Marti Samira · Nationalrat · 2025-09-24
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag geht es nicht darum, wie wir in Zukunft mit der Hinterlassenenrente umgehen wollen, sondern darum, wie wir mit der Tatsache umgehen, dass es bereits heute in der Schweiz knapp 60[NB]000 Personen gibt, die durch den Verlust des Ehepartners oder der Ehepartnerin einen schweren Schicksalsschlag erlebt haben und bereits heute mit einer Hinterlassenenrente leben und gerechnet haben.
In einer liberalen Gesellschaft sollte es der Bevölkerung überlassen sein, wie sie ihr Ehe- und Familienleben gestalten will. Sie treffen diesen Entscheid jedoch nie unabhängig von gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die gegeben sind. Die Schweiz, Sie wissen es, ist nach wie vor ein konservatives Land. Bis heute ist es so, dass der Grossteil der Ehepaare eine konventionelle Aufteilung von Haus-, Familien- und Erwerbsarbeit hat. Das mag mit fehlenden und teuren Betreuungsstrukturen zu tun haben, mit ungleichen Karrierechancen für Frauen und Männer, vielleicht auch mit Präferenzen. Für das heutige Geschäft ist diese Ursachensuche eigentlich egal. Fakt ist einfach, dass die Ehepaare ihr Zusammenleben im besten Wissen und Gewissen um die politischen Rahmenbedingungen gestaltet haben. Und dazu gehört ganz integral natürlich auch die Hinterlassenenrente. Dass nun bereits verwitwete Personen ihre Renten verlieren sollen, obwohl sie zu Recht davon ausgegangen sind, dass sie diese bis zur Pensionierung erhalten werden, geht deshalb gegen Treu und Glauben.
Die Kommissionsmehrheit hat diese Ungerechtigkeit eigentlich erkannt, nur leider nicht vollständig bekämpft. Geht es nach dem Konzept der Kommissionsmehrheit, sollen alle heutigen Witwer und Witwen, die das 55.[NB]Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Kinder haben, keine Ergänzungsleistungen beziehen, ihre laufende Rente verlieren. Ich habe für Sie die konkreten Zahlen dabei: Wir sprechen von 70 Männern und von 4608 Frauen, denen die laufenden Renten gestrichen werden sollen. Das ist zwar eine für die AHV absolut vernachlässigbare Zahl. Aber den Betroffenen - eigentlich ist es überhaupt nicht lustig, ich muss nur wegen allem lachen, was um mich herum passiert - ziehen wir damit wirklich den Boden unter den Füssen weg. Sie alle haben nach einem schweren Schicksalsschlag ihr Leben neu organisieren müssen. Das ist an und für sich schwer genug. Aber vor allem sind sie eben zum Zeitpunkt der Heirat zu Recht davon ausgegangen, dass sie diese sozialrechtlichen Versicherungsleistungen zur Verfügung haben, weshalb sie sich entsprechend in ihrer Ehe organisiert haben, sodass sie im Todesfall bis zur Pensionierung diese bescheidene Unterstützung der AHV erhalten würden.
Wir reden hier von bescheidenen Renten von rund 1500 Franken im Monat, und doch nehmen wir sie hier den Betroffenen weg. Das ist zwar für die AHV irrelevant, aber für die Betroffenen sehr, sehr relevant und deshalb einfach schlicht und einfach nicht zu begründen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.