Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-03
Wortprotokoll
Wir behandeln heute die Differenz zwischen Ihrem Beschluss aus der Sommersession und dem Beschluss des Ständerates aus der Herbstsession. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragen Ihnen, den Kreis der Abgeltungsberechtigten auch auf eigenwirtschaftliche Autoverlade auszuweiten. Der Bericht der KVF-N vom 10.[NB]Februar 2025 präzisierte, dass die Gewährung von Bürgschaften auf Investitionen für jene Angebote beschränkt werden soll, die der Bund bestellt und subventioniert. Dies ist aus Sicht des Bundesrates eine wichtige Einschränkung.
Gemäss Artikel 3 des Subventionsgesetzes sind Bürgschaften Finanzhilfen. Somit bleibt deren Gewährung ausgeschlossen, solange ein Autoverlad eigenwirtschaftlich betrieben wird. Aus dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung folgt, dass mit Subventionen grundsätzlich keine Gewinne erzielt werden dürfen. Würde der Bund einem eigenwirtschaftlichen Autoverlad Bürgschaften gewähren, würde dieser Grundsatz verletzt. Zudem würde der Bund Risiken eingehen, während allfällige Überschüsse den Unternehmen zugutekommen.
Die Solidaritätsbürgschaften des Bundes im regionalen Personenverkehr erleichtern zwar den Transportunternehmen den Zugang zu Fremdkapital, aber letztlich ziehen die Besteller, also Bund und Kantone, den tatsächlichen finanziellen Vorteil daraus, da sie den Transportunternehmen weniger hohe Zinsen abgelten müssen. Daher sollte nur der Bund von allfälligen Zinsvorteilen im Autoverlad profitieren, nicht das eigenwirtschaftliche Unternehmen. [PAGE 1994]
Die Problematik beim Autoverlad ist, dass die Eigenwirtschaftlichkeit oft nur sehr knapp gegeben ist. Die Unternehmen machen geltend, dass sie zu günstigen Krediten kommen, wenn der Bund eine Solidarbürgschaft übernimmt; dies ist Voraussetzung dafür, dass sie gar nicht erst in die Lage kommen, Subventionen beantragen zu müssen. Auch wenn diese Argumentation aus Sicht der Empfänger verständlich ist, würden wir mit einer solchen Anpassung einen unerwünschten Präzedenzfall schaffen. Wenn Sie die Anpassung nun trotzdem vornehmen wollen, spreche ich mich dagegen aus, damit dies künftig nicht erneut überall gemacht wird. Des Weiteren erfolgt die finanzielle Steuerung über den Trassenpreis; wird ein Autoverlad finanziell kritisch, ist eine Senkung des Deckungsbeitrags möglich.
Deshalb unterstützt der Bundesrat - wohl chancenlos, aber trotzdem mit Überzeugung - hier die Minderheit.