Widmer Céline · Nationalrat · 2025-09-25
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, die Motion Schwander abzulehnen. Uns ist bewusst, dass bereits eine inhaltlich gleichlautende Motion von Ständerat und Nationalrat angenommen wurde. Wir haben aber den Eindruck, dass sich weder der eine noch der andere Rat wirklich fundiert mit den Inhalten der Motion auseinandergesetzt hat. Es ist leider eine Praxis, die sich im Moment immer wieder beobachten lässt. Die Räte nehmen im Rahmen von ausserordentlichen Sessionen zur Asylthematik Motionen an, welche sie nicht näher geprüft haben. Es geht offensichtlich vielmehr darum, ein Zeichen zu setzen. Ja, es macht gar den Anschein, dass hier nur die Titel der Vorstösse betrachtet werden und dann einfach um des Symbols willen in jeder ausserordentlichen Asylsession ein SVP-Vorstoss von der Mitte-Fraktion und von der FDP-Liberalen Fraktion unterstützt wird, meist eben einer mit einem relativ harmlosen Titel.
Auch der vorliegende Vorstoss tönt dem Titel nach unspektakulär: "Bevölkerung schützen. Bewegungsfreiheit von Asylkriminellen konsequent einschränken". Aber wenn man die Motion genau anschaut, dann stellen sich ernsthafte Fragen. Es gibt zwar heute schon die Möglichkeit, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden unter gewissen Voraussetzungen einzuschränken. Aber die Motion will offenbar mehr. Es wurde in der Kommission diskutiert - ich danke dem Kommissionssprecher, dass er es hier auch dargelegt hat -, dass bei einer wortgetreuen Umsetzung der Motion eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder vor Gerichtsinstanzen davor erfolgreich sein könnte, weil das Recht auf ein faires Verfahren und das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt werden. Auch das Prinzip der Unschuldsvermutung könnte in seinem Kern verletzt werden. Es geht hier also nicht um Symbolpolitik, sondern um eine ernsthafte Infragestellung unseres Rechtsstaates.
Die Minderheit der Kommission erachtet eine systematische Ein- oder Ausgrenzung der betreffenden Personen für grundrechtswidrig, weil deren Freiheitsrechte und auch die Rechtsgleichheit verletzt werden könnten. Da eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmässigkeit einer solchen Einschränkung nicht vorgesehen ist, droht die Gefahr behördlicher Willkür.
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie daher: Schauen Sie auf die Inhalte statt auf die Symbole, und lehnen Sie diese Motion ab.