Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2025-12-03
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-12-03
Wortprotokoll
Selbstverständlich ist der ÖV wichtig, selbstverständlich ist der regionale Personenverkehr ein wichtiger Bestandteil unserer Verkehrsverbindungen. Doch meine Minderheit II fragt sich: Wie hoch ist dann genau der Kostendeckungsgrad, und wovon ist der Kostendeckungsgrad abhängig? Dieser ist nämlich abhängig von [PAGE 1998] einer guten Auslastung. Eine gute Auslastung kommt zustande, wenn sehr gute Verbindungen von Hauptverkehrsknotenpunkt zu Hauptverkehrsknotenpunkt benützt werden. So sieht man vor allem auf den wichtigsten Achsen, dass eine Überlast besteht. Wie begegnet man dieser Überlast? Man macht Taktverdichtungen, man fährt häufiger, z.[NB]B. im 15-Minuten-Takt, oder mit grösseren Kompositionen. Das führt dazu, dass auch die Zulauflinien entsprechend verdichtet werden müssen. Das heisst, dass die Regionalexpresse und die S-Bahnen ebenfalls entsprechend ausgebaut werden müssen. Und es geht noch weiter: Auch die Buslinien müssen ihren Takt verdichten. Es geht heute so weit, dass es Buslinien gibt, auf denen im 15-Minuten-Takt 40-Plätzer-Busse unterwegs sind, die nicht mal zu 10 Prozent ausgelastet sind. Ist es wirklich das Ziel, dass man für zwei, drei Personen mit einem 40-Plätzer an einen Umsteigepunkt fährt? Erreicht man damit wirklich das CO2-Ziel?
Hier sind die Überlegungen des Bundesrates eigentlich schon richtig. Er ist nämlich auf diese Anbieter zugegangen und hat Effizienzverbesserungen verlangt. Man muss sich ernsthaft überlegen, wie eine solche Effizienzverbesserung erreicht werden kann. Dies führt dazu, dass zu dichte Takte nicht mehr gefahren werden oder anders gefahren werden müssen.
Wenn die Auslastung bei solchen Verbindungen, bei solchen Bahnstrecken oder ÖV-Angeboten unter 30 Prozent liegt, dann ist es einfach nicht mehr richtig, dass der Bund für diese Regionalverbindungen aufkommen muss. Dann ist es Sache der Kommunen - der Gemeinden - oder auch Sache der Kantone, diese Mehrkosten zu tragen, wenn sie das Angebot weiterhin anbieten möchten. Wir müssen aufpassen, dass es nicht zu einem indirekten Finanzausgleich kommt, dass nämlich den Randregionen vom Bund neben dem[NB]Finanzausgleich[NB]auch noch zusätzliche Linien mitbezahlt werden, die durchaus vom Kanton getragen werden könnten.
Der Bundesrat hat den entsprechenden Betrag eingesetzt. Die Finanzkommission ist dem gefolgt. Der Ständerat hat den Betrag nun um 160 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung erachtet meine Minderheit als nicht notwendig.
Ich mache Ihnen beliebt, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, somit auch der Finanzkommission und der Minderheit II (Jauslin).