Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-12-01
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-12-01
Wortprotokoll
Jetzt, nach dem Apéro und nach dem Feiern, kommen wir zu einem ernsten Thema zurück, das vielen Leuten Leid zufügt. Sie mögen sich sicher noch erinnern, dass in den letzten Jahren viele Meldungen bezüglich der Missstände bei der Qualität von IV-Gutachtern eingegangen sind. In vielen Fällen konnte nicht von einer fairen Abklärung gesprochen werden. Das ist einer Sozialversicherung nicht würdig.
Endlich, endlich reagierte die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung und empfahl im Oktober 2023 einstimmig die sofortige Beendigung der Auftragsvergabe an die PMEDA AG. Noch am gleichen Tag teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen offiziell mit, dass keine Aufträge für medizinische Gutachten mehr an die PMEDA gehen sollen.
Bereits vor vier Jahren reichte unser Kollege Benjamin Roduit die heute zu diskutierende parlamentarische Initiative ein. Die Initiative zielt erstens darauf ab, dass von Anfang an eine Einigung zwischen der IV-Stelle und der versicherten Person betreffend ein monodisziplinäres ärztliches Gutachten erzielt werden soll. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, oder? Zweitens sieht die Initiative für den Fall, dass der Einigungsversuch erfolglos bleibt, vor, dass jede Partei eine sachverständige Person bestimmt. Diese Sachverständigen sollen dann zusammen ein gemeinschaftliches Gutachten verfassen.
Ihre zuständige Kommission gab der parlamentarischen Initiative im November 2022 mit 19 zu 2 Stimmen Folge. Die Schwesterkommission folgte diesem Entscheid im Mai 2023 mit 7 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen. Im Sommer 2024 präzisierte und ergänzte Ihre Kommission den Initiativtext, und im Januar dieses Jahres gab sie den Bericht und den Antrag in die Vernehmlassung.
Die SGK-N hat die parlamentarische Initiative Roduit 21.498, "Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV", an ihrer Sitzung vom August dieses Jahres behandelt und beantragt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen; zuvor hatte die Kommission vom Ergebnis der[NB]Vernehmlassung Kenntnis genommen. Die SGK-N verabschiedete die Vorlage mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden des Nationalrates. Gleichzeitig unterbreitete Ihre Kommission den Bericht auch dem Bundesrat zur Stellungnahme.
Mitte Oktober teilte der Bundesrat seine ablehnende Stellungnahme mit. Er attestiert zwar, dass die Argumente der SGK-N legitim seien, ist jedoch der Meinung, dass das angestrebte Ziel auch mit dem aktuellen Verfahren erreicht werden könne. Zudem sind der Bundesrat wie auch die Minderheit der Kommission, viele IV-Stellen und - als einzige Partei - die SVP der Meinung, dass die Abläufe erschwert und die Fallbearbeitung verlängert würden. Die Minderheit zweifelt daran, dass durch das gemeinsame Finden einer sachverständigen Person die Akzeptanz bei den Versicherten bezüglich der Ergebnisse der Gutachten verbessert würde. Weiter erwähnt der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der Gutachten sowie zur Stärkung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Versicherten, die aber überhaupt noch nicht konkret sind.
Die SGK-N hat festgestellt, dass die fünfte Empfehlung des Evaluationsberichtes, die Optimierung des Einigungsverfahrens bei den monodisziplinären Gutachten, nicht genügend berücksichtigt wurde. Dabei kann man sich auch an unserem Nachbarland Frankreich orientieren. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen. Es gibt IV-Stellen, die bereits in diesem Sinne arbeiten: Versicherte können dort eine andere Fachperson als Gutachter vorschlagen. Leider geschieht dies nicht flächendeckend. Es handelt sich hier um ein weiteres Beispiel für unseren Flickenteppich in der Schweiz und damit für eine Rechtsungleichheit.
Die Kommission möchte zudem ein demokratisches Verfahren im Falle einer Nichteinigung.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt die Vorlage der Kommission, so auch die FDP, die EVP, die SP und die Grünen Schweiz, ebenfalls der SGV und alle Verbände, die sich für die Rechte der Versicherten einsetzen. Letztere haben darauf hingewiesen, dass die Versicherten heute oft nicht wissen, dass sie sich zur Wahl der sachverständigen Person äussern und eine Person ihrer Wahl vorschlagen können.
Die Mehrkosten der IV durch die Annahme der Vorlage betragen 130[NB]000 Franken pro Jahr abzüglich der Kosten für die Beschwerden gegen die Zwischenverfügungen. Ergo ist mit nur sehr geringen finanziellen Auswirkungen zu rechnen. Im Gegenzug kann die Eigenverantwortung der Versicherungsnehmenden gestärkt werden.
Ihre SGK-N bittet Sie, die vorliegende Vorlage zur Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV anzunehmen.