Zuberbühler David · Nationalrat · 2025-09-24
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24
Wortprotokoll
Die Initiative des Kantons Waadt verlangt eine Änderung der Bundesverfassung und des Zivildienstgesetzes, damit Frauen unabhängig von einer Militärdienstpflicht direkt Zivildienst leisten können. Begründet wird dies damit, dass Männer seit der Revision des Zivildienstgesetzes von 2009 praktisch frei zwischen Militär- und Zivildienst wählen können. Frauen hingegen können nicht direkt in den Zivildienst eintreten. Sie können zwar freiwillig Militärdienst leisten, doch wenn sie diesen abbrechen, müssen sie ein Gesuch stellen, um die restliche Dienstpflicht im Zivildienst zu erfüllen. Dies wird als Ungleichbehandlung betrachtet. Die Standesinitiative geht davon aus, dass Frauen ebenso wie Männer in allen Einsatzbereichen des Zivildienstes einen wertvollen Beitrag leisten können. Ein freiwilliger Zivildienst würde ihnen zudem die Möglichkeit bieten, gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen und Kompetenzen für das Berufsleben zu erwerben.
Die Standesinitiative wurde vom Ständerat erstmals im Dezember 2013 und vom Nationalrat im März 2014 behandelt. Beide Räte kamen damals auf Antrag ihrer vorberatenden Kommissionen überein, die Beratung mit dem Argument zu sistieren, dass eine solche Frage nicht isoliert behandelt werden kann. Vielmehr müsse sie im Gesamtkontext der umfassenden Diskussion über die Zukunft der Dienstpflicht betrachtet werden, um mögliche Auswirkungen auf das gesamte Dienstpflichtsystem sorgfältig prüfen zu können.
In den Folgejahren hat der Bundesrat verschiedene Modelle zur Weiterentwicklung der Dienstpflicht geprüft, darunter die Sicherheitsdienstpflicht, die bedarfsorientierte Dienstpflicht und weitere Modelle. Einen definitiven Entscheid hat er aber bis heute nicht gefällt, und er wird einen solchen auch nicht so schnell fällen. Der politische Prozess hingegen ist weitergegangen. Beide Räte haben jüngst die Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht beschlossen, die den Zivilschutz und den Zivildienst im Katastrophenschutz zusammenführen will.
Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat im vergangenen Juni entschieden, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Ihre Kommission hat die Standesinitiative im vergangenen Juni vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, ebenfalls keine Folge zu geben. Die Mehrheit stützt sich dabei auf drei zentrale Argumente.
1.[NB]Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst und kein freiwilliger Dienst. Das Zivildienstgesetz definiert den Zivildienst als Ersatz für Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen oder können. Dieses Prinzip bildet die Grundlage unseres Systems. Öffnet man den Zivildienst für Frauen ohne Wehrpflicht, geht dieser Zusammenhang verloren. Der Zivildienst erfüllt dann nicht mehr seine Funktion als Ersatzdienst, sondern würde zu einem allgemeinen freiwilligen Programm, was nicht seinem ursprünglichen Zweck entspricht.
2.[NB]Eine Öffnung würde zu neuen Ungleichheiten führen. Männer sind heute dienstpflichtig, Frauen nicht. Würde man Frauen zusätzlich einen freiwilligen Zugang zum Zivildienst ermöglichen, hätten Männer eine Verpflichtung zu leisten, während Frauen frei entscheiden könnten. Das entspricht nicht dem Prinzip der Gleichstellung, sondern stellt eine Bevorzugung dar.
3.[NB]Wir stehen mitten in einer grundlegenden Reform, weil, wie bereits vorhin ausgeführt, beide Räte der Einführung der Sicherheitsdienstpflicht zugestimmt haben. Ständerat und Nationalrat haben ausserdem die Service-citoyen-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Genau jetzt ein freiwilliges Element zusätzlich einzuführen, erscheint weder sinnvoll noch zweckmässig. Es würde neue Abgrenzungsfragen schaffen, die Umsetzung erschweren und zu erheblicher Verwirrung im System führen.
Die Minderheit unserer Kommission sieht das natürlich anders. Sie argumentiert, dass die Öffnung des Zivildienstes für Frauen einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung [PAGE 1839] darstelle. Der Zivildienst sei eine etablierte Institution, die in vielen Bereichen der Gesellschaft - etwa in der Pflege, im Naturschutz oder in Schulen - Sinn stifte und jungen Menschen die Möglichkeit gebe, sich gesellschaftlich einzubringen.
Abschliessend lässt sich festhalten, dass eine Öffnung des Zivildienstes für Frauen ohne Wehrpflicht die Grundprinzipien des Ersatzdienstes untergräbt, neue Ungleichheiten schafft und die laufende Reform der Sicherheitsdienstpflicht komplizieren würde. Gleichzeitig wäre ein solcher Schritt mit erheblichen Mehrkosten für die Allgemeinheit verbunden, da Verwaltung, Ausbildung und Infrastruktur an die Aufnahme freiwilliger Dienstleistender angepasst werden müssten, ohne dass dies dem ursprünglichen Zweck des Zivildienstes entsprechen würde.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, der Standesinitiative keine Folge zu geben.