Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-09-23
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich versuche, etwas schneller zu sprechen, um die Position der Grünen Fraktion auf Deutsch etwas kürzer zu fassen.
Nach dem Abendessen die Kinder ins Bett bringen und nochmals am Laptop einige Mails bearbeiten; ein Tag im Homeoffice, um über Mittag mit den Kindern zu essen; die Arbeitszeit flexibel über den Tag verteilen und dazwischen eine pflegebedürftige Angehörige zum Arzt begleiten - Sie wissen, heute gibt es immer mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmende, ihre Arbeitszeiten individueller zu gestalten und den Arbeitsort freier zu wählen. Das ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wertvoll.
Diese Entwicklung hin zu mehr Flexibilisierung ist gut und soll auch weiterhin möglich sein, aber dafür braucht es diese Gesetzesrevision nicht. Eine Aufweichung des Arbeitsgesetzes bringt in der Praxis keinen Vorteil. Im Gegenteil, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes führt mittelfristig sogar zu höheren Kosten für die Wirtschaft.
Wer heute aus freien Stücken am Abend länger arbeiten will, der tut dies auch, wenn die maximale Arbeitszeit damit etwas überschritten wird. Wer heute aus freien Stücken früher mit der Arbeit beginnen will, um sich später zum Beispiel Zeit für einen Arztbesuch zu nehmen, und das mit dem Arbeitgeber so abgestimmt hat, der tut dies auch, wenn die minimale Ruhezeit etwas unterschritten wird. Seit diese parlamentarische Initiative vor neun Jahren eingereicht wurde, gab es keinen Gerichtsfall, der aufgezeigt hätte, dass das heutige Arbeitsgesetz solche flexibleren Arbeitsmodelle verhindern würde. Die Praxis zeigt: Wer darf und will, der lebt Flexibilität bereits heute.
Wieso soll dann nicht einfach das Arbeitsgesetz aufgeweicht werden? Es soll nicht aufgeweicht werden, weil es auch Situationen gibt, in denen die Stunden am Abend nicht freiwillig geleistet werden, zum Beispiel dann, wenn Mitarbeitende von Callcentern dazu gedrängt werden, abends oder am Sonntag zu arbeiten, oder wenn motivierte Angestellte viele Überstunden ausserhalb der regulären Arbeitszeiten anhäufen und dabei an die Grenzen ihrer Arbeitsgesundheit kommen. Für diese Fälle braucht es ein Arbeitsgesetz, das sie schützt und das dem Arbeitgeber ein Instrument an die Hand gibt, um sie vor sich selbst zu schützen. Das Arbeitsgesetz ist genau für solche Fälle wichtig, nicht aber für Situationen, in denen die Arbeit im gegenseitigen Einverständnis flexibler gestaltet wird. Deshalb sehen wir keinen Bedarf, die heutige Situation zu verschlechtern. Das bestehende Arbeitsgesetz muss nicht aufgeweicht werden. Die geltenden Arbeits- und Ruhezeiten funktionieren. Die Grüne Fraktion wird nicht auf dieses Geschäft eintreten.
Wenn der Rat trotzdem eintritt, so sprechen wir uns für eine praktikable Umsetzung mit Fokus auf den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus. So soll der Anwendungsbereich auf Personen eingeschränkt werden, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können und die eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber haben. Sonntags- und Nachtarbeit sollen von der Liberalisierung ausgenommen werden. Denn diese Zeiten sind besonders wichtig für die Erholung - für die körperliche, aber auch für die mentale Erholung via den sozialen Austausch.
Was die Infrastruktur betrifft, so sehen wir den Arbeitgeber nicht in der Pflicht, zusätzliche Auslagen für die Arbeit im Homeoffice zu übernehmen. Einerseits wird die Flexibilität ja von den Mitarbeitenden nachgefragt, andererseits erhielten die Unternehmen sonst einen Anreiz, praktisch leere Büroinfrastrukturen zu unterhalten, was weder die Umwelt noch die Mietpreise freut.
Eine effektive Verbesserung bietet dieses Gesetzesprojekt: das neu festgeschriebene Recht auf Nichterreichbarkeit, mit dem auch in Zeiten der ständigen Erreichbarkeit und der Verschmelzung von Arbeitsmails und privaten Chats auf den gleichen Endgeräten eine Abgrenzung explizit erlaubt wird. Dieses Recht auf Nichterreichbarkeit soll für sämtliche Arbeitnehmende im Gesetz verankert werden.