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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2025-12-02

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-02

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Nach dem Beginn des brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine bekam die Schweiz schon bald Anfragen aus Deutschland, Dänemark und Spanien, ob sie Kriegsmaterial, das sie schon vor vielen Jahren in der Schweiz gekauft hatten, in die Ukraine liefern könnten. Der Bundesrat führte Neutralitätsbedenken ins Feld und lehnte diese Anfragen allesamt ab. Er stellte das Gleichbehandlungsgebot über alles. Durch diesen meiner Meinung nach unverständlichen Entscheid stand die Schweiz zunehmend mit dem Rücken zur Wand und wurde als unsolidarisch wahrgenommen. Eine Koalition von SP bis FDP wollte diesen Entscheid so nicht hinnehmen und setzte in der SiK-N eine Subkommission ein. Diese sollte einen Vorschlag erarbeiten, wie das Kriegsmaterialgesetz in einem ganz kleinen Bereich geöffnet werden könnte, damit, gestützt auf die UNO-Charta, Wiederausfuhren in die Ukraine möglich sind, damit also Wiederausfuhren möglich sind, wenn ein Land das Recht auf Verteidigung in Anspruch nimmt.

Unter diesen und wirklich nur unter diesen Umständen war die SP bereit, das Kriegsmaterialgesetz ein kleines Stück zu öffnen. Doch das ist Historie. Was wir hier auf dem Tisch haben, ist meilenweit davon entfernt. Der Vorschlag dieser Koalition der ursprünglich Willigen hat damit nichts mehr zu tun. Wir öffnen das Kriegsmaterialgesetz nun in geradezu [PAGE 1964] obszöner Art und Weise, der Ukraine soll aber explizit nicht geholfen werden. Die Mitte und die FDP waren bereit, diese Kröte zu schlucken, um auf riesigen Druck der Rüstungsindustrie das Kriegsmaterialgesetz zu lockern. Man verabschiedete sich von der SP als Partnerin und suchte sich dafür die SVP aus. Das Resultat dieser Koalition - ich nenne sie die Koalition für Rüstungsexporte ohne jegliche Einschränkungen - haben Sie auf dem Tisch.

Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung, geregelt in Artikel 18, soll nun grundsätzlich abgeschafft werden. Das ist ein totaler Paradigmenwechsel gegenüber der heutigen Regelung. Der Bundesrat soll aber bei aussen-, sicherheits- und - jetzt kommt es - eben auch neutralitätspolitischen Bedenken doch wieder eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung von einem Land verlangen können. Wie das in der Praxis aussehen soll, ist mir schleierhaft. Der Bundesrat müsste dann entscheiden, welchen Ländern er vertraut, dass sie keine Wiederausfuhr machen, die nicht in seinem Sinne ist, und welchen[NB]nicht.[NB]Das[NB]halte[NB]ich, ehrlich gesagt, diplomatisch für sehr heikel.

Eine Wiederausfuhr von Kriegsmaterialien in die Ukraine soll jedoch weiterhin nicht möglich sein, denn der Bundesrat will das entschieden nicht. Herr Bundesrat Parmelin wurde in der Kommission deutlich gefragt, ob die Wiederausfuhr in die Ukraine mit der neuen Regelung möglich wäre, und seine Antwort - Entschuldigung - war kurz und klar: Nein. Ich fasse kurz zusammen: Der einzige Grund, warum das Parlament[NB]das[NB]Kriegsmaterialgesetz ändern wollte, liegt also gar nicht mehr vor. Na, das nenne ich mal einen Schildbürgerstreich.

Doch damit nicht genug: Auch bei den direkten Waffenlieferungen wird von bürgerlicher Seite weit über das Ziel hinausgeschossen. In Artikel 22b sieht der Bundesrat seine berühmte Abweichungskompetenz vor, damit er möglichst einen Blankocheque hat. Er möchte also selbst sagen, ob ein Land Menschenrechte schwerwiegend oder doch nur ein bisschen verletzt, damit die Schweiz trotzdem Waffen liefern kann, z.[NB]B. nach Saudi-Arabien oder China. Leider kam die Abweichungskompetenz überhaupt wieder ins Spiel. Denn der Verzicht darauf war das Pfand dafür, dass wir die Korrektur-Initiative zurückzogen. So wurde die Abweichungskompetenz aus dem Gegenvorschlag gestrichen. Dass sie nun wieder im Spiel ist, finde ich staatspolitisch ganz schwierig. So viel zur Historie.

Doch die Änderungen, die die Sicherheitspolitischen Kommissionen nun beantragen - unsere Schwesterkommission wie auch die Kommission des Nationalrates -, gehen noch viel weiter. Sie lassen nämlich direkte Waffenlieferungen in Länder zu, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, wenn es sich um Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung handelt. Anlässlich der Beratungen zum Kriegsmaterialgesetz habe ich das V. Haager Abkommen sehr genau studiert. Ich sage Ihnen: Diese Änderungen sind neutralitätsrechtlich wirklich nicht möglich.

Zudem verfängt der Anhang 2 als Kriterium auch nicht. Im Anhang 2 sind Länder wie Argentinien aufgeführt, nicht aber Länder wie die baltischen Staaten, und natürlich ist auch die Ukraine nicht dabei. Ich glaube, das ist als Kriterium nicht zu gebrauchen.

Die SP-Fraktion unterstützt daher die Minderheit Chollet und ihren Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten. Falls wir zur Detailberatung kommen - und das werden wir wohl -, wird mein Kollege Fabian Molina die Minderheitsanträge der SP-Fraktion erklären.

Für die SP-Fraktion ist klar: Diese Vorlage gefährdet die Glaubwürdigkeit der Schweiz. Darum werden wir, falls sie nicht wesentlich verbessert wird, gemeinsam in einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen.