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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-02

Wortprotokoll

Ich möchte gerne einige Vorbemerkungen machen, bevor Sie in die Detailberatung einsteigen.

Zwischen der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 20.[NB]August und den Beratungen in den Finanzkommissionen haben sich verschiedene Änderungen ergeben. In der Botschaft zum Voranschlag 2026 wurde noch mit einem strukturellen Finanzierungssaldo von 108 Millionen Franken gerechnet. Dieser knapp ausgeglichene Haushalt konnte nur dank den Bereinigungsmassnahmen in den letzten Jahren erreicht werden.

Quand M.[NB]le conseiller aux États Hurni dit que nous avions éliminé deux fois un déficit structurel, pour le budget 2024 et le budget 2025, de 2 milliards de francs, c'est tout à fait correct. On peut récolter un peu les fruits de ce travail. Vous avez rappelé mon entrée en fonction. Je m'en rappelle très bien. Il y avait Credit Suisse, mais c'est un détail. Il y avait aussi le budget. Je me rappelle[NB]: j'avais deux semaines pour éliminer 2 milliards de déficit. C'était un peu compliqué. Cependant, il est vrai que l'on récolte aussi un peu les fruits de ce travail.

Wenn wir die Früchte dieser Arbeit ernten, dann heisst das: Wir haben immerhin noch 900 Millionen Franken im Budget 2026, resultierend aus diesen Bereinigungsmassnahmen 2024 und 2025; man darf nicht vergessen, dass wir hier die schwach gebundenen Ausgaben linear gekürzt haben. Zudem streichen wir temporär den Beitrag an die ALV - hierzu haben wir jetzt einen Einzelantrag Müller Damian vorliegen; wir werden das dann noch diskutieren - und kürzen diverse Voreinlagen.

Seit der Publikation der Botschaft hat der Bundesrat drei Nachmeldungen zum Budget 2026 vorgenommen. Bei der letzten Nachmeldung handelt es sich um weitere temporäre Einnahmen aus dem Kanton Genf. Insbesondere die Energie- und Rohstoffhandelsunternehmen haben - das wissen Sie, wir haben Sie im Frühjahr 2025 darüber informiert - in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise aussergewöhnlich hohe Gewinne erzielt. Da die provisorischen Steuerrechnungen zu tief angesetzt waren, rechnen wir bekanntlich schon seit Längerem mit temporären Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf in den Jahren 2025 bis 2028, wenn dann die definitiven Steuerrechnungen vorliegen werden.

Der Kanton Genf hat uns Anfang November informiert, dass für die Jahre 2019 bis 2024 in einem grösseren Umfang als bisher angenommen gar keine provisorischen Steuerrechnungen ausgestellt wurden. Das widerspricht der gesetzlichen Vorgabe in Artikel 162 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, wonach zumindest eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden muss. Der Kanton Genf wird diese Steuerrechnungen jetzt nachträglich ausstellen und damit den rechtmässigen Zustand wiederherstellen. Im Voranschlag des Bundes 2026 ergeben sich dadurch Verbesserungen von netto 290 Millionen Franken.

Über mehrere Jahre hinweg erwartet der Bund Mehreinnahmen von insgesamt über 3 Milliarden Franken statt der bisher angenommenen 2,5 Milliarden Franken. Weil die Einnahmen aufgrund der nötigen Korrektur nun früher als bisher erwartet anfallen, verbessert sich die Rechnung 2025 und erhöht sich auch der Handlungsspielraum für den Voranschlag 2026. Jedoch reduziert sich der relativ kleine Handlungsspielraum, den wir für 2027 und die Folgejahre erwartet haben, 2027 um 90 Millionen Franken und 2028 um 160 Millionen Franken; dies immer unter der Voraussetzung, dass das EP 27 vollständig umgesetzt wird. Vereinfacht gesagt: Weil dieser rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden musste, werden die Einnahmen 2025 und 2026 schneller verbucht. Dafür gibt es dann hinten raus eine Abweichung im negativen Bereich.

Im Normalfall macht der Bund für Schätzkorrekturen der Einnahmen oder Ausgaben im Verlauf des Herbstes keine Nachmeldung. Der gesamte Voranschlag und auch der Finanzplan basieren ja auf Schätzungen und volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Juni. Im vorliegenden Fall ist der Bundesrat aber von diesem Grundsatz abgewichen, weil es hier um die Korrektur eines Fehlers ging und weil es sich doch um einen Betrag handelt, der den Handlungsspielraum für das Parlament erhöht. Das war die Überlegung des Bundesrates.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist daran, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen zu intensivieren, und sie prüft übergeordnet, gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Massnahmen im Bereich der Rechnungsstellung, damit solche Dinge nicht mehr passieren.

Unter Einschluss aller drei Nachmeldungen hat sich der Handlungsspielraum im Voranschlag 2026 damit um netto 264 Millionen Franken verbessert und beträgt nun gemäss den Anträgen des Bundesrates 372 Millionen Franken. Wie erwähnt, handelt es sich um temporäre Mehreinnahmen. Langfristig saniert dies den Haushalt leider nicht, das Finanzplanjahr 2027 verschlechtert sich, wie gesagt, sogar noch etwas. Verschiedene Votanten haben darauf hingewiesen: Wir haben die 13.[NB]AHV-Rente zu finanzieren, das ist eine stark gebundene Ausgabe von einer Milliarde Franken, und dann müssen wir auch das Ausgabenwachstum der Armee finanzieren.

Das sind die zwei Positionen, die dazu führen, dass es eine, ich sage jetzt, Umpriorisierung gibt. Es gibt strukturelle Defizite, und es gibt eine Umpriorisierung der Ausgaben.

Die Schuldenbremse kann im Voranschlag 2026 nur deshalb eingehalten werden, weil wir erneut 600 Millionen Franken für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich finanzieren wollen. Über den ganzen Haushalt gerechnet, also inklusive der ausserordentlichen Posten, rechnen wir darum trotz der zusätzlichen Mehreinnahmen aus Genf mit einem Finanzierungsdefizit von 584 Millionen. Das heisst, wir werden uns weiter verschulden. Man muss schon zur Kenntnis nehmen, dass die Abschlüsse seit 2020 negativ und die Abweichungen gering waren. Wenn ich es richtig im Kopf habe, betrugen sie im Schnitt etwa 0,1 Prozent. 290 Millionen tönt nach viel, aber eigentlich sind das nur etwa 0,3 Prozent des Budgets. Wir müssen uns auch etwas vergegenwärtigen, wie die Proportionen sind.

Wenn Sie allen Mehrheitsanträgen Ihrer Finanzkommission zustimmen, erhöht sich der strukturelle Finanzierungsüberschuss auf 385 Millionen. Damit sind Sie noch auf Kurs. Ich möchte kurz auf Folgendes hinweisen: Es gibt einen Antrag, 130 Millionen im Sozialhilfekredit für Asylausgaben zu kürzen. Mit einer Kürzung in diesem Umfang müssten wir mit grosser Wahrscheinlichkeit, das möchte ich hier deutlich sagen, auch eine Kreditüberschreitung im Budgetvollzug ausweisen. Es ist nicht ganz ersichtlich, worauf diese Kürzung basiert. Sie müssen sich einfach bewusst sein: Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, weisen wir je nachdem eine Kreditüberschreitung aus. Wenn Sie trotzdem an der Kürzung des Voranschlags 2026 um 130 Millionen festhalten wollen, bitte ich Sie, die Kürzung gemäss dem Antrag der Mehrheit bei den ausserordentlichen Ausgaben vorzunehmen. Wenn Sie [PAGE 1103] einen grösseren strukturellen Finanzierungsüberschuss als der Bundesrat vorsehen wollen, hätte ich durchaus Sympathien dafür, die ausserordentlichen Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zu reduzieren, indem ein grösserer Anteil ordentlich verbucht wird. Wir befinden uns hier auf einem Ausstiegspfad. Wir verbuchen diese seit fünf Jahren ausserordentlich. Dieser Pfad würde zusätzlich strapaziert. Wir taten das nur, weil wir keine andere Möglichkeit fanden, das Budget auszugleichen. In der Finanzkommission des Nationalrates gab es Anträge, die Ausserordentlichkeit voll zu streichen. Das wäre ambitioniert gewesen; wir wollen 2027 aus dieser Ausserordentlichkeit aussteigen.

Ich gebe noch einen Hinweis zur Querschnittkürzung, die Ständerat Hegglin schon etwas andiskutiert hat. Die Kürzung soll bei den Eigenausgaben des Bundes, spezifisch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, vorgenommen werden. Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission beantragt, im Voranschlag 2026 um rund 6,3 Millionen zu kürzen. Die Umsetzung soll linear erfolgen. Das heisst, die Kürzung würde unabhängig davon erfolgen, welche Summe die Departemente ausgeben. Ich glaube, darüber müssten wir in einer zweiten Runde noch einmal sprechen. Ich habe es in der Kommission erklärt: Diese Ausgaben haben nicht merklich zugenommen, sondern sie werden statistisch anders erfasst. Beispielsweise werden auch die Übersetzungsarbeiten in den Departementen teilweise unter dieser Position subsumiert. Die Kürzung trägt dem Umstand nicht Rechnung, dass die Departemente unterschiedlich viele Stellen und unterschiedlich hohe Kredite in diesem Bereich ausweisen. Ich glaube, das müsste man dann schon noch genauer unter die Lupe nehmen.

Das andere Problem, das sich hier ergibt - wir haben teilweise auch in der Finanzkommission darüber diskutiert -, ist, dass es eine Überschneidung mit dem EP 27 gibt. Sie wissen, dass der Bundesrat im Eigenbereich Kürzungen um 300 Millionen entschieden hat, davon erfolgen 180 Millionen im Personalbereich. Wir müssen schauen, dass dann nicht alles doppelt erfolgt. Hier braucht es schon eine gewisse Abstimmung.

Nun noch ein paar Ausführungen zum Nachtrag II: Die temporären Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf verbessern, wie gesagt, das Rechnungsergebnis 2025 um netto 440 Millionen Franken. Das erhöht zwar den Handlungsspielraum für Nachträge nicht, denn diese sollten zusammen mit den erwarteten Kreditüberschreitungen die erwarteten Kreditreste nicht überschreiten. Aber gemäss Hochrechnung liegen wir damit aktuell noch rund 200 bis 300 Millionen Franken unter den budgetierten Gesamtausgaben.

Ich kann daher gut mit dem Antrag der Finanzkommission leben, die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds 2025 um 100 Millionen Franken zu erhöhen. Wir hatten ja diese Einlage als Bereinigungsmassnahme im Budget 2025 um 300 Millionen Franken gekürzt.

Der Bundesrat hat zudem am 19.[NB]November einen dringlichen Nachtragskredit über 50 Millionen Franken für die Krise im Sudan beantragt. Die Finanzdelegation hat an ihrer Sitzung vom 24.[NB]und 25.[NB]November erst die Hälfte dieser Mittel freigegeben. Die restlichen 25 Millionen Franken sollen im ordentlichen Verfahren beraten werden. Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, diesem Kreditbegehren zuzustimmen.

Zur Erinnerung: In der jüngsten Hochrechnung für das Jahr 2025 von Ende September resultierte zwar ein struktureller Finanzierungsüberschuss von 0,9 Milliarden Franken. Dieser dürfte dank den früher anfallenden zusätzlichen Mehreinnahmen aus Genf nun zwar auf über eine Milliarde ansteigen. Hingegen wird der gesamte Bundeshaushalt auch in diesem laufenden Jahr voraussichtlich mit einem Finanzierungsdefizit von rund 200 Millionen Franken abschliessen. So oder so ändert sich - Stand heute - nichts daran, dass wir ab 2027 einen hohen strukturellen Bereinigungsbedarf haben werden und dass das EP 27 darum nötig bleibt. Wir werden ja bald darüber sprechen.

Einige von Ihnen haben Vergleiche mit dem Ausland angestellt. Was die Reise nach Argentinien betrifft, Herr Ständerat Rieder: Hierzu würde ich mich dann auch gerne anmelden und den Ratspräsidenten gerne begleiten. Aber wir dürfen nicht zynisch sein. Es ist tatsächlich so: Wenn wir die umliegenden Länder anschauen - und nicht nur die umliegenden -, so sehen wir eine sehr grosse Verschuldung. Schauen wir Frankreich an: Frankreich ist wegen der Finanzen politisch instabil. Eine hohe Verschuldung gibt es auch in Italien. Schwierigkeiten gibt es auch im Vereinigten Königreich. Über die Vereinigten Staaten spreche ich gar nicht erst. Dort wird man sehen, wie sich das entwickelt, vor allem, wenn dann noch eine Deregulierung der Bankengesetze angedacht wird. Das würde dann für ein Land wie die Schweiz die Risiken im Finanzmarkt massiv erhöhen. Das muss man einfach sehen.

In geopolitisch und geoökonomisch unsicheren Zeiten tun wir gut daran, an den Stärken der Schweiz festzuhalten, und eine der grossen Stärken der Schweiz ist ihre Finanzstabilität. Wir tragen auch eine Verantwortung für unsere eigene Währung, den Schweizerfranken. Wir müssen uns schon überlegen, wie wir mit dem Finanzhaushalt umgehen. Deshalb ist die Einhaltung der Schuldenbremse sehr zentral, gerade angesichts der schwindelerregenden Verschuldungsquoten im Ausland, angesichts der Zinsen, angesichts des Druckes für weitere Investitionen und angesichts der allfälligen Deregulierung im Finanzmarkt. All das sind Ingredienzien für eine Finanzkrise. Die Schweiz kann dann nicht nach einem Schutzschirm in der EU oder anderswo rufen. Wir stehen allein da und sind auf uns selbst gestellt. Deshalb tun wir gut daran, uns vorzubereiten. In Krisen müssen wir uns selbst helfen, da wir keinen Schutzschirm haben. Aus diesem Grund braucht es finanzpolitische Souveränität.

In der dritten Sessionswoche, das wurde bereits gesagt, werden Sie das Entlastungspaket 2027 beraten. Sie kennen die finanziellen Aussichten des Bundeshaushaltes, und ich bin Ihnen natürlich dankbar, wenn Sie keine Anträge stellen, die den Haushalt in den kommenden Jahren über Gebühr belasten würden. In diesem Sinne bedanke ich mich jetzt schon herzlich bei Ihrer vorberatenden Kommission für die gute und konstruktive Arbeit beim Voranschlag 2026. Wir haben es gesehen: Sie haben nicht überbordet, Sie haben den Rahmen nicht überstiegen.

Ein Beispiel ist der Antrag, die Rüstungsausgaben in den kommenden Jahren um 70 Millionen Franken zu erhöhen, das auch deshalb, um dann 2028 zu entlasten. Es gibt einige solcher Anträge. Ein Antrag ist beispielsweise auch im Nationalrat hängig - Sie haben heute auch einen solchen Antrag auf dem Tisch -, nämlich mehr in die ALV einzuschiessen, um nachher in den schwierigen Jahren wieder eine gewisse Entlastung zu erreichen. 2027, 2028 wird es schon etwas garstig, und wir werden dann einen erhöhten Bereinigungsbedarf haben.

Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie nicht vergessen, dass die vergleichsweise komfortable Situation, in der wir uns jetzt mit dem Voranschlag 2026 befinden, leider nicht von Dauer sein wird.

[VS]

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu [PAGE 1104]