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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2025-09-23

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-23

Wortprotokoll

Ich vertrete hier meinen Minderheitsantrag zu Artikel 44 Absatz 3. Die übrigen Positionen der Grünliberalen Fraktion wurden ja bereits in der Eintretensdebatte aufgezeigt.

Ja, wir sprechen hier alle von Medienvielfalt und Unterstützung. Alle möchten diese Medienvielfalt. Und allen ist auch klar, dass das etwas kosten wird und dass ein bestimmter Betrag schlussendlich auch an die privaten Sender und Sendungen fliessen soll. Wir reden hier aber nur von 13 Fernsehsendern und 25 Radiosendern, die mit Gebührengeldern zusätzlich unterstützt werden. Da kann man sich fragen, ob diese Zwei-plus-zwei-Regel, wie wir bereits gehört haben, ein Nachteil oder ein Vorteil für die Medienvielfalt ist. Es wurde gesagt, es könnte ein Nachteil sein; es wurde aber auch gesagt, dass es ein Vorteil wäre. Wenn wir berücksichtigen, dass wir mit dieser Zwei-plus-zwei-Regel pro Veranstalter maximal zwei TV-Stationen und maximal zwei Radiostationen mittragen und diesen Unterstützungsgelder geben können, dann ist es wichtig für die Medienvielfalt, dass wir diese Regeln beibehalten und nicht abschaffen. Dies führt nämlich dazu, dass die grossen Unternehmen - und solche haben wir in der Schweiz - nicht von mehreren Töpfen gespeist werden und sich vielmehr auf zwei oder auf zwei plus zwei Sender konzentrieren sollen. Wenn diese Veranstalter noch Sender dazunehmen, dann erhalten sie für diese zusätzlichen Sender keine Gebührengelder mehr. Hier geht es eigentlich darum, dass die grossen Unternehmen mit der Abschaffung der Zwei-plus-zwei-Regel absahnen möchten, indem sie mit möglichst vielen Konzessionen die Kosten besser verteilen können.

Es war von Effizienzsteigerung die Rede, wenn man zusammenarbeiten kann, von Konzentrationen der Zusammenarbeit. Doch genau das ist das Gefährliche daran. Genau dann kommt es zu diesem Einheitsbrei, den wir nicht möchten. Vielmehr wollen wir die Medienvielfalt. Aus diesem Grund ist dazumal in Artikel 44 Absatz 3 diese Zwei-plus-zwei-Regel eingeführt worden: Man wollte eine solche Konzentration verhindern.

Es trifft zu, dass sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat schon gefordert haben, das abzuschaffen. Doch die Revision des Gesetzes hat das Volk in der Volksabstimmung abgelehnt. Daher ist es legitim, dass man für diese Zwei-plus-zwei-Regel auch weiterhin einstehen soll.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und für die Medienvielfalt einzustehen. Wenn Sie das Gegenteil machen würden, entstünde eine Konzentration, die der Medienvielfalt schaden würde.