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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-23

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-23

Wortprotokoll

Die beiden Standesinitiativen verlangen, dass vor der Erteilung von Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen an EU-Bürgerinnen und -Bürger bzw. vor deren Entsendung durch Unternehmen aus der EU in die Schweiz systematisch und von Amtes wegen ein Strafregisterauszug einzuholen ist.

Die SPK des Ständerates gab diesen Standesinitiativen am 8.[NB]November 2016 Folge, die SPK des Nationalrates am 20.[NB]Januar 2017. Das Geschäft wurde dann der nationalrätlichen Kommission zugewiesen.

Im Laufe der Arbeit hat sich herausgestellt, dass eine direkte Umsetzung dieser beiden Standesinitiativen im Widerspruch zu einer Bestimmung in Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU stehen und deshalb Rechtsunsicherheit verursachen würde. Darum hat der Nationalrat ein Postulat formuliert, nach dem der Bundesrat prüfen soll, ob das Anliegen allenfalls mit einem Beitritt zum Europäischen Strafregisterinformationssystem erfüllt werden kann.

Die Arbeiten haben sich als aufwendig erwiesen und in die Länge gezogen. Deshalb wurde die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage 2019, 2021 und 2023 jeweils um zwei Jahre verlängert. 2024 hat dann die nationalrätliche Kommission nochmals ein Postulat verabschiedet, gemäss welchem der Bundesrat prüfen soll, ob parallel zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt zum Europäischen[NB]Strafregisterinformationssystem der Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zum Austausch von Strafregisterdaten möglich und zweckmässig ist.

Diese zwei Postulate sind noch nicht erfüllt. In Erwartung der Resultate der Gespräche über eine Teilnahme am Europäischen Strafregisterinformationssystem sowie des Berichtes zum Postulat 24.3002, "Austausch von Strafregisterdaten mit Italien", entschied die SPK-N an ihrer Sitzung vom 21.[NB]Januar 2025 mit 13 zu 11 Stimmen, ihrem Rat zu beantragen, die Frist für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes ein weiteres Mal, bis zur Frühjahrssession 2027, zu verlängern. Entgegen dem Antrag der Kommission beschloss der Nationalrat am[NB]21.[NB]März 2025 mit Stichentscheid der Präsidentin jedoch, die Standesinitiative abzuschreiben.

Indem beide SPK den Standesinitiativen Folge gaben, gaben sie sich einen verbindlichen Gesetzesauftrag. Die Abschreibung einer Initiative ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn sie durch einen anderen Erlassentwurf erfüllt ist oder wenn der Auftrag an die Kommission aus guten Gründen nicht aufrechterhalten werden soll. Ihre Kommission sieht weder das eine noch das andere Kriterium als erfüllt. So konnten die Aufträge aus den beiden Postulaten der nationalrätlichen Kommission bisher noch nicht bzw. nur teilweise umgesetzt werden.

Zwar ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach den informellen Gesprächen im Hinblick auf einen möglichen Beitritt zum Europäischen Strafregisterinformationssystem daran, ein konkretes Verhandlungsmandat zu formulieren. Dieses muss jedoch durch den Bundesrat noch formal verabschiedet werden. Die Verhandlungen selbst bis hin zu einem eventuellen Abschluss eines Abkommens dürften ebenfalls noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem liegen die Resultate des Prüfauftrags aus dem Postulat 24.3002 noch nicht vor, die aufzeigen sollen, ob parallel zu einer eventuellen Teilnahme am Europäischen Strafregisterinformationssystem der Abschluss eines bilateralen Abkommens mit Italien zum Austausch von Strafregisterdaten angestrebt werden soll.

Weil somit im Moment noch zahlreiche Fragen ungeklärt sind, erachtet Ihre Kommission den Zeitpunkt für eine Abschreibung für verfrüht und beantragt Ihnen, dem Abschreibungsbeschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen.