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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-02

Wortprotokoll

Einfach als Grundsatz: Es gibt einige Anträge auf Aufstockungen, bei denen es keine Minderheit gibt. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn der Bundesrat jeweils an seinem Entwurf festhält. Ich werde das mindestens in der ersten Runde versuchen, wenn auch nicht immer mit Aussicht auf Erfolg. Aber solche Aufstockungen sind aus Sicht des Bundesrates teilweise nicht nötig.

Worum geht es im vorliegenden Fall? Das BAG und die Fachstelle Infodrog betreiben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Suchtfachstellen und Kantonen die Online-Plattform Safezone. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe in vorwiegend kantonaler Zuständigkeit - das werden Sie noch ein paarmal hören. Das BAG setzt dafür rund 300[NB]000 Franken ein, und für die Analyse von Suchtmitteln im Abwasser werden 100[NB]000 Franken eingesetzt. Angesichts der Haushaltslage sollen diese Aktivitäten mit den bestehenden Mitteln weitergeführt werden.

Zu Tox Info Suisse: Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von Tox Info Suisse und auch den niederschwelligen Zugang zu diesen Leistungen. Er bedauert, dass sich bisherige private Träger, nämlich die FMH, Pharmasuisse, Scienceindustries und der Verband der Schweizer Krankenversicherer, aus dem Engagement für Tox Info Suisse zurückgezogen haben und die Finanzierung der öffentlichen Hand überlassen. Das EDI ist daher weiterhin auf der Suche nach einer Einigung mit diesen privaten Trägern. Bundesrätin Baume-Schneider hat vom Bundesrat den Auftrag, mit diesen zu diskutieren.

Falls dies nicht gelingen sollte, wird das EDI eine Gesetzesrevision zur Sicherstellung einer Auskunftsstelle erarbeiten, die bis frühestens 2028 vorliegen wird. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, braucht es möglicherweise eine Übergangsfinanzierung. Bevor aber über eine weitere Finanzierung entschieden werden kann, müssen die Kosten von Tox Info Suisse genau untersucht werden, denn der Betriebsaufwand von Tox Info Suisse dürfte bis 2029 gegenüber 2020 um 63 Prozent steigen. Das BAG hat deshalb eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsüberprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse bis im Frühjahr 2026 vorliegen werden.

Sie unterstützen den Bundesrat nicht unbedingt, wenn Sie hier aufstocken, weil die Verhandlungsposition von Frau Kollegin Baume-Schneider mit Ihrer Rückendeckung, d.[NB]h. mit einer Nichtaufstockung, wohl die bessere wäre, insbesondere auch gegenüber den Privaten, die sich zurückgezogen haben.