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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ich äussere mich lediglich zur Position "Streichung Rückzahlung Immobilienkredite" und zum BIF. Ich habe mich ja gestern in der Debatte zum Budget 2026 schon bezüglich des Kredits für den Sudan geäussert, und ich glaube, ich habe mich auch ausführlich zur Frage der Nachmeldung geäussert. Von daher, glaube ich, sind die Zusammenhänge bekannt.

Bei der Position "Streichung Rückzahlung Immobilienkredite" beantragt eine Minderheit, ganz auf die Massnahme zu verzichten. Sie wissen, ein Teil der internationalen Organisationen in Genf sieht sich mit grossen finanziellen Herausforderungen und Liquiditätsengpässen konfrontiert. Diese Herausforderungen werden mittelfristig bestehen bleiben. Ein blosser Aufschub, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt, genügt deshalb nicht, um die Organisationen finanziell zu entlasten und an den Standort Genf binden zu können. Im Gegenteil: Müssen die internationalen Organisationen die zwei ausgesetzten Jahrestranchen ab 2027 über die verbleibende Laufzeit des Darlehens abbezahlen, erhöht sich der finanzielle Druck auf das Budget der jeweiligen Organisation zusätzlich. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Stabilisierungsmassnahme wird auf den zunehmenden Wettbewerb unter den Gaststaaten reagiert. Der Verzicht ist kein Geschenk, sondern an klare Bedingungen geknüpft. Die Organisationen müssen ihre wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsplätze während mindestens zehn Jahren in Genf behalten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, müssen die ausgesetzten Tranchen später zurückbezahlt werden. Für den Bundeshaushalt würde das bedeuten, dass ab 2027 allenfalls höhere Erträge anfallen würden. Der Bundesrat lehnt den Antrag ab.

Noch zur Einlage in den Bahninfrastrukturfonds: Kurz- und mittelfristig benötigt der BIF keine zusätzlichen Mittel. Gemäss den Prognosen sollte der Bestand der Reserven Ende 2025 bei 1,7 Milliarden Franken und Ende 2026 bei 1,3 Milliarden Franken liegen. Bis 2028 hat der BIF somit keine Finanzierungsprobleme. Bis dann können alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden. Es ist jedoch richtig, dass sich die langfristige Ausgangslage des BIF seit der Verabschiedung des Voranschlags 2025 verändert hat. Das UVEK hat ja [PAGE 1152] bekanntlich auf diese neue Ausgangslage reagiert und mit dem Projekt Verkehr '45 eine externe Priorisierung der geplanten Ausbauvorhaben in Auftrag gegeben. Der entsprechende Bericht der ETH wurde im Oktober 2025 publiziert.

Weiter wird in diesem Zusammenhang auch die finanzielle Situation des BIF überprüft und den Ergebnissen des ETH-Berichtes gegenübergestellt. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Überprüfung im Rahmen einer Vernehmlassung im Verlauf des nächsten Jahres zur Diskussion stellen. In diesem Kontext muss auch eine neue BIF-Planung erstellt werden und darauf aufbauend der Finanzbedarf neu geschätzt werden. Eine Erhöhung der BIF-Einlage ausserhalb dieses Kontextes im Rahmen des Nachtragskredits II würde in der kurzen Frist keine Projektentscheide beeinflussen. Die Ergebnisse der umfassenden Projekt- und Finanzierungsprüfung können daher abgewartet werden. Jedoch liegen wir gemäss Hochrechnung aktuell noch rund 200 bis 300 Millionen Franken unter den budgetierten Gesamtausgaben, weshalb die Einlage finanzpolitisch möglich ist. Wie ich Ihnen gestern gesagt habe, ist der Bundesrat damit einverstanden.

[VS]