Eberhard Toni · Nationalrat · 2003-09-22
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen, den Einsatz der Swisscoy in der multinationalen Kosovo Force im bisherigen Rahmen und Umfang bis zum 31. Dezember 2005 weiterzuführen.
Die Bundesversammlung hat am 12. Dezember 2001 den Einsatz der Swisscoy bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Deshalb wird jetzt diese Verlängerung beantragt. Mit dem letzten Beschluss wurden auch die Rahmenbedingungen verbessert: Bewaffnung zum Selbstschutz, mechanisierter Infanteriezug und Lufttransportdetachement. Dadurch konnten die eigenen Sicherheitsbedürfnisse selber abgedeckt werden und die Aufträge sehr erfolgreich erfüllt werden. Das Schweizer Detachement mit seinem Bestand von 160 bis maximal 220 Männern und Frauen geniesst bei der Multinationalen Brigade Südwest grosse Anerkennung für seine Zuverlässigkeit und die erbrachten Leistungen. Mit dem mechanisierten Infanteriezug mit Radschützenpanzern und Transporthelikopter Super Puma unterstützen sie das österreichische Truppenkontingent. Sie sind nicht der Nato unterstellt, die Zusammenarbeit ist in einem Vertrag geregelt.
Das vielfältige und nicht nur militärische Engagement der Schweiz in unserem unmittelbaren sicherheitspolitischen Vorfeld ist nach wie vor nötig. Alle 34 beteiligten Länder kommen in der Beurteilung zum gleichen Schluss: Der internationale Einsatz kann nicht kurzfristig abgesetzt werden. Wenn einzelne Staaten, vor allem die USA, ihre Präsenz verringern, ist es notwendig, dass andere Staaten diese Lücke auffüllen. Die Fortführung dieses internationalen Engagements in Kosovo ist auch im Interesse der Schweiz sinnvoll, weil unser Land direkt von den Ereignissen betroffen würde. Ich erinnere Sie nur an den hohen Flüchtlingsdruck mit seinen enormen Kosten während des [PAGE 1414] Kosovo-Krieges. Deshalb haben wir ein grosses Interesse an der Verminderung der Risiken vor Ort.
Es liegt aber auch in der moralischen Verpflichtung der Schweiz, dass sie einen Beitrag an diese internationale Aufgabe leistet. Unsere Nachbarstaaten würden es nicht verstehen, wenn wir unseren Einsatz beenden würden. Solange die Statusfrage ungelöst bleibt, wird die internationale Militärpräsenz notwendig sein, damit der Konflikt nicht wieder offen ausbricht. Auch unsere Armee gewinnt dank dieses friedensfördernden Einsatzes eine Vielzahl von Erfahrungen, welche dem Kernauftrag der Verteidigung zugute kommen.
Zu den Kosten und zum Umfang dieses Einsatzes: Die finanziellen Aufwendungen bleiben bei gleichem Umfang, gleich bleibendem Auftrag und unter Ausschöpfung des bewilligten Personalbestandes etwa in der Grösse des Jahres 2003. Es wird allerdings eine Ersatzbeschaffung für Fahrzeuge und Material in der Grössenordnung von 2,7 Millionen Franken notwendig sein. Die Gesamtausgaben betragen für das Jahr 2004 höchstens 39,7 Millionen, für das Jahr 2005 betragen sie 39,2 Millionen Franken. Davon fallen 37 Prozent bis Ende 2003 für die allgemeine Bundeskasse an, der Rest wird vom VBS-Budget getragen. Dieser Anteil des VBS ist aufgrund von Sparrunden seit dem Jahre 2000 von 25 auf 63 Prozent gestiegen. Mit dem Entlastungsprogramm ist eine Beteiligung der allgemeinen Bundeskasse nicht mehr vorgesehen. Deshalb wird sich das EDA mit 10,5 Millionen Franken am Genfer Zentrum für Friedensförderung beteiligen. Dadurch wird eine Entlastung und Umschichtung des VBS-Budgets möglich.
Zu diskutieren gab in der Kommission der schon früher geäusserte Wunsch nach einer ausserparlamentarischen Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung. Der Bundesrat hat am 10. April 2002 eine Verfügung über die Einsetzung einer solchen Kommission genehmigt. Es ist also auch der Wunsch des Bundesrates, die rechtliche Grundlage ist geschaffen, und es liegt in der Verantwortung des VBS, diese Kommission einzusetzen.
Ich fasse zusammen: Eine Fortführung des Einsatzes der Swisscoy liegt im Interesse der Schweiz, weil die Schweiz direkt von den Ereignissen in Kosovo betroffen ist und deshalb ein unmittelbares Interesse an der Verminderung der Risiken vor Ort hat. Solange die Statusfrage von Kosovo nicht gelöst ist, ist eine internationale Militärpräsenz notwendig. Die Schweiz ist moralisch verpflichtet, in Kosovo im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag zur Beruhigung der Regionen zu leisten. Die Armee kann dank dieses friedensfördernden Einsatzes eine Vielzahl von Erfahrungen sammeln, welche ihrer Kernkompetenz zugute kommen.
Der Ständerat hat der Verlängerung bis Ende 2005 in der Sommersession bereits einstimmig zugestimmt.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diese Vorlage einzutreten. Ich möchte Sie auffordern, das ebenfalls zu tun.