Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-24
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24
Wortprotokoll
Das ist meine letzte Wortmeldung. Zuerst äussere ich mich noch einmal zu diesem doch völlig untauglichen Gerücht, dass wir hier einen Verwaltungsmoloch schaffen würden. Diesen haben Sie bereits geschaffen, nämlich beim Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen und bei der Verschärfung des Geldwäschereigesetzes. Das führt zu 80 bis 120 neuen Vollzeitstellen. Dort kontrollieren wir aber nicht ausländische Staaten, sondern Schweizerinnen und Schweizer, unsere eigenen KMU. Diese müssen dann die gesamten Unterlagen offenlegen und werden bei jeder Transaktion, mit der eine Unternehmung kontrolliert werden könnte, untersucht. Das gilt übrigens auch für Chalets, die Sie vielleicht kaufen möchten oder an Ausländer verkaufen möchten; auch dort soll es in der Schweiz flächendeckend eine staatliche Kontrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden geben. Also dieses Argument müssen Sie einfach nicht mehr bringen, sonst hätten Sie beim Transparenzregister mit mir für Nichteintreten stimmen müssen. Das haben Sie aber nicht gemacht.
Jetzt kommen wir hier bei Artikel 3 Absatz 1 zur Lösung der Mehrheit. Ich kann Ihnen an einem plastischen Beispiel, das vielleicht auch Herrn Salzmann aufschreckt, mal zeigen, was sie bedeuten würde. Wenn eine Rüstungsfirma in der Schweiz - wir haben 3300 Rüstungszulieferer - nur 200 Stellen und nur 90 Millionen Franken Umsatz hätte, könnte gemäss Antrag der Mehrheit ein staatliches ausländisches Unternehmen diese Firma übernehmen, ohne Kontrolle - Punkt. Erst wenn diese Schwellen überschritten sind, würde die Kontrolle greifen. Wir reden nicht mehr von privaten Übernehmern, es werden hier nur mehr Staaten behandelt. Daher ist es jetzt wirklich wichtig, dass wir hier der Minderheit Hegglin Peter folgen und beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Denn dieser ist dann doch in Bezug auf staatliche Unternehmen, die in der Schweiz zugreifen wollen, etwas genauer und etwas besser.
Das Zahlengerüst würde ich übrigens nicht so in den Vordergrund rücken. Man weiss aus den Erfahrungen der OECD-Länder, dass diese Gesetze präventiv wirken. Meistens überlegt ein ausländischer Staat und ein ausländischer Investor zweimal, ob er ein Unternehmen in einem anderen Land übernehmen soll. Er kontrolliert zuerst die Fusionsgesetze, die Kartellrechtsgesetze und dann eben auch die Investitionsschutzgesetze. Darum - das ist der Kern dieser Vorlage - müssen wir dem Bundesrat ein Mittel in die Hand geben, das ihm zumindest die Möglichkeit gibt, in krassen Fällen einzugreifen. Sonst müssen Sie dann wieder mit Motionen kommen, wie bei Beyond Gravity usw., wo Sie dann einzelfallweise irgendetwas entscheiden müssen, das Sie selbst nicht einmal beurteilen können, weil Sie das Unternehmen gar nicht kennen. Der Bundesrat kann es auch nicht.
Wir haben nachher eine Bestimmung zu behandeln, die sehr wichtig ist; hier hat die Mehrheit richtig entschieden. Es geht um ein verbindliches Vorprüfverfahren. Das ist dann die Gelegenheit, effektiv zu untersuchen, ob ein Unternehmen für die Ordnung und Sicherheit der Schweiz gut und wichtig ist oder ob es das nicht ist.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit Hegglin Peter zu folgen und beim Bundesrat zu bleiben.