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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2025-09-24

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24

Wortprotokoll

Als Putins Truppen im Februar 2022 heimtückisch die Ukraine angriffen, war für alle klar: Die Menschen brauchen Hilfe. Und die Schweiz hat geholfen - schnell, unkompliziert, grosszügig - mit dem rückkehrorientierten Status S. Inzwischen hat sich die Lage grundlegend verändert. Zudem stimmt heute das Gesamtbild nicht mehr.

Seit 2022 kamen weit über 110[NB]000 Ukrainerinnen und Ukrainer in die Schweiz, 68[NB]000 sind noch hier. Das heisst, mehr als 38 Prozent sind wieder gegangen. Gemeinden stellen heute fest, dass Ukrainer zurückkehren und später in derselben Gemeinde wieder Sozialhilfe beantragen, obwohl sie sich abgemeldet und auf diesen Status verzichtet haben. Das spottet jeglicher Vernunft und steht den Beschlüssen des Parlamentes und den Versprechen des Bundesrates und des SEM entgegen.

Der Bund hat mehrere Grundsatzbeschlüsse gefasst und viele Geldmittel für eine noch bessere Integration gesprochen. Die Kantone und die Gemeinden geben sich alle Mühe, den Ukrainern Arbeitsmarktfähigkeiten beizubringen und sie in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Doch der Erfolg lässt auf sich warten, obwohl 39 Prozent der Leute mit Status S einen Hochschulabschluss aufweisen. Entweder ist der Bund völlig unfähig, die Anreize richtig zu setzen, oder zahlreiche Ukrainer sind gar nicht an einer Erwerbstätigkeit interessiert, weil die Mittel der Sozialhilfe auch so reichen. Entsprechend tief ist mit 31 Prozent die Erwerbsquote. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist sie extrem tief: In Polen beträgt sie 65 Prozent, in Tschechien 70 Prozent. Der Hauptgrund dürfte die dortige geringe finanzielle Unterstützung durch den Staat sein. Unter jenen, die in den letzten 12 Monaten in die Schweiz gekommen sind, beträgt die Erwerbsquote gar nur 2,8 Prozent. Hier stimmt einfach etwas nicht.

Nachdem dieser Status von unzähligen Roma mit neu ausgestellten ukrainischen Pässen massenweise dazu benutzt worden war, hier in den Asylstrukturen eine Unterkunft für kurze Raubzüge in der Schweiz zu nutzen, hat die Politik konsequenterweise etliche Massnahmen beschlossen, um den Schutzstatus S einzuschränken.

Das Flixbus-Angebot nach Kiew ist seit Ausbruch des Krieges immer ausgelastet. Ist da jemand wirklich ein Flüchtling, der in sein Heimatland zurückkehren kann? Wir zahlen 5 Milliarden Franken für den Wiederaufbau und die Innovation im Heimatland. Gleichzeitig zahlen wir zusätzliche etliche Milliarden Franken für Ukrainer, die problemlos arbeiten könnten.

Nach fünf Jahren Aufenthalt werden alle Ukrainer eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung bekommen, unabhängig [PAGE 1778] davon, ob sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder nicht, die 70 Prozent Fürsorgeabhängigen demzufolge ebenso. Diese Besserstellung ist insbesondere mit wesentlich höheren Sozialhilfeleistungen verbunden, nämlich Sozialhilfe nach dem Ansatz der Einheimischen. Das bedeutet neu einen Anspruch auf eine eigene Wohnung statt Unterkunft in der Kollektivunterkunft und wesentlich mehr Geld als heute, nämlich knapp 35 Franken pro Tag statt heute 15 Franken für einen Einzelpersonenhaushalt. Krankenkassenprämien, Gesundheitskosten, Energiekosten, Bahnbillette und andere situationsbedingte Leistungen bleiben durch die Gemeinde oder den Kanton gleich bezahlt. Zudem stiehlt sich der Bund nach fünf Jahren aus der finanziellen Verantwortung, indem er nur noch die Hälfte der Globalpauschale bezahlt. Hier rollt eine unglaubliche Kostenwelle auf die Kantone und die Gemeinden zu.

Auch das deutet auf einen Missstand hin: Kamen nach Ausbruch des Krieges ganz überwiegend Frauen und Kinder, so waren es schon letztes Jahr zur Hälfte Männer, die eigentlich ihre Wehrpflicht wahrnehmen müssten.

Fazit ist: Es war richtig und wichtig, dass die Schweiz ab Februar 2022 schnell und grosszügig geholfen hat. Heute haben aber die Ungereimtheiten überhandgenommen. Wir sollten deshalb neue Lösungen in Betracht ziehen.

Stimmen Sie daher dieser Motion zu.