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Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-25

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-25

Wortprotokoll

Das Postulat Schmid Pascal wirft die Frage auf, ob die strafrechtliche Landesverweisung aus Optimierungsgründen nicht in eine rein ausländer- und damit verwaltungsrechtliche Massnahme umgewandelt werden soll.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus folgenden Gründen, das Postulat anzunehmen: Mit der Annahme der sogenannten Ausschaffungs-Initiative wurde Artikel 121 der Bundesverfassung ergänzt. Dieser Artikel ist im 9.[NB]Abschnitt unter dem Titel "Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern" eingeordnet. Aus systematischen Gründen lässt dies auch eine Umsetzung im Ausländer- und Integrationsgesetz zu. Die Bestimmungen zur strafrechtlichen Landesverweisung sind seit bald zehn Jahren in Kraft. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint eine Analyse der Praxis begrüssenswert. Zudem nennen die Strafbehörden verschiedentlich die obligatorische Landesverweisung als einen der Hauptgründe für die aktuelle Überlastung der Strafjustiz. Die obligatorische Landesverweisung verursacht den Strafbehörden deutlichen Mehraufwand, weil sie über komplexe ausländerrechtliche Fragen entscheiden müssen, ohne über dieselbe Sachkenntnis und Erfahrung wie die Migrationsbehörden zu verfügen.

Der Bundesrat erachtet es zum jetzigen Zeitpunkt daher als sinnvoll, die Vor- und Nachteile einer Regelung im Straf- oder aber im Ausländerrecht einer näheren Prüfung zu unterziehen und gegeneinander abzuwägen. Wie ich vorhin bei der Behandlung der Motion 25.3428 der RK-N, "Landesverweisungen durch Strafbefehl", gesagt habe, werde ich zuerst diesen Bericht mit den Vor- und Nachteilen erstellen lassen, um dann zu schauen, welche Schlussfolgerungen in diesem Bericht bezüglich der soeben angenommenen Motion gezogen werden.

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