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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-09-24

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24

Wortprotokoll

Es geht um das Landwirtschaftsgesetz, um die Entschädigung im Scheidungsfall. Ihre Kommission hat das Geschäft am 28.[NB]August 2025 beraten. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen.

Der Bundesrat hat die Botschaft für eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes am 6.[NB]Dezember 2024 verabschiedet. Er hatte den Auftrag, die Motion 19.3445, "Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall", umzusetzen. Der Bundesrat will mit einer neuen Voraussetzung für die Gewährung von einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen das Ziel umsetzen, die Ehefrau, den Ehemann, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner des Landwirts oder der Landwirtin gegen nachteilige Folgen einer Scheidung oder[NB]einer[NB]Auflösung[NB]der eingetragenen Partnerschaft abzusichern. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament zwar eine Botschaft, verbindet damit aber keinen Antrag auf Zustimmung.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 4.[NB]Juni 2025 ohne Änderung mit 170 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, also sehr klar. Der Bundesrat hat verschiedene Optionen betreffend die Umsetzung geprüft und sich letztlich für eine von den betroffenen Akteuren, namentlich von den Bäuerinnen und Bauern, unterstützte Lösung entschieden. Der vorliegende Entwurf für die Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes basiert deshalb auf dem Umsetzungsvorschlag des Schweizerischen Bauernverbandes und des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes. Der Umsetzungsvorschlag sieht konkret vor, dass neu als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern eine Verpflichtung zu einer gemeinsamen Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit und/oder ein Nachweis der Auszahlung eines Barlohns oder eines Teilzeiteinkommens eingeführt werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass daraus mehr Verwaltungsaufwand für die Bäuerinnen und Bauern erfolgen kann.

Der Bundesrat hat die Vorlage vom 26.[NB]September 2023 bis 12.[NB]Januar 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt ein sehr heterogenes Bild. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die vorgesehenen Regelungen im ZGB eigentlich bereits ausreichend, aber zu wenig bekannt sind und deshalb auch zu wenig umgesetzt werden. Bei der Gesetzesbestimmung, das ist Artikel 89 Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes, handelt es sich um eine Delegationsklausel, welche die Umsetzung der Motion auf Verordnungsstufe ermöglichen soll. Umgesetzt werden soll sie wie folgt: Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern soll für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen neu eine Verpflichtung zu einer gemeinsamen Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit durch eine ausgewiesene Fachperson festgelegt und/oder, wie gesagt, ein Nachweis der Auszahlung eines Barlohns oder eines Teilzeiteinkommens vorgesehen werden. Der Nachweis soll durch eine administrativ schlanke Selbstdeklaration erfolgen. Sie ist als Ergänzung zur Pflicht zu einem Sozialversicherungsschutz bei Krankheit und Unfall bei den Direktzahlungen zu verstehen; das ist bereits geregelt.

In Ihrer Kommission wurde darauf hingewiesen, dass die Probleme offensichtlich bestehen und in einzelnen Kantonen Beratungsangebote aufgebaut werden. Es wurde auch festgestellt, dass die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen dem Bundesrat viel Spielraum geben. Er sollte diesen dazu nutzen, die Umsetzung mit möglichst wenig zusätzlichem Verwaltungsaufwand für die Bäuerinnen und Bauern zu machen. Ihre Kommission anerkennt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Tatsache, dass die Vorlage nur dort wirkt, wo Strukturverbesserungen zum Tragen kommen, gehört gemäss Aussagen in Ihrer Kommission ein bisschen zur Schattenseite der Vorlage. Es wurde uns versichert, dass der Bundesrat die Absicht hat, die Anpassungen auf einem sehr tiefen administrativen Niveau umzusetzen.

Zu den Zahlen: Jährlich stellen 2000 bis 2300 Betriebe ein Gesuch für einzelbetriebliche Investitionshilfen. Diese wären von der Gesetzesänderung betroffen - bei einem Total von 40[NB]000 bis 50[NB]000 Betrieben, damit man diese Zahlen einordnen kann.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat, die Motion 19.3445 abzuschreiben. Dem hat Ihre Kommission stillschweigend zugestimmt.

Es lagen auch noch die Petitionen 21.2046, 21.2047 und 21.2049 vor. Diese drei Petitionen der Frauensession wurden am 30. [NB]Oktober 2021 eingereicht. Die Petition 21.2046 verlangt die Abmilderung der negativen Folgen einer Ehescheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft für landwirtschaftliche Betriebe durch eine Anpassung des ZGB. Die Petition 21.2047 fordert, dass Partnerinnen oder Partner, die in beträchtlichem Mass im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, über eine genügende soziale Absicherung verfügen und dass bei der Vergabe von Krediten eine verpflichtende, umfassende landwirtschaftliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung für beide Partner sichergestellt wird. Schliesslich fordert die Petition 21.2049 das Parlament auf, dem Bundesrat angesichts der wenigen Betriebe in weiblicher Hand Fragen zur Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben zu stellen.

Diese Petitionen lagen uns anlässlich unserer Beratung zum vorliegenden Geschäft vor. Wir haben davon Kenntnis genommen und erachten sie mit den Arbeiten zum Entwurf des Bundesrates als erledigt.