Wyss Sarah · Nationalrat · 2025-09-24
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Schweizweit gibt es 276 Spitalbetriebe an insgesamt 593 Standorten für 9 Millionen Einwohnende. Seit Jahren befassen sich das Parlament und auch die Kommission mit Vorstössen im Bereich der Spitalplanung. Nun liegt eine Motion vor, die ursprünglich von der SGK-S kommt. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das KVG dahin gehend zu ändern, dass die Kantone Leistungsaufträge innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen müssen. Falls die Kantone diesen Aufgaben nicht nachkommen, soll der Bund subsidiär eingreifen können. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin sieht das KVG bereits eine Pflicht zur gesamtschweizerischen Planung vor.
Die SGK-S reichte die Motion am 28.[NB]Januar 2025 einstimmig ein, nachdem sie sich generell mit der Situation der Schweizer Spitäler auseinandergesetzt hatte. Der Ständerat nahm die Motion am 19.[NB]März 2025, also in diesem Jahr, mit 41 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung an.
Ihre SGK-N hat die Motion intensiv beraten und sowohl Bund, Kantone, Krankenversicherungen wie auch den Spitalverband H plus angehört. Eine Mehrheit der Kommission, die ich hier vertreten darf, empfiehlt Ihnen - dies vorneweg -, die Motion anzunehmen, und dies aus den folgenden drei Hauptgründen:
Erstens sollte die Realität auch im Gesetz abgebildet werden. Die Mobilität der Patientinnen und Patienten ist eine gewollte Realität. Diese Realität muss für eine bedarfsgerechte Versorgung, also zur Vermeidung einer Über- oder Unterversorgung, auch interkantonal und überregional erfolgen.
Zweitens sollen durch eine interkantonale Spitalplanung die Effizienz, aber auch die Qualität erhöht werden. Davon würden Patientinnen und Patienten, aber auch das Portemonnaie von uns allen profitieren. Insbesondere die Patientinnen und Patienten profitieren davon, weil mit höheren Fallzahlen eine verbesserte Behandlungsqualität einhergeht. Manchmal gilt halt trotzdem: Übung macht den Meister oder die Meisterin. Hinzu kommt, dass mit einer koordinierten Planung besser respektive effizienter mit dem Fachkräftemangel umgegangen werden kann, der sich weiter intensivieren wird.
Drittens: Es ist ein Bottom-up-Ansatz. Die Kantone behalten ihre Aufgaben. Der Bund kann lediglich subsidiär eingreifen, die Kantone werden also nicht übersteuert. Es gibt keine nationale Spitalplanung, sondern es ist lediglich subsidiär möglich, dass der Bund eingreift.
Diese Motion löst selbstverständlich nicht alle Probleme und Herausforderungen, weder im Spitalwesen noch im Gesundheitswesen. So wurden unter anderem zahlreiche Verfahren genannt, die es bereits heute gibt, angeführt häufig von Spitälern, die mit Leistungsaufträgen nicht einverstanden sind. An diesen ändert die Motion nichts. Neu ist nur, dass interkantonal verstärkt geplant werden muss und dass es allenfalls ein bisschen komplizierter wird.
Als Gegenargument hat man ferner zu hören bekommen, dass eine reine Spitalplanung aufgrund der Ambulantisierung veraltet sei. Dies hat aber nichts mit der Motion zu tun, denn die Spitalplanung steht hier nicht zur Debatte; zur Debatte steht nur, ob sie kantonal oder interkantonal vollzogen werden soll. Es geht also um die gemeinsame Koordination und Erteilung der Leistungsaufträge.
Eine Minderheit der Kommission bittet Sie, die Motion abzulehnen. Mein Nachredner wird nachher noch ausführlich auf die Argumente eingehen. Es wurde in der Kommission zudem ein Eventualantrag eingereicht, die subsidiäre Kompetenz des Bundes, wie sie in der Motion verankert ist, zu streichen. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.