Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-02
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zur Position "Landwirtschaftliches Beratungswesen" und bitte Sie, den Antrag der Finanzkommission abzulehnen. Die landwirtschaftliche Beratung ist eine Aufgabe, die sich Bund und Kantone teilen. Der Bund leistet Finanzhilfen, während die direkte Beratungsarbeit der Bauernfamilien Aufgabe der Kantone ist. Diese Aufteilung erfolgte mit dem NFA 2008. Nach Ansicht des Bundesrates stattet der Betriebsbeitrag des Bundes die Agridea mit ausreichenden Mitteln aus, damit sie diese Aufgabe wahrnehmen kann.
Dann zu den Forschungsbeiträgen des Bundesamtes für Landwirtschaft: Ich bitte Sie auch hier, beim Bundesrat zu bleiben. Die Forschungsbeiträge, die an das Fibl überwiesen werden, sind Bestandteil der Ressortforschung der Bundesverwaltung. Deren Umfang soll mit dem Entlastungspaket 2027 bekanntlich um 10 Prozent reduziert werden. Für den Voranschlag 2025 hat das Parlament eine Querschnittkürzung im Bereich Ressortforschung vorgenommen. Die Massnahme aus dem EP 27 wurde damit vorweg umgesetzt und soll auch 2026 fortgeführt werden. Ich bitte Sie, hier beim Bundesrat zu bleiben.
Dann zu den Beihilfen Pflanzenbau: Der Bundesrat hat mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 eine Erhöhung der Einzelkulturbeiträge für das Saatgut von Pflanzkartoffeln und Mais beschlossen. Darin hat er eine Erhöhung von 700 auf 1500 Franken pro Hektare vorgesehen. Die Erhöhung greift ab dem 1.[NB]Januar 2026 und ist im Rahmen der bestehenden Mittel finanzierbar. Damit fliessen ab 2026 bereits zusätzlich 1,6 Millionen Franken für Saatgut von Pflanzkartoffeln und Mais.
Dann haben wir plus 10 Millionen Franken bei den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Hier gab es in der Finanzkommission eine intensive Diskussion über die Situation der Weinbauern. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Weinbauern in einer schwierigen Situation sind. Die Absatzförderung des Weins wird denn auch bereits mit 9 Millionen Franken pro Jahr unterstützt. Der Bundesrat hält eine Erhöhung des Beitrages für Strukturverbesserungen explizit für den Weinbau allerdings für den falschen Weg. Es gäbe auch gar keine Allokationskriterien: Was genau ist das Kriterium für die Zuweisung an die jeweilige Strukturverbesserung? Die Diskussion in der Kommission drehte sich um das geänderte Konsumverhalten: Es wird weniger Wein getrunken, übrigens nicht in der Ostschweiz - Herr Hurni hat mich angeschaut -, nicht in der Ostschweiz. In der Kommission hiess es, die Ostschweiz sei die beste Abnehmerin für den Weisswein aus der Romandie. Also an uns soll es von daher nicht liegen. Aber der Bundesrat findet, dass mit den Strukturverbesserungen und den von den Kantonen verwalteten zinslosen Darlehen - es gibt diesen Fonds de Roulement -, den Investitionskrediten und der Betriebshilfe bereits genügend Instrumente[NB]zur[NB]Verfügung stehen, um dem Strukturwandel zu begegnen.
Ich erlaube mir noch folgende Bemerkung: Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass es dann bei dieser einmaligen Zahlung bleibt, weil dieser Strukturwandel ja nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein wird, sondern man wird dann argumentieren, das sei fortzuführen. Sie sehen, ich bin hier ein gebranntes Kind. Ich habe einfach noch nie gesehen, dass eine Massnahme, die man einmal zur Unterstützung oder als Anschub beschliesst, dann tatsächlich wieder zurückgenommen worden ist.
Ich bitte Sie also, durchgehend beim Bundesrat zu bleiben.