 117 - vielleicht interessiert Sie das ja mehr als den Ständerat. Ich habe eine andere Vorstellung von einer seriösen Legiferierung, vor allem, wenn es darum geht, dass wir rechtsstaatliche Diskussionen führen.
Ich habe Ihnen hier drin etwa dreimal aus dem damaligen Abstimmungsbüchlein vorgelesen: Wir haben der Bevölkerung in Bezug auf das Stromgesetz versprochen, dass es eben keine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts und der Einspracherechte gebe. Dieses Versprechen werden wir mit dem vorliegenden Antrag brechen. Es ist damit zwar immer noch möglich - dies mit Blick auf den vorliegenden Antrag -, Beschwerde zu erheben, doch die Gerichtsbarkeit ist für die Umweltorganisationen wie auch für die Elektrizitätsunternehmen, die Energieunternehmen nur noch bis zur kantonalen Ebene gegeben. Das heisst aber auch, dass Einzelpersonen - die Kommissionssprecherin hat es gesagt - eine Beschwerde dann eventuell doch bis an das Bundesgericht weiterziehen können. Das ist zwar nicht ganz so einfach, da man natürlich beschwerdeberechtigt sein muss. Doch mit Blick darauf, wo in diesem Land die Blockade tatsächlich ist, muss man feststellen, dass es eben oftmals Einzelpersonen oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Land, von Gebäuden oder von was auch immer sind, die ein Problem machen. Wenn wir also wirklich eine Beschleunigung hätten erreichen wollen, hätten wir für alle richtig legiferieren und alle Beschwerderechte einschränken müssen. Das hätten Sie tun müssen, wenn Sie denn wirklich das Gefühl haben, dass das der Punkt ist, der eine Beschleunigung herbeiführen würde.
Unseres Erachtens sieht es schon sehr nach einer "hidden agenda" für neue AKW aus, wobei sie nicht mehr ganz so "hidden" ist, diese Agenda, wenn man ganz genau hinschaut.
Wir werden uns jetzt, in diesem Fall, grossmehrheitlich der Stimme enthalten. Wir wollen eine Energiewende. Eine solche ist nämlich unabdingbar. Aber wir sind nicht überzeugt, dass diese verteufelten Umweltorganisationen und diese Beschwerderechte wirklich der Grund dafür sind, dass die Energiewende nicht beschleunigt vorwärtsgeht. Wir brauchen die Energiewende, das ist uns klar. Doch auf die Art und Weise, wie hier legiferiert wurde, wie der Ständerat einfach das letzte Wort für sich beansprucht hat, sollte unseres Erachtens hier nicht legiferiert werden.