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AB 363901

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24

Wortprotokoll

Im Block 2 debattieren wir über weitere Massnahmen, unter anderem für einen indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!", welche die Aufhebung des Ehepaarplafonds fordert und somit bei der AHV-Auszahlung jährliche Kosten von rund 4 Milliarden Franken auslösen würde.

Wie in meinem Eingangsvotum festgehalten, ist diese Vorlage nicht das Resultat parteipolitischer Schnellschüsse, sondern das Ergebnis intensiver überparteilicher Arbeit, die verschiedene Konzeptanträge behandelt hat. Gemeinsam haben wir nach einer tragfähigen Lösung gesucht und, so meine ich, diese auch gefunden. Wir haben es geschafft, einen indirekten Gegenvorschlag zu formulieren, welcher die komplette Aufhebung des Ehepaarplafonds für Neurentnerinnen [PAGE 1815] und -rentner bewirkt, also 200 Prozent Rente für ein Ehepaar ermöglicht. Im Gegenzug schaffen wir bei neuen Renten den Verwitwetenzuschlag ab. Das ist mehr als fair, meine ich. Damit bringen wir mehr Gerechtigkeit ins System, ohne die AHV finanziell zu überlasten. Das stärkt das Vertrauen und öffnet den Weg für mehrheitsfähige Reformen.

Wir bitten Sie, bei Artikel 22ter der Mehrheit zu folgen und diesen zu streichen. Hier geht es um die Alterskinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Streichung bedeutet, dass Altersrentnerinnen und -rentner für ihre Kinder und Pflegekinder keine Kinderrente mehr erhalten können. Aktuell erhalten rund 25[NB]000 Pensionierte eine AHV-Kinderrente. 90 Prozent der Kinderrenten gehen an Männer, weil sie im Rentenalter häufiger noch jüngere Kinder haben. Ein Drittel aller AHV-Kinderrenten wird ins Ausland überwiesen. Die Kinderrente wird unabhängig vom[NB]Wohnsitz[NB]des[NB]Kindes ausbezahlt. Diese Auszahlung wollen wir streichen. Auch hier wären laufende Renten nicht betroffen.

Bei Artikel 35 gibt es verschiedene Anträge. Hier bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Dies ermöglicht es uns, die aktuelle Ehepaarplafonierung von 150 Prozent aufzuheben und für Neurenten von Ehepaaren 200 Prozent zu ermöglichen. Bei den bestehenden, also aktuellen Rentnerinnen und Rentnern verändert sich nichts. Für sie gibt es eine Besitzstandswahrung und weiterhin den Witwenzuschlag von 20 Prozent. Wir nehmen ihnen also nichts weg.

Ob man unter die Plafonierung von 150 Prozent fällt oder neu von der Aufhebung der Plafonierung profitieren kann, hängt damit zusammen, ob die Ehefrau oder der Ehemann die AHV-Rente zuletzt bezieht. Ein Beispiel: Wenn der Ehemann aktuell pensioniert ist, die Ehefrau jedoch etwa zehn Jahre jünger ist, dann hätten sie keine Plafonierung mehr respektive die Möglichkeit, eine maximale Rente von 200 Prozent zu erhalten. Stirbt jedoch die Ehefrau vor dem Renteneintritt, bekäme der Ehemann 20 Prozent als Zuschlag.

Im gleichen Atemzug streichen wir bei Artikel 35bis den 20-Prozent-Zuschlag für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten. Auch das gilt nur für Neurentnerinnen und Neurentner. Bei den aktuellen Rentenbezügern belassen wir es beim Status quo; es gibt also keine Anpassung.

Die Abstimmung zu Ziffer IV Absatz 1bis - Seite 36 der Fahne - entscheidet darüber, ob wir mit dieser Vorlage einen indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative erarbeitet haben oder nicht. Ich erinnere Sie daran, dass wir in der Debatte um die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente von einem "Päckli" zwischen der SP und der Mitte gesprochen haben, die höhere Lohnbeiträge gefordert hatten, die neben der 13.[NB]AHV-Rente zusätzlich auch die Mitte-Initiative finanzieren sollten. Sollten Sie den Lösungsvorschlag der Mehrheit nicht unterstützen, wird der Mitte-Initiative kein Gegenvorschlag gegenübergestellt, da der Ständerat aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wohl nicht daran interessiert ist; ich habe ausgeführt, weshalb.

Denken wir also unter dem Titel der Generationengerechtigkeit an die Generationen von morgen, die solche Ausbauten finanzieren und mittragen müssen. Mit dem vorliegenden Mehrheitsentscheid der Kommission ermöglichen wir Ehepaaren, die neu eine Rente beziehen, eine Maximalrente von 200 Prozent bei gleichzeitiger Besitzstandswahrung bezüglich aktueller Renten. So bringen wir mehr Gerechtigkeit[NB]ins[NB]System,[NB]ohne die AHV finanziell zu belasten. Das stärkt das Vertrauen und öffnet den Weg für mehrheitsfähige Reformen.

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