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Stark Jakob · Ständerat · 2025-09-23

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-23

Wortprotokoll

Die Asylpolitik ist materiell sehr wichtig, aber auch bezüglich der Signale, die sie in die Welt sendet. Der Status der vorläufigen Aufnahme ist als Signal nicht unbedenklich. Vielleicht ist er ein Fehlanreiz im Sinn von: Du musst nur genügend lange durchhalten, dann erhältst du in der Schweiz irgendwann das Aufenthaltsrecht.

Was sind vorläufig aufgenommene Personen? Sie haben einen ablehnenden Asylentscheid mit einem Wegweisungsentscheid erhalten. Der Vollzug ist aber nicht möglich, weil er als Verstoss gegen das Völkerrecht unzulässig wäre, weil er wegen einer konkreten Gefährdung unzumutbar oder aufgrund vollzugstechnischer Gründe unmöglich wäre. Die Ausweise bei einer vorläufigen Aufnahme sind nur maximal zwölf Monate gültig. Für eine Verlängerung müssten die Voraussetzungen überprüft werden. Ich habe gewisse Zweifel, dass dies konsequent geschieht, denn der Bestand an vorläufig Aufgenommenen beträgt heute 43[NB]000 Personen.

Jetzt ist es so, dass ab Einreichung des Asylgesuchs nach fünf Jahren Aufenthalt für vorläufig Aufgenommene die Möglichkeit besteht, ein Gesuch um Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dafür in den Jahren 2021 bis 2024 in über 19[NB]000 Fällen grünes Licht gegeben; das sind immerhin fast 5000 Fälle pro Jahr. Mit anderen Worten: Das Signal nach aussen ist, dass die Ablehnung eines Asylgesuchs in der Schweiz nicht definitiv ist. Nach fünf Jahren in der Schweiz besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, ein Gesuch für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Das gilt sogar auch für jene Personen, die keinen Ausweis für eine vorläufige Aufnahme haben und nach einem negativen Asylentscheid ohne rechtmässigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz geblieben sind; auch sie können nach fünf Jahren dieses Gesuch stellen.

Das Ganze wird nicht besser, wenn von den Verantwortlichen beteuert wird, für positive Entscheide sei die Integration sehr wichtig. Denn eine forcierte Integration steht doch in [PAGE 1000] einem ziemlichen Widerspruch zum negativen Asylentscheid. Hier haben wir sehr grosse Widersprüche in der Asylpolitik. Wenn man bei negativen Asylentscheiden doch ein Aufenthaltsrecht erteilt, wird der Grad der Integration beachtet, einer Integration, die eigentlich nicht mit einem negativen Asylentscheid korrespondiert. Das sind grosse Widersprüche.

Mit der Motion, die ich Ihnen hier vorlege, habe ich nicht den Anspruch, diese grossen Widersprüche aufzulösen. Aber mit einer Ausdehnung der Frist für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung von fünf auf zehn Jahren - immer ab Einreise in die Schweiz bzw. Einreichung des Asylgesuchs gerechnet - kann die Motion wenigstens das Signal nach aussen etwas abschwächen, dass man und frau in der Schweiz bleiben kann, auch wenn das Asylgesuch abgelehnt worden ist.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.