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Müller Damian · Ständerat · 2025-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-25

Wortprotokoll

Die aktuelle Entwicklung rund um die Verwendung und die Übernahme der Kosten von GLP-1-Agonisten, besser bekannt als Abnehmspritzen, im Schweizer Gesundheitssystem gibt Anlass zur Sorge und verlangt unsere volle Aufmerksamkeit. Sie konfrontiert uns mit drängenden Fragen hinsichtlich Kosten, Nutzen und Nachhaltigkeit, die wir nicht einfach unbeantwortet lassen dürfen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Allein zwischen März und Dezember 2024 beliefen sich die Kosten für das Präparat Wegovy auf 43 Millionen Franken, die Tendenz ist weiter steigend. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet für das Jahr 2024 beinahe 250[NB]000 über die Krankenkassen abgerechnete Monatsdosen. Bereits in den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden 120[NB]000 Verpackungen abgegeben. Das entspricht rund der Hälfte der Vorjahresmenge. Die Prognosen der Krankenversicherer sind entsprechend alarmierend. Sie rechnen mit zukünftigen Mehrkosten bis zu 300 Millionen Franken pro Jahr. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 lagen die Gesamtkosten für die Physiotherapie bei 260 Millionen Franken zulasten der Grundversicherung.

Diese Dynamik trifft auf eine Situation, in der die Bevölkerung bereits stark belastet ist. Seit diesem Dienstag wissen [PAGE 1049] wir, dass die mittlere Monatsprämie 2026 bei Fr.[NB]393.30 liegt. Das sind Fr.[NB]14.60 mehr als dieses Jahr. Für die Erwachsenen sind es somit neu Fr.[NB]465.30, also plus Fr.[NB]18.50. Für jugendliche Erwachsene von 19 bis 25 Jahren rechnen wir mit Fr.[NB]326.30, plus Fr.[NB]13.30, und für Kinder mit Fr.[NB]122.50, das sind Fr.[NB]5.70 mehr.

Diese Beiträge variieren je nach Kanton und Modell, aber sie zeigen, dass sich jeder zusätzliche Leistungsausbau in der Grundversicherung direkt auf das Budget von Familien, Rentnerinnen und Rentnern niederschlägt. Gerade jetzt, nachdem diese Woche die erneute durchschnittliche Prämienerhöhung von 4,4 Prozent kommuniziert worden ist, gilt es, sich die Konsequenzen weiterer kostspieliger Leistungen zulasten der Grundversicherung vor Augen zu halten. Wir schulden es den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern, dass wir das Kosten-Nutzen-Verhältnis, sprich die WZW-Kriterien, konsequent in den Mittelpunkt stellen.

Der Bundesrat bestätigt in der vorliegenden Antwort, dass es bis jetzt keine gesicherten Daten dafür gebe, dass Wegovy einen langfristigen und gewinnbringenden Gesamtnutzen für die gesamte Gesellschaft bringe. Unbestritten ist, dass die Betroffenen, solange sie die Therapie nutzen, Gewicht verlieren; die Wirksamkeit ist somit gegeben. Die langfristige Wirtschaftlichkeit muss jedoch hinterfragt werden. Offiziell ist von einer Abbruchquote bei der Nutzung von Wegovy von 16,6 Prozent die Rede, doch wir wissen, dass die Dunkelziffer höher liegt. Wie nachhaltig ist diese Therapie in Anbetracht der starken Nebenwirkungen tatsächlich? Lohnen sich die Millionen Franken an Prämiengeldern im Verhältnis zum nachhaltigen Nutzen für das gesamte Gesundheitssystem? Hinzu kommt der administrative Mehraufwand, den die Flut von Gesuchen für eine Kostengutsprache bei den Krankenkassen verursacht. Die Versicherer mussten zusätzliches Personal einstellen, und Patientinnen und Patienten berichten von Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr, bis[NB]sie[NB]die[NB]Therapie[NB]starten[NB]können. Das alles sind zusätzliche Kosten, die am Ende von uns allen solidarisch getragen werden.

Die auf drei Jahre befristete Zulassung auf der Spezialitätenliste ist deshalb richtig und nachvollziehbar. Für die Zukunft müssen wir uns jedoch ernsthaft fragen: Ist es vertretbar, unter diesen Voraussetzungen eine derart teure Therapie weiterhin zulasten der solidarisch finanzierten Grundversorgung zu vergüten? Im schlimmsten Fall laufen wir Gefahr, nach drei Jahren festzustellen, dass weder ein nachhaltiger Effekt noch eine Verlängerung der Vergütung angezeigt ist. Die Prämienzahlenden hätten aber in der Zwischenzeit Millionensummen getragen.

Ich fordere deshalb den Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt auf, die Verlängerung der Vergütung der Abnehmspritzen über die Grundversicherung nur dann zu genehmigen, wenn zukünftige Studien zeigen, dass die nun von der Allgemeinheit getragenen Kosten für diese Gewichtsreduktionstherapie und der damit verbundene hohe Aufwand gerechtfertigt sind. Ist das nicht der Fall, muss die Therapie wieder von der Spezialitätenliste gestrichen werden. Solidarität im Gesundheitswesen heisst nicht, jeden neuen Trend zu bezahlen, sie bedeutet vielmehr, dass wir als Gesellschaft nur für jene Therapien aufkommen, die erwiesenermassen langfristig wirken und echten Nutzen stiften, für die einzelnen Betroffenen und für das Gemeinwohl. Nur so können wir gewährleisten, dass unsere solidarisch finanzierte Krankenversicherung auch künftig tragfähig bleibt.

Dabei ist mir wichtig, zu betonen, Frau Bundesrätin, dass Übergewicht und Adipositas als ernst zu nehmende Krankheiten anerkannt und entsprechend behandelt werden müssen. Darum ist die Investition in eine wirksame Prävention unerlässlich. Ich bedauere deshalb auch den Entscheid, dass das BAG in diesem Bereich kürzen soll. Adipositas und Diabetes sind Krankheiten, deren Ursachen unter anderem schlechte Ernährung und mangelnde Bewegung sind. Prävention und eine enge und kontinuierliche Begleitung der betroffenen Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem sind umso wichtiger, um deren Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und Folgeerkrankungen wirkungsvoll vorzubeugen.

Jeder Franken, den wir hier investieren, spart uns morgen viele Franken an Ausgaben für Medikamente und Spitalaufenthalte. Behalten wir also die langfristigen Auswirkungen im Blick, stellen wir Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ins Zentrum, und übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für ein solidarisches, bezahlbares Gesundheitssystem.