Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2025-12-02
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-12-02
Wortprotokoll
Die einstimmige WBK beantragt Ihnen Eintreten und hat auch in der Gesamtabstimmung einstimmig für die Annahme des Entwurfes votiert.
Es handelt sich hier um wichtige Änderungen im Berufsbildungsgesetz - ausgearbeitet vom Bund und den Organisationen der Arbeitswelt sowie unter Einbezug der Hochschulen - zur Stärkung und Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung in der Schweiz, zur Anerkennung und Wertschätzung ihrer Qualität, aber auch zur Anerkennung der höheren Fachschulen als Orte für eine qualifizierte Ausbildung auf Tertiärstufe. Es ist ein wichtiges Signal gegen den Fachkräftemangel, weil gerade die Berufsfachleute, speziell solche mit Zusatzausbildungen, in der Wirtschaft gefragt sind. Das ist vor allem auch für das Verständnis der Berufsbildung im internationalen Kontext wichtig.
Die Berufsbildung in der Schweiz ist einzigartig. Ihre Qualität ist hoch, und sie ist sehr arbeitsmarktfähig. Sie ist auch ein wichtiger Faktor im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit, die im internationalen Vergleich zum Glück tief ist.
Die Einzigartigkeit hat aber ihre Nachteile. Die Berufsbildung ist im internationalen Kontext unbekannt und oft auch in der Gesellschaft unterbewertet. Viele Eltern raten ihren Kindern, doch besser ein Studium zu wählen als den Berufsweg; dies nicht zuletzt deshalb, weil oft unklar ist, welche Qualitäten gelernt werden und was der Inhalt einer Lehre ist.
Deshalb schlagen wir drei wichtige Änderungen vor:
Erstens ist die Anerkennung der höheren Fachschulen zu nennen, wenn sie eine qualifizierte und praxisorientierte Ausbildung anbieten. Das heisst, nach der Lehre ohne Matura ist trotzdem eine tertiäre Ausbildung möglich, und das auch mit international anerkannten Titeln. Damit ist eine Person nach der Lehre nicht in einer Sackgasse, wenn sie sich weiterqualifizieren will. Das stärkt auch die Durchlässigkeit und das lebenslange Lernen.
Zweitens haben wir neue Titel. Aufbauend auf der Lehre nach einer eidgenössisch anerkannten Berufsprüfung bzw. einem Bildungsgang der höheren Fachschulen kann neu der Titel "Professional Bachelor" inklusive der Fachrichtung gewählt werden. Es ist sogar, wenn dann noch eine weitere eidgenössisch anerkannte höhere Fachprüfung absolviert wird, möglich, den Titel "Professional Master", wieder mit der Fachrichtung, die genannt wird, zu wählen. Damit erreichen wir die nötige Anerkennung in der Schweiz, aber vor allem auch das Verständnis für die Qualität der Ausbildungen im Ausland.
Drittens besteht die Möglichkeit, dass eine Prüfung bzw. der Titel auch auf Englisch geschrieben wird. Das ist wiederum sehr wichtig für das internationale Verständnis und nicht zuletzt gut für die Studierenden, die damit auch die Möglichkeit des Englischen haben.
Die einzige Differenz in der Kommission besteht bei Artikel 44a: Soll die Ausbildung einer höheren Fachschule einen eigenen Titel bzw. einen eigenen Absatz im Gesetz haben? Die Mehrheit erachtet das als nicht nötig, quasi als doppelt gemoppelt. Die Sprecherin hat gerade hier sehr detailliert nachgefragt, weil auch mir bzw. der Mehrheit zwei Punkte wichtig sind: die Anerkennung der höheren Fachschulen als qualifizierte Bildungsgänge auf Tertiärstufe und dass bei Bachelor und Master die Nennung der Fachrichtung auch im Zeugnis stehen wird, sowohl in der Landessprache als auch auf Englisch.
Nach der Diskussion mit dem SBFI wurde klar: Beides ist drin. Die zusätzliche Präzisierung gemäss Absatz 1 Buchstabe c ist nicht nötig, weil sie im Entwurf des Bundesrates und im Beschluss des Ständerates in Absatz 1 Buchstaben a und b enthalten ist.
Ich verstehe aber die Sorgen der höheren Fachschulen um die Abwertung ihrer sehr qualifizierten Ausbildungen. Anstatt zwei verschiedene Bachelor-Titel zu schaffen, die zu neuer Verwirrung führen würden, müsste klarer überlegt werden, was für einen Bachelor und für einen Master nötig ist. Gerade der Master-Titel ist für die höheren Fachschulen eine neue Option. Die Realität zeigt: Es handelt sich vor allem um erwachsene Personen, die schon im Berufsleben stehen oder sogar an einen Berufswechsel denken. Hier muss also die Ausbildung angeschaut werden. Je nach Berufsnähe ist die Ausbildungsdauer unterschiedlich lang.
Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit bei Artikel 44a zu unterstützen und so Klarheit bei den Titeln zu schaffen. Im Namen der einstimmigen WBK-N bitte ich Sie ausserdem, der Gesamtvorlage zur Stärkung und Anerkennung der Berufsbildung zuzustimmen.