Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-23
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich habe die dunkle Vorahnung, dass diese Vorlage das Parlament noch einige Zeit begleiten wird und es vielleicht sogar zu einer Einigungskonferenz kommen könnte. Um eine Verwirrung zu vermeiden oder, besser gesagt, zu verkleinern, sage ich für die nachfolgende nationalrätliche Kommission zuhanden des Amtlichen Bulletins: Die Minderheit I (Rieder) - die entscheidende Abstimmung ging in der Kommission mit 5 zu 8 Stimmen verloren - ist in der Beschlussfahne der Kommission als Minderheit II (Rieder) geführt und in den parlamentarischen Unterlagen als Variante 1a ganz links im Entscheidbaum zu finden. So finden Sie sich besser zurecht; damit richte ich mich an die Nationalrätinnen und Nationalräte.
Worauf beruht der Antrag der Minderheit I (Rieder)? Er beruht eigentlich auf den gleichen Prinzipien wie der Antrag der Kommissionsmehrheit: Das Prinzip des Ledignamens wird beibehalten, Allianznamen werden abgeschafft, Doppelnamen sind mit oder ohne Bindestrich möglich. Die Minderheit I unterscheidet sich von der Mehrheit im entscheidenden Punkt, nämlich in der Beibehaltung des Familiennamens gemäss geltendem Recht. Sie sehen die Differenz am besten auf den Seiten 6 und 7 der Fahne.
Die Minderheit I möchte allen Schweizerinnen und Schweizern eine Wahlmöglichkeit geben, nämlich die Wahlmöglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu haben. Das hat Konsequenzen für die Kinder, zum Beispiel in Artikel 270 Absatz 3 gemäss geltendem Recht: "Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen." Das schafft eine gewisse Sicherheit, Ordnung und Struktur in dieser Namensgesetzgebung. Daran hält sich die Minderheit I, weil sie davon ausgeht, dass der Name zwei verschiedene Zwecke hat. Man hat jetzt hier drin noch nicht über den tieferen Sinn des Namens gesprochen, aber die Experten haben das natürlich an den Anhörungen ausführlich dargelegt. Welche Funktion hat der Nachname in Zukunft noch? Das ist das eigentliche Thema dieser Diskussion.
Es gibt zwei Zwecke. Der eine Zweck kann jener der Selbstidentifikation sein; der Nachname kann Ausdruck meiner Identität, meiner Biografie, meines Selbstverständnisses sein. Wenn Sie nur diesen Zweck verfolgen, dann sollte man alles wählen können - individuell, unbegrenzt und in jeder Lebensphase. Das würde zu häufigen Namenswechseln führen. Dass die Zivilstandsbeamten solche Lösungen befürworten, ist klar: weniger Diskussionen, keine Probleme, keine Anstände, keine Verfahren, und am Schluss kann noch Geld einkassiert werden.
Demgegenüber gibt es noch einen zweiten Zweck, den Sie allenfalls berücksichtigen könnten. Es geht um einen zurückhaltenden Ansatz, den die Minderheit I befürwortet, nämlich den Namen sowohl als Selbstidentifikation nach innen als auch als Identifikation nach aussen zu verstehen. Der Name ist nicht nur Ausdruck individueller Identifikation, sondern immer auch Ausdruck einer Beziehung zu einer Personengruppe, zu einer Familie; er hat eine soziale Verknüpfungsfunktion. Wenn Sie diese soziale Verknüpfungsfunktion im Gesetz möchten, ist es besser, den Familiennamen beizubehalten.
Wir möchten mit dem Antrag der Minderheit I niemandem etwas aufoktroyieren. Die Möglichkeit, einen Familiennamen zu wählen, beruht auf einer Kann-Formulierung - Sie werden nicht dazu gezwungen. Wenn Sie diese Möglichkeit aber nicht vorsehen, wird jener Bevölkerungsteil nicht berücksichtigt, der einen Familiennamen möchte. Und dass Familiennamen in der Vergangenheit eine grosse Rolle spielten, ist klar. Wir hatten früher Beziehungen, die sich nur über den Namen orientierten, speziell die Walser - ich bin auch ein Walliser. Es gab Namen wie Guler, Flütsch, Bärtsch, Buol, Schmidt, Meisser, Schmid, Kindschi, Brunold und Sprecher, und man identifizierte sich über diesen Namen als zugehörig zu seiner sozialen Gruppe, zu seiner Familie. Also mindestens alle Walser sollten in diesem Saal der Minderheit I zustimmen.
Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie das unterdrücken, aber Sie schliessen dann eine Wahlmöglichkeit aus. Und dann müssen Sie sich über andere Identifikationsmerkmale identifizieren. Sie können das auch jederzeit über das machen, was wir als Notare gegenwärtig erleben. Sie müssen sich heute nicht mehr über die Genealogie identifizieren, sondern Sie können das über eine AHV-Nummer tun; das können Sie auch tun. Dann ist das wirklich einzige Identifikationsmerkmal eine AHV-Nummer. Das ist aber wahrscheinlich nicht Ziel der Namensgebung.
Deshalb bitten wir Sie, hier dieser ansehnlichen Minderheit zuzustimmen. Wir haben diese Abstimmung in der Kommission nur sehr knapp verloren. Wir sind mit unserem Vorschlag nicht weit weg vom Beschluss des Nationalrates, weil die nationalrätliche Kommission diese Variante auch vorgeschlagen hatte. Und wir sind nicht weit weg vom Entwurf des Bundesrates, weil das geltende Recht eben auch die Wahl des Familiennamens erlaubt. Und ein wenig Stabilität in diesem Bereich - Sie merken selbst, dass wir auf sehr unruhigem Terrain sind - könnte der Vorlage nicht schaden.
Deshalb bitte ich Sie, in allen Teilen dieser Vorlage der Minderheit I zuzustimmen. Ich habe nun zu dieser Minderheit gesprochen und werde das Wort nicht mehr ergreifen, denn die Folgeentscheide sind eine Konsequenz dieses ersten Entscheides.