Christ Katja · Nationalrat · 2025-09-24
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Die WBK-N befasste sich mit den sechs von der Nationalratspräsidentin soeben genannten gleichlautenden Motionen. Zu den Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gehören Kirchen, Schulen und Vereine. Ziel der Motionen ist es, dass der Bundesrat gesetzliche Grundlagen und einen Massnahmenplan erarbeitet, um verbindliche, standardisierte und risikoadäquate Schutzkonzepte vorzuschreiben.
Der Nationalrat nahm diese Vorstösse im September 2024 an. Der Ständerat entschied aber im Juni 2025, die Motionen in Prüfaufträge umzuwandeln.
Der Bundesrat unterstützte diesen Weg. Er anerkannte die Dringlichkeit des Themas, wies aber darauf hin, dass die Zuständigkeit für Kirchen und Schulen bei den Kantonen liegt. Der Bund könne in diesen Bereichen keine unmittelbaren Vorgaben machen. Handlungsspielräume gebe es dort, wo Bundesgelder fliessen, z.[NB]B. im Sport, wo Organisationen Finanzhilfen nur noch erhalten, wenn sie wirksame Präventionsmassnahmen umsetzen.
Zudem stellte die Verwaltung der Kommission laufende Arbeiten vor. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wurde beauftragt, verschiedene Postulate zum Thema Missbrauch gemeinsam zu bearbeiten. Es entsteht ein umfassender Bericht, der eine Bestandesaufnahme enthält, rechtliche Grundlagen prüft, internationale Vergleiche zieht und Massnahmen vorschlägt. Eingebunden sind die zuständigen Bundesstellen, die Kantone, die Kirchen, Dachverbände der Jugendarbeit, Präventionsfachstellen und weitere Organisationen. Geplant sind auch ein wissenschaftliches Mandat sowie rechtliche Abklärungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz. Die Resultate sollen Ende 2027 vorliegen.
In der Kommission herrschte Einigkeit, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität hat. [PAGE 1826] Unterschiedlich war jedoch die Einschätzung, wie dieses Ziel am wirksamsten erreicht werden kann.
Die Mehrheit unterstützte die Linie des Ständerates und des Bundesrates. Sie betonte, dass Massnahmen ohne klare Rechtsgrundlage ins Leere laufen könnten. Sie sah den Nutzen darin, die laufenden Arbeiten zu bündeln, um danach wirksame und rechtssichere Standards einzuführen. Es gelte, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen zu konzentrieren. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, ehrenamtliche Strukturen nicht mit zusätzlichen administrativen Hürden zu belasten. Vorgaben des Bundes sollen gezielt dort ansetzen, wo er tatsächlich über Hebel verfügt, etwa bei Subventionen im Sport oder bei der Unterstützung von Organisationen wie Swiss Sport Integrity, Limita oder Espas.
Eine Minderheit sprach sich dafür aus, an den ursprünglichen Motionen festzuhalten. Sie machte geltend, dass weitere Prüfaufträge zu Verzögerungen führen und Kinder sowie Jugendliche in der Zwischenzeit ungenügend geschützt bleiben würden. Angesichts der zahlreichen Missbrauchsfälle brauche es sofort klare rechtliche Vorgaben und verbindliche Mindeststandards. Zudem sei die Schweiz im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention wiederholt gerügt worden. Prävention verursache zwar Kosten, sei langfristig aber nicht nur günstiger, sondern vor allem auch wirksamer als spätere Interventionen.
In der ersten Abstimmung stimmten 16 Mitglieder der Kommission für die Umwandlung in einen Prüfauftrag und 8 für die ursprünglichen Motionen. In einer zweiten Abstimmung resultierten 15 Stimmen für eine modifizierte Fassung, 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.
Die Kommission beantragt Ihnen damit mehrheitlich, dem Ständerat zu folgen, die Motionen in Prüfaufträge umzuwandeln und diese anzunehmen.